Kfw-40-Standard für neues Feuerwehrgerätehaus

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 05.12.2018

Bauantrag
Den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses in der Hofmark 21 wurde zu Beginn der Sitzung seitens des Gemeinderats zugestimmt.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Einbau von Wohnungen; Vorstellung der Eingabeplanung
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab Bürgermeister Lantenhammer das Ergebnis der Bauausschusssitzung und dessen Beschlussvorlagen bekannt. Der Vorsitzende und Herr Obermaier erläuterten die Vorgaben des Kommunalen Wohnraumförderprogrammes. Der Bauausschuss empfahl, die Förderung zu beantragen. Erforderlich wird sein, dass die Gemeinde Richtlinien erstellt über die Vergabe der Wohnungen.
Der Eingabeplan des Ingenieurbüros Rinner für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Einbau von Wohnungen wurde bewilligt, anstelle der beiden Stellplätze östlich der Dreifachgarage sollen eine Fahrradhalle für alle Bewohner und ein Mülltonnenhäuschen geplant werden. Ferner wurde das Ingenieurbüro beauftragt, die Unterlagen für den Zuwendungsantrag vorzubereiten, auch nach dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Einbau von Wohnungen; Abbau und Neuerrichtung der Sirenenanlage
Hierzu erläuterte Bürgermeister Lantenhammer das eingegangene Angebot. Nach Meinung des Bauausschusses kommt nur die Firma Abel & Käufl in Betracht. Der Kauf einer neuen Sirenenanlage ist als vorbereitende Arbeit für den Abbruch des Gebäudes erforderlich. Diesbezüglich stimmte der Gemeinderat dafür, den Auftrag für die Lieferung und Montage einer Sirenenanlage (mit vier Schallbechern) an die Firma Abel & Käufl aus Landshut mit einer Angebotssumme von 8.144 Euro zu vergeben.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Einbau von Wohnungen; Abbruch des bestehenden Gebäudes
Von der Freiwilligen Feuerwehr wurde zugesagt, dass das Gebäude Anfang Januar 2019 ausgeräumt wird. Für die Entsorgung des Materials wird die Bereitstellung von Containern erforderlich sein. Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung sollen Angebote eingeholt werden für die Abbrucharbeiten. Dem stimmte der Gemeinderat zu. Für das Ausräumen des Gebäudes sollen von der Firma Baggerbetrieb Maier in Bodenkirchen die notwendigen Entsorgungscontainer beauftragt werden.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Einbau von Wohnungen; Vorbereitung der Ausschreibung
Aus der Bayerischen Haushaltsordnung folgt, dass Zuwendungen nicht gewährt werden dürfen, wenn der Empfänger durch vorzeitigen Baubeginn zu erkennen gibt, dass er das Vorhaben auch ohne staatliche Zuwendungen verwirklichen will. Als Vorhabenbeginn zählt grundsätzlich bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags, nicht jedoch bei Baumaßnahmen die Planung, Baugrunduntersuchungen, der Grunderwerb und das Herrichten des Grundstücks. Ausschreibungen sollten erst durchgeführt werden, wenn ein Zuwendungsbescheid oder ein vorzeitiger Baubeginn vorliegt.
Bürgermeister Lantenhammer erläuterte die verschiedenen Fördermöglichkeiten der Kfw. Empfohlen wurde Kfw40. Gemeinderatsmitglied Vielhuber ergänzte, dass die Wohnungen schimmelfrei gebaut werden müssen. Auf eine kontrollierte Lüftung wird deshalb nicht komplett verzichtet werden können. Einstimmig votierte man dafür, das Ingenieurbüro Rinner mit der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Ausschreibung zu beauftragen. Es soll sich um eine konventionelle Ziegelbauweise mit Holzdachstuhl handeln, ferner soll der Standard Kfw 40 erreicht werden.

Angebotsanfrage für die Brückenhauptprüfung
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes hat der Straßenbaulastträger dafür einzustehen, dass die Straßenbauten und die Straßenbestandteile (Brücken, Durchlässe, Stützmauern) den Anforderungen der Sicherheit und den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechen.
Brücken mit einer lichten Weite von mind. 2 Metern – sind jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen. Bei den Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, Rüstungen und ähnlichem, handnah zu prüfen. Diese Prüfpflicht kann auf besondere Sachverständige übertragen werden.
Weiter wird gefordert, dass ein Bauwerksbuch angelegt wird, in dem die Lage und Hauptabmessungen des Bauwerks, die verwendeten Baustoffe, das statische System und die Brückenklasse eingetragen werden. Das Bauwerksbuch soll eine Auflistung der durchgeführten Prüfungen enthalten und fortgeschrieben werden. In der Gemeinde Schönberg existieren weder Bauwerksbücher (außer für 2 Bauwerke in Winkelmühl), noch wurden (protokollierte) Bauwerksprüfungen durchgeführt.
Die Kosten betrugen in der Gemeinde Oberbergkirchen zuletzt netto 300 € je Brücke. In Schönberg existieren nach der Brückenliste insgesamt 40 Brücken und Durchlässe. Eine Unterscheidung zwischen Brücken und Durchlässen, die nicht darunter fallen, wurde bislang nicht vorgenommen. Zudem gilt in der Gemeinde Schönberg die Besonderheit, dass bei einigen Brücken und Durchlässen im Straßenbestandsverzeichnis eine Sonderbaulast der Gemeinde Schönberg eingetragen ist, obwohl sich diese an öffentliche Feld- und Waldwegen in der Baulast der Beteiligten befinden. Worauf sich diese Sonderbaulast stützt, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich.
Einstimmig sprach man sich dafür aus, für die Brückenhauptprüfung und die Erstellung der Bauwerksbücher Angebote einzuholen.

Straßenbeleuchtung in der Gewerbestraße
Der Bauausschuss hatte vorgeschlagen, die bestehende Beleuchtungsanlage, die sich im Eigentum der Gemeinde befindet (nicht wie die sonstigen Leuchten, die sich im Eigentum der Bayernwerk AG befinden), um weitere zwei Leuchten zu erweitern, dem stimmte auch der Gemeinderat zu.

Änderung des Bebauungsplanes Peitzing; Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Dieser trägt die Bezeichnung „Peitzing“, das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Peitzing am westlichen Ortsrand, nördlich des Eschlbaches.
Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:


Folgende Planungen/Änderungen sind beabsichtigt:
– Erweiterung des Ortsteiles nach Westen
– Überplanung bestehender Innenbereichsgrundstücke
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung, öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Eingabeplan für die Nutzungsänderung des Mehrzweckraumes im Kellergeschoss des Rathauses in der Hauptstraße 4
Dem Eingabeplan für die Nutzungsänderung des Mehrzweckraumes im Kellergeschoss des Rathauses in der Hauptstraße 4 des Architekten Georg Maierhofer wurde zugestimmt.