Erneute Messung der Funkstrahlenbelastung im Ortsbereich

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 20.09.2018

Bauanträge
Zu Beginn der Sitzung stimmte der Gemeinderat dem Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Nebengebäudes zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen und Lager in Vatersham 5 zu. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und deshalb sind die Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen (RPS) anzuwenden. Jedoch war die Gemeinde der Ansicht, dass in diesem Bereich von einer zulässigen – den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen angepassten Geschwindigkeit von deutlich weniger als 60 km/h auszugehen ist. Demzufolge sah der Gemeinderat keine Notwendigkeit, wie in den RPS gefordert, einen größeren Abstand als geplant zur Straße hin zu fordern.
Ebenfalls die gemeindliche Zustimmung erfuhr der Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung eines überdachten Kfz-Stellplatzes in der Ringstraße 4. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben, jedoch weicht das Vorhaben vom Bebauungsplan „An der Hofmark“ ab, weil die Errichtung außerhalb der Baugrenzen vorgesehen ist. Den beantragten Abweichungen wurde zugestimmt.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ziegelberg I“; Behandlung der in der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Vorgetragen wurden die eingegangenen Stellungnahmen des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, sowohl die der Behörde für Naturschutz- und Landschaftspflege, als auch der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft. Ferner gaben das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, das Staatliche Bauamt Rosenheim, als auch Max Schmid Stellungnahmen ab. So ging es hierbei beispielsweise um den geplanten Geh- und Radweg östlich des Funkturms, um Pufferflächen oder um die Ableitung von Oberflächenwasser. Der Gemeinderat befasste sich eingehend mit den vorgetragenen Argumenten, wog mit den eigenen Begründungen für die Festsetzungen ab und kam zum Ergebnis, nur geringfügige Korrekturen vorzunehmen. Es wurde außerdem festgehalten, dass der Bebauungsplan „Ziegelberg I“ lauten soll, da es sich nicht mehr um ein Gewerbegebiet handelt.
Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der Bebauungsplan beschlossen und zum Zwecke der erneuten öffentlichen Auslegung gebilligt.

Neubau eines Kinderhauses; Genehmigung der Entwurfsplanungen einschl. Kostenberechnung
Bereits in der der Gemeindesratssitzung vorangegangenen Bauausschusssitzung wurden ein geringfügig geänderter Eingabeplan und ein neuer Vorentwurf der Außenanlagenplanung vorgestellt und besprochen. Beiden Plänen stimmte der Gemeinderat zu.

Straßenbestandsverzeichnis; Einziehung eines Teilstücks der Gemeindeverbindungsstraße „Der Abdecker Weg“
Die Gemeindeverbindungsstraße, der Abdeckerweg, zur Staatsstraße 2354 hat sich durch die Ausweisung des neuen Baugebietes in der Verkehrsbedeutung teilweise geändert bzw. existiert teilweise nicht mehr. Nachdem nun mittlerweile auch die Zweckbindung der Flurbereinigung für die Straße ausgelaufen ist und das Straßenstück, welches sich mittlerweile auf den Privatgrundstücken Am Hang 23 und 25 befindet, jede Verkehrsbedeutung verloren hat bzw. nicht mehr existiert, sprach sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, betreffende Fläche einzuziehen. Die beabsichtigte Einziehung wurde bereits vor mehr als 3 Monaten bekannt gemacht. Einwände dagegen wurden nicht vorgebracht. Das einzuziehende Stück ist auf nachfolgendem Lageplan dargestellt.

Antrag auf Beauftragung einer Funkstrahlenmessung zur Feststellung der Strahlenbelastung im Ortsbereich, nach der Inbetriebnahme des Mobilfunkmastens mit derzeit zwei Anbietern
Hierzu verlas Bürgermeister Hausperger den Antrag von Gemeinderatsmitglied Fuchs. Er erinnerte an das bestehende Mobilfunkgutachten, wonach die Grenzwerte weit unterschritten werden. Eine Angebotsanfrage für eine Messung hatte einen Preis von 804 Euro ergeben. Herr Fuchs erläuterte seinen Antrag. Mehrere Gemeinderatsmitglieder waren im Ergebnis der Meinung, dass angesichts der niedrigen Kosten einer Messung zugestimmt werden sollte. Gemeinderatsmitglied Haas gab zu bedenken, dass die Messung nichts bringen werde, weil man ja bereits wisse, dass die Grenzwerte unterschritten werden.
Mit einer Gegenstimme wurde die Beauftragung einer Funkstrahlenmessung zur Feststellung der Strahlenbelastung beschlossen.