Auch Schönberg erhöht die Abwassergebühren
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 06.09.2023
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigungsanlage; Erhöhung der Gebührensätze
Damit die Ausgaben für die Abwasserbeseitigungsanlage gedeckt werden können, ist eine Gebührenerhöhung nötig. Eigentlich wollte man mit der Erhöhung der Gebührensätze zum 01.10.2022 das Defizit abbauen, dies ist jedoch aufgrund der erneuten Kostensteigerungen hinsichtlich der Personal-, Betriebs-, und Stromkosten sowie dem Unterhaltsaufwand nicht möglich. Insgesamt stiegen die jährlichen Kosten von 65.000 Euro im Jahr 2018 auf rund 122.500 Euro in 2022. In den nächsten Jahren sollten sich die jährlichen Gesamtkosten zwischen 115.000 Euro und 120.000 Euro einpendeln. Im Einvernehmen hat man sich für die Erhöhung der Grundgebühr der Mischwasseranschließer auf 140 € und 126 € für die Gebühr der Schmutzwasseranschließer entschieden. Des Weiteren wurde auch die Einleitungsgebühr der Mischwasseranschließer auf 2,70 €/m³ sowie die der Schmutzwasseranschließer auf 2,43 €/m³ angehoben.
Bei der Wasserversorgungsanlage lief die Kalkulation in den letzten Jahren sehr gut, das gering vorhandene Defizit der Anlage konnte jährlich leicht minimiert werden. In 2023 zeigt sich jedoch ein enormer Anstieg der Stromkosten aufgrund der Strompreisentwicklung und auch der Bauhofaufwand steigt stetig. Hier wurde vorgeschlagen, die Gebührensätze noch nicht zu verändern, in der Hoffnung, dass sich diese Kosten wieder normalisieren. Ist dies nicht möglich, so wird eine weitere Gebührenerhöhung im nächsten Jahr folgen müssen.
Anfrage der Gemeinde Oberbergkirchen zum Bau einer Trinkwasser-Verbindungsleitung mit dem Netz von WG Irl-Aspertsham und Gemeinde Schönberg
Hierzu stellte der Vorsitzende Alfred Lantenhammer das Schreiben der Gemeinde Oberbergkirchen bzgl. dem Bau einer Trinkwasser-Verbindungsleitung mit dem Netz der Wassergemeinschaft Irl-Aspertsham und der Gemeinde Schönberg vor. Ohne Gegenstimme wurde grundsätzlich dem Abschluss eines Wasserlieferungsvertrages zugestimmt.
Neubau eines Feuerwehrhauses mit acht Wohnungen; Einbau von Toren vor der Radlhalle
Von Seiten der Mieter des Feuerwehrhauses wurde angeregt, dass aufgrund der Einsichtigkeit der nach Norden zur Kreisstraße hin offenen Fahrradhalle Diebe angelockt werden könnten. Aufgrund dessen wurde nachgefragt, ob es möglich wäre, die Fahrradhalle mit einem Tor zu versehen. Das Gremium hat sich gegen den Einbau eines Tores ausgesprochen. Denkbar wäre, die jetzigen Fahrradbügel gegen Haltebügel zu ersetzen, oder auch die Errichtung eines Sichtschutzes durch das Pflanzen einer Hecke.
Radverkehrskonzept für die Gemeinde Schönberg; Bekanntgabe des Gutachtens und Beschlussfassung über umzusetzende Maßnahmen
Um die Situation für Radfahrer zu verbessern und auch zur Förderung des Radverkehres wurde im Auftrag der Gemeinde Lohkirchen, Oberbergkirchen und Schönberg von der PSLV Planungsgesellschaft ein Radverkehrskonzept erarbeitet. Das Konzept für die Gemeinde Schönberg wurde vom Ersten Bürgermeister Alfred Lantenhammer veranschaulicht. Hierbei sollte nun entschieden werden, welche Maßnahmen kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt werden sollen, bzw. welche Maßnahmen zumindest derzeit nicht zur Umsetzung angestrebt werden sollen. Ganz besonders thematisiert wurden Querungshilfen z. B. am Ortsende von Schönberg Richtung Lerch oder in der Ortsmitte von Schönberg. Des Weiteren hat man sich auch über mittel- und langfristig geplante Maßnahmen beraten. Jedoch müssen diese erst geprüft und ausgearbeitet werden.
Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für einen Vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage in Höhfurth, Flur-Nr. 431, Gemarkung Schönberg
Seitens eines Gemeindebürgers wurde ein Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage östlich von Höhfurth, auf der Flur-Nr. 431, Gemarkung Schönberg, gestellt. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, vorzugsweise als vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik), nötig. Im Zuge der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist auch der Flächennutzungsplan zu ändern. In anschließender Diskussion kristallisierte sich heraus, dass man für die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet eine Art Kriterienkatalog festlegen möchte. Die Entscheidung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Höhfurth soll daher bis nach der Festlegung der Kriterien vertagt werden.