“Am Feldrain” ist der Straßenname für das Baugebiet “Am Hang III”
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023
Bauantrag
Den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Ergänzung einer Terrassenüberdachung an einem bestehenden Wohnhaus in Schönberg 4a wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Baugebiet Am Hang III; Vergabe eines Straßennamens
Seitens der Gemeinde Oberbergkirchen wurde im vergangenen Monat zur Abgabe von Vorschlägen für den Straßennamen im neuen Baugebiet „Am Hang III“ aufgerufen. Vorgeschlagen wurden unter anderem Straßennamen wie z.B. Eidechsenweg, Ortsstraße, Am Feldrain. Ohne Gegenstimme hat man sich für die Bezeichnung „Am Feldrain“ ausgesprochen.
Erschließung des Neubaugebietes „Am Hang III“; Entscheidung über den Bau von Fernwärme
Für den Ausbau der Fernwärme wurde von der Gemeinde Oberbergkirchen eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung soll in den zwei Schritten erfolgen, die zugleich auch die Bauabschnitte darstellen, nach denen bei der Bauausführung vorgegangen werden müsste. Beide Bauabschnitte sind unabhängig voneinander zu betrachten, da für den zweiten Bauabschnitt eine zusätzliche Wärmeerzeugung (Neubau eines Heizwerkes) erforderlich ist. Die Ergebnisse für den ersten Schritt liegen bereits vor. Sollte die Gemeinde noch im kommenden Jahr das Baugebiet „Am Hang III“ erschließen wollen, drängt die Zeit erheblich. Hierfür müssten noch zwei Förderanträge vor Baubeginn gestellt und bewilligt werden. Im Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung für den ersten Schritt konnte festgestellt werden, dass eine Fernwärmeversorgung im Neubaugebiet „Am Hang III“ dann wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn die Wärmelieferung durch die Fernwärmeversorgung von Mario Schmid erfolgt, allerdings zu günstigeren Konditionen als im jetzigen Wärmelieferungsvertrag für Einzelgrundstücke. Ergänzend ist über die Rechtsform der Fernwärme zu entscheiden. Hierfür kommen drei Varianten in Betracht. Von Herrn Mario Schmid wurde die Gründung einer Genossenschaft favorisiert. Des Weiteren ist die technische Ausführung noch im Detail zu besprechen. Seitens des Inhabers der Fernwärmeversorgung wurde für die Neubauten ein zentraler Pufferspeicher und in den Gebäuden ein Verzicht auf Wärmeübergabestationen vorgeschlagen. Dadurch könnten erheblich Kosten gespart werden und es wird ein hohes Maß an Effizienz erreicht. Allerdings fehlt die Trennung zwischen zentralem Netz und dem Netz in den Wohnhäusern. Die Gemeinde Oberbergkirchen wird jedenfalls die Objektplanung für die Fernwärmeversorgung im Baugebiet „Am Hang“ beauftragen müssen, wenn die Erschließung des Baugebietes im Jahr 2024 erfolgen soll. Wenn zeitnah eine Genossenschaft gegründet werden würde, könnte diese die Bauausführung übernehmen. Im Zuge der Erschließung des Baugebietes wird ein Zeitfenster eingeplant, innerhalb dessen die Verlegung der Fernwärmeleitungen erfolgen kann. Abschließend hat man sich für die Beantragung von Zuwendungen für die Planung einer Fernwärmeversorgung im Baugebiet „Am Hang III“ nach dem Förderprogramm BEW (Bundesförderung effiziente Wärmenetze) ausgesprochen. Ferner wurde das Büro Veit Ingenieure aus Waldkirchen mit der Aufgabe der Zuwendungsanträge beauftragt. Parallel dazu sollen mindestens von drei Planungsbüros Angebote eingeholt werden. Weiterführend sollen mit dem Betreiber der Fernwärmeversorgung Mario Schmid Verhandlungen bzgl. der Konditionen der Wärmelieferung in dem in der Machbarkeitsstudie genannten Umfang geführt werden. Wenn die vollständige Machbarkeitsstudie vorliegt, sollen die Grundstückseigentümer im Ort Oberbergkirchen einschl. der Grundstücksinteressenten im Baugebiet Am Hang III zu einer Informationsveranstaltung eingeladen werden, in der das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vom Büro Veit Ingenieure vorgestellt werden soll. Wegen einer eventuellen Gründung einer Genossenschaft soll auch ein Vertreter des Genossenschaftsverbandes eingeladen werden.
Erschließung des Neubaugebietes „Am Hang III“; Entwurfsplanung
Zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung lag die Entwurfsplanung für die Erschließung des Neubaugebietes „Am Hang III“ noch nicht vor. Unmittelbar vor der Gemeinderatssitzung wurden noch einzelne Pläne und Kostenschätzungen vorgelegt. Sollte die Gemeinde die Erschließung im kommenden Jahr 2024 durchführen wollen, drängt die Zeit aber erheblich, d.h. noch im November muss mit der Vorbereitung der Ausschreibungen begonnen werden, wozu eine vom Gemeinderat abgesegnete Entwurfsplanung erforderlich ist. In anschließender kurzer Konversation wurden noch verschiedene Aspekte angemerkt, die bei den Plänen für die Erschließung mit Wasser und Abwasser mit eingearbeitet werden sollen.
Gründung einer interkommunalen Gesellschaft („Landkreiswerk“) zur Betätigung im Bereich der Energieerzeugung und –vermarktung
Der Beteiligung an einem Landkreiswerk zur Betätigung im Bereich der Energieerzeugung und –vermarktung stimmte der Gemeinderat zu. Eine Kostenbeteiligung in Höhe von bis zu 5 Euro je Einwohner in der Anfangsphase wird dabei in Kauf genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, alle dafür erforderlichen Schritte einzuleiten, insbesondere das hierfür erforderliche Vertragswerk (v. a. Gesellschaftsverträge / Satzungen sowie Konsortialverträge) zu erstellen und hierfür erforderliche Beratungsleistungen – sofern sie die Beratungsleistung des Landkreises übersteigen sollten – in Anspruch zu nehmen.
Hintergrund ist, dass sich die Gemeinden in der Energieversorgung verstärkt engagieren sollen, ihnen aber das Know-how und vor allem das dafür nötige Personal fehlt. Gerade bei Freiflächen-PV-Anlagen wird von den Gemeinden meist eine Bürgerbeteiligung gewünscht, um die Akzeptanz solcher Anlagen zu erhöhen. Genau da setzt das Landkreiswerk an. Es soll Projekte im Bereich der Energieversorgung, z.B. Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen oder Fernwärmeversorgungsanlagen zur Baureife bringen. Sobald die Baureife vorliegt, wird eine GmbH & Co. KG gegründet mit der Gemeinde als Mehrheitseigner, über die dann das Projekt ausgeführt wird.
Die Wertschöpfung bleibt so in der Gemeinde und bei den Bürgern und geht nicht weitgehend an einen Investor, so die Theorie. Refinanzieren soll sich das Landkreiswerk über die baureifen Projekte. Bis es so weit ist, müssen Gelder vorgestreckt werden, deshalb die Kostenbeteiligung.
Ein großer Vorteil ist die Flächensicherung, die mit Beteiligung der Gemeinde über das Landkreiswerk erfolgen kann, ausgehend davon, dass so manchem Grundstückseigentümer die Gemeinde als Vertragspartner lieber ist als ein privater Investor.
Einstimmig befürwortete man grundsätzlich die gemeinsame Betätigung mit dem Landkreis und weiteren Landkreiskommunen im Bereich der Energieversorgung, insbesondere der Energieerzeugung und –vermarktung sowie der Wärmeversorgung und die hierfür erforderliche Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft in der Rechtsform des gemeinsamen Kommunalunternehmens.
Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen, Ziegelberg 4; neue Entwurfsplanung
Der Vorsitzende erläuterte den Gemeinderatsmitgliedern die neue Entwurfsplanung. Der Kostenanschlag in Höhe von 3,711 Mio. Euro konnte deutlich reduziert werden. Zentraler Punkt ist der Wegfall des Überganges vom Erdgeschoss des Hortes zum Untergeschoss der Schule. Hinsichtlich der Thematik Lüftung hat man weiterhin entschieden, die zentrale Variante aufgrund des geringeren Unterhaltsaufwandes weiter zu verfolgen. Abschließend wurde dem Entwurfsplan für den Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen mit Änderungen hinsichtlich des Personal-/Behinderten-WC, des Balkones an der Westseite des Erdgeschosses sowie der Schiebetür zwischen den Räumen im Erdgeschoss und der zentralen Lüftung zugestimmt. Dem so geänderten Eingabeplan wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Neubau von Geh- und Radwegen entlang der Staatsstraße 2354 und 2086 zwischen Oberbergkirchen, Bichling und Zangberg; Abschluss einer Sonderbaulastvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim
Einstimmig hat man der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Rosenheim – Straßenbauverwaltung – und der Gemeinde Oberbergkirchen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Michael Hausperger- über die Straßenbaulast, den Unterhalt, die Verkehrssicherungspflicht sowie den Winterdienst an den Geh- und Radwegen entlang der Staatsstraße 2354 und 2086 zwischen Oberbergkirchen, Bichling und Zangberg zugestimmt.