Straßenbeleuchtung wird auf LED umgerüstet

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2018

Bauanträge
Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit den eingegangenen Bauanträgen.
Hierbei sprach sich der Gemeinderat für den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung, Am Hang 19 aus.
Von den Eigentümern des Anwesens Ringstraße 4 lag eine formlose Anfrage zur Errichtung eines Carports vor. Der Carport soll als Anbau vor der Garage (westlich) über der bestehenden Garagenzufahrt errichtet werden. Hierzu stellte der Gemeinderat seine Zustimmung zum Vorhaben in Aussicht, aber es sollte von der Straße her mind. 0,5 Meter Lichtraumprofil freigehalten werden. Eine konkrete Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn ordnungsgemäße Bauvorlagen vorliegen.
Ferner wurde den Bauvorlagen auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung einer Terrassenüberdachung beim Anwesen Asenhamer Weg 11 zugestimmt, der festgestellten Abweichung vom Bebauungsplan „Asenhamer Feld“ wurde die Zustimmung erteilt.
Außerdem stimmten die Gemeinderäte für die beantragte Verlängerung des Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Aubenham 11.

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9; Billigungsbeschluss für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die in der Gemeinderatssitzung vom 22.06.2017 beschlossenen Änderungen wurden eingearbeitet. Nachdem die frühere Lehmgrube nicht mehr als Gewerbegebiet dargestellt ist, wurde die Gewerbegebietsdarstellung im Bereich der jetzigen Lehmgrube vergrößert. Auch die Darstellung im Bereich Am Hang II wurde an den aktuellen Bebauungsplanentwurf angepasst. Von einer Anwohnerin in Aubenham wurde beantragt, ihr Grundstück im Flächennutzungsplan von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet zu ändern. Eine Begründung wurde nicht genannt, Auslöser ist aber vermutlich die momentan bestehende reine Wohnnutzung, die in einem Gewerbegebiet nicht zulässig ist. Berücksichtigt werden muss aber, dass die Darstellung als Gewerbegebiet gewählt wurde, weil im Anschluss an ein Industriegebiet eine Abstufung zunächst über ein Gewerbegebiet erfolgen muss, bevor ein Mischgebiet zulässig ist.
Seitens des Gemeinderats sprach man sich dafür aus, die geplante Ausweisung der Gewerbefläche im südlichen Areal des Ziegelbergs auf den östlichen Teil zu begrenzen. Der Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 9 wurde in der vorgelegten Planfassung und der eben beschlossenen Änderung zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gebilligt.

Neubau eines Kinderhauses; Entwurfsplanung
Der Entwurfsplanung des Architekten Hermann Namberger für den Neubau eines Kinderhauses wurde mit folgenden Änderungen zugestimmt:
-Das Fenster des WCs im mittigen Gruppenraum im UG wird an die Außenwand verlegt (in die WC-Kabine), um eine Querlüftung zu ermöglichen
-Die Fenster in WC/Garderobe der drei Gruppenräume im UG werden rechteckig stehend in der Höhe doppelt so groß ausgeführt, bündig mit Oberkante der anderen Fenster
-Kleine Fenster in der Ostwand des Gruppenraumes entfallen

Barrierereduzierung in der Ortsmitte; Gestaltung von Geländer, Toranlage und Rampe
Auch mit dem Thema der Barrierereduzierung in der Ortsmitte beschäftigte sich das Gremium. So stimmte man der Planung des Architekten und Städteplaners Otto Kurz für die Gestaltung von Geländer, Toranlage und Rampe mit folgenden Änderungen zu:
-Die Rundstäbe werden mit einem Durchmesser von 12 mm ausgeführt
-Die Türe von der Rampe zum Friedhof wird mit einem Feststeller versehen, damit sie tagsüber geöffnet bleibt.
Die Betonoberflächen werden gestockt ausgeführt.

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung; Auftragserteilung
Durch vollständige Umrüstung auf LED-Beleuchtung könnten 18.500 kWh Strom in der Straßenbeleuchtung eingespart werden. Dies entspricht fast 80 % des bisherigen Verbrauchs. Die Kosten für die Umrüstung werden sich rechnerisch in 8,3 Jahren amortisiert haben, während die angegebene Lebensdauer der Module ca. 12 Jahre beträgt. Die Umstellung wird sich also rechnen, ganz abgesehen von der damit verbundenen CO2-Einsparung. Daher stimmte man für die Auftragserteilung zum Umbau von 94 Brennstellen der Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Oberbergkirchen auf LED-Beleuchtung an die Bayernwerk Netz GmbH in Kolbermoor. Die Angebotssumme beläuft sich auf 30.507 Euro.

Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen
Alle 5 Jahre haben die Gemeinden eine Vorschlagsliste für Schöffen zu erstellen. Zur Aufnahme in die Schöffenliste ist eine Mehrheit von zwei Drittel des Gemeinderats erforderlich. Für die Gemeinde Oberbergkirchen ist eine Person vorzuschlagen. Auf die Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen wurde im Februar-Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen hingewiesen. Es haben sich drei Personen zur Aufnahme in die Schöffenliste gemeldet. Der Gemeinderat beschloss, alle Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen aufzunehmen.

Strombeschaffung für die kommunalen Liegenschaften; Vorgaben für die Bündelausschreibung für den Leistungszeitraum 2020 bis 2022
Aufgrund des Dienstleistungsvertrages mit der KUBUS GmbH, und in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag, bietet es sich an auch in den Lieferjahren 2020 – 2022 an der Strombündelausschreibung teilzunehmen. Die Gemeinden Lohkirchen, Schönberg und Zangberg haben sich für Ökostrom ohne Neuanlagenquote entschieden. Je Stromart verlangt die KUBUS GmbH eine Pauschale von 900 Euro. Wählen alle vier Gemeinden der VG die gleiche Stromart, dann fällt die Pauschale nur einmal an, werden unterschiedliche Stromarten gewählt, dann fällt die Pauschale je Stromart an. Bei einer Entscheidung gegen den Ökostrom ohne Neuanlagenquote würde somit für die Gemeinde Oberbergkirchen eine Bearbeitungsgebühr von 900 Euro anfallen. Auch die Gemeinderäte von Oberbergkirchen sprachen sich für 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote aus im Rahmen der Bündelausschreibung.

Bauausschusssitzung
Gemeinderatsmitglied Kreck regte an, künftig im Hinblick auf den Neubau des Kinderhauses den Bauausschuss vermehrt in technische Entscheidungen einzubinden. Hierzu führte Bürgermeister Hausperger aus, dass die Bauausschusssitzungen künftig am Montag vor der Gemeinderatssitzung stattfinden und bei Bedarf zusätzliche Bauausschusssitzungen einberufen werden sollen.