Wohin mit dem neuen Feuerwehrhaus?

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 11.10.2018

Bauanträge
Keine Einwände seitens des Gemeinderats gab es zu den Bauvorlagen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Am Straßfeld 14, welche im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden sollen.
Des Weiteren wurde auch der Antrag für den Wohnhausneubau mit Garagen, Am Straßfeld 5, befürwortet, dieser wird ebenfalls im Genehmigungsfreistellungsverfahren abgewickelt.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses; Variantenuntersuchung
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden den Gemeinderatsmitgliedern die vom Planungsbüro Obermaier erstellten Planvarianten ausgehändigt. Der Planer Gerhard Obermaier, der bei der Sitzung anwesend war, erläuterte die beiden Varianten.
Die Vorgaben hinsichtlich der Planung waren eine Fahrzeughalle mit einer Größe von 10*10 m und ein Freiraum mit 10 Metern Länge vor der Einfahrt zur Fahrzeughalle. Die Variante „Dorfplatz“ hat den Vorteil, dass die Sanitärräume auch bei Veranstaltungen nutzbar sind, wegen der beengten Verhältnisse sind die Räume aber etwas kleiner, als bei der Variante „Bauhof“. Eine zweigeschossige Bauweise wäre bei der Lage am Dorfplatz zwingend, weil sonst die Räume nicht untergebracht werden können.
Ein Kostenvergleich der beiden Varianten existiert noch nicht. Es wäre sehr aufwändig, beide Varianten genau durchzukalkulieren. Die Variante „Dorfplatz“ wird aber in jedem Fall teurer sein wegen der zweigeschossigen Bauweise und der vielen Zwangspunkte, die zu teuren Kompromisslösungen zwingen werden. Bei der Variante „Bauhof“ ist dagegen eine sehr einfache Bauweise möglich.
In der anschließenden Diskussion, bei der auch die anwesenden Mitglieder der Feuerwehr zu Wort kamen, sprach sich Kommandant Gillhuber für die Variante „Bauhof“ aus wegen der Eingeschossigkeit und des großzügigeren Platzangebotes, Vorstandsmitglied Georg Auer dagegen für die Variante „Dorfplatz“, weil dadurch die Ortsmitte belebt wird.
Der Gemeinderat verständigte sich, die beiden Varianten am 19.11.18 um 19 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindekanzlei mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr zu besprechen. Ziel ist eine Baufertigstellung 2020, sodass noch 2019 mit dem Bau begonnen werden müsste.

Antrag von Gemeinderatsmitglied Reinhard Retzer gegen die „Smartphonisierung“ des Schullebens
Hierzu wird der von Gemeinderatsmitglied Retzer eingereichte Antrag vorgetragen. In diesem kritisiert er die Smartphonisierung“ des Schullebens und beantragt u.a., dass die Gemeinde Lohkirchen sich als Mitglied des Grundschulverbandes Oberbergkirchen gegen die Beantragung von Zuschüssen für die W-LAN-Ausstattung ausspricht.
Derzeit nutzen die Lehrer digitale Medien, insb. Lehrercomputer (mit Beamer) und Dokumentenkameras. Dafür ist bereits ein W-LAN in allen Schulhäusern eingerichtet. Ob weitere Medien für die Lehrer im Zuge dieses Förderprogramms beschafft werden, wird derzeit abgeklärt.
Für die Schüler ist in Oberbergkirchen ein Computerraum eingerichtet. Eine Beschaffung von Tablets ist nach aktueller Meinung der Schulleitung derzeit nicht vorgesehen, da diese wohl zu selten genutzt werden und somit der Beschaffungsaufwand nicht gerechtfertigt ist. Eine endgültige Entscheidung wurde jedoch noch nicht getroffen.
Gemeinderatsmitglied Reinhard Retzer erläuterte seinen Antrag. In der anschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass die von Herrn Retzer abgelehnten Maßnahmen derzeit ohnehin nicht geplant sind und die Gemeinde Lohkirchen im Schulverband keine Mehrheit hätte. Gemeinderatsmitglied Retzer zog daraufhin seinen Antrag zurück. Eine Abstimmung erfolgte nicht.

Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Lohkirchen; Erneuerung der Wasserleitung für die Anwesen Hauptstraße 1 und 2 sowie Ersatz für den rückgebauten Oberflurhydranten
Im Zuge der Bauausführung des Geh- und Radweges wurde festgestellt, dass der bestehende Oberflurhydrant nördlich des Pfarrhofes zwar in dem geplanten Grünstreifen zwischen Geh- und Radweg und Staatsstraße bleiben könne. Unberücksichtigt blieb jedoch der Höhenunterschied zwischen früherem Gelände und neuem Geh- und Radweg. Bei einer Baustellenbesprechung Anfang September wurde festgestellt, dass der Oberflurhydrant entweder höher gesetzt oder rückgebaut werden muss. Ein Höhersetzen wäre jedoch unrealistisch gewesen, weil die Wasserleitung und der Hydrant 50 Jahre alt sind. Wird er angetastet, muss er ersetzt werden. Auch bestehen an dieser Stelle nicht durchspülte Wasserleitungsteilstücke. Es musste schnell eine Entscheidung getroffen werden. Weil auch das ehem. Raiffeisengebäude einen neuen Wasseranschluss benötigt (ist derzeit über das Nachbaranwesen angeschlossen), wurde im Rahmen einer Eilentscheidung festgelegt, eine neue Wasserleitung zu bauen und den bestehenden Oberflurhydranten rückzubauen.
Deshalb erstellte die Fa. Swietelsky die beiden Montagegruben, am bestehenden Oberflurhydranten und an der Leitung, die Gemeinde besorgte das Material, anschließend wurde der Rohrgraben erstellt. Der bestehende Oberflurhydrant wurde rückgebaut.
Zu entscheiden ist nun über den zweiten Bauabschnitt:
– Schieberkreuz erneuern
– Neuer Oberflurhydrant
– Neue Hausanschlüsse für Hauptstraße 1 und 2
– Unterflurhydrant östlich der Staatsstraße
Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, Herr Gillhuber führte aus, dass der mit „Wunsch der Feuerwehr“ bezeichnete Unterflurhydrant durchaus verzichtbar sei. Herr Obermaier, Geschäftsstellenleiter der VG ergänzte, dass die Trassenführung aber dennoch so gewählt werden sollte, weil noch zwei Hausanschlüsse für spätere Bauparzellen erforderlich sind.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Erneuerung der Wasserleitung für die Anwesen Hauptstraße 1 und 2 sowie den Ersatzneubau für den rückgebauten Oberflurhydranten vorzunehmen. Ein zusätzlicher Unterflurhydrant östlich der Staatsstraße 2091 wird nicht errichtet.
Der Auftrag für die Materiallieferung, die Erstellung des Rohrgrabens, für Baggerarbeiten, Pressarbeiten und Mitarbeit bei der Verlegung der Wasserleitungen und Armaturen wurde an die Firma Baggerbetrieb Maier aus Bodenkirchen vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand zu den im Angebot genannten Einheitspreisen.