Rege Bautätigkeit im Gemeindegebiet
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 07. Mai 2019
Bauanträge
Eingangs der Sitzung hatte der Gemeinderat über einige Bauanträge zu beraten und entscheiden.
Keinerlei Einwände wurden zu den Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage in der Lerchenstraße 12b erhoben.
Ebenso gab es auch keine Einwände des Gremiums hinsichtlich der Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage in der Lerchenstraße 12a.
Ferner befürwortete man die Vorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Mozartstraße 44. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Hausmanning I, hierzu wurde folgende Abweichung beantragt: Errichtung von Flachdächern auf der Garage/ Bereich Hauseingang-Garderobe sowie dem eingeschossigen Esszimmeranbau/Terrasse. Nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob die Garage an der Ostseite die Wandhöhe von 3,00 m um ca. 30 cm überschreitet. Der Abweichung für das Flachdach wurde zugestimmt, zudem auch der evtl. Abweichung hinsichtlich der Wandhöhe.
Auch über die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Dachgeschoss-Ausbau zum Einbau einer Wohnung in Atzging 40 wurde positiv abgestimmt.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Unteres Feld III; Aufstellungsbeschluss
Für ein Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Unteres Feld III besteht ein konkreter Wunsch zur Bebauung. Die Vorstellungen der Bauherren weisen jedoch einige gravierende Abweichungen vom Bebauungsplan auf, weshalb man jetzt an die Gemeinde Zangberg herangetreten ist, mit der Bitte, den Bebauungsplan, der bereits vor vielen Jahren aufgestellt wurde, zu ändern.
Diese Vorgehensweise wurde auch bei einer Besprechung im Landratsamt Mühldorf a. Inn den Bauherren empfohlen.
Der Gemeinderat zeigte sich mit dieser Vorgehensweise durchaus einverstanden, wurde doch in der Vergangenheit immer wieder Abweichungen genehmigt. In diesem Zuge hätte die Kommune die Möglichkeit die Vorschriften zu überarbeiten und an den aktuellen Stand anzugleichen.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die Änderung des Bebauungsplanes Unteres Feld III aus und fasste einen Aufstellungsbeschluss.
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung; Auftragserteilung
Im März 2019 wurde von der Bayernwerk Netz GmbH eine Kalkulation für die Umrüstung der verbleibenden 138 Brennstellen auf LED-Beleuchtung übergeben. 94 Brennstellen können mit einem LED-Umrüstsatz umgestellt werden. 44 Leuchten erhalten einen neuen Aufsatz.
Die Kosten belaufen sich auf netto 52.930 Euro. Es kann von einer Amortisation innerhalb von 9,5 Jahren ausgegangen werden. Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre, die Lebensdauer ca. 15 Jahre. Die Unterhaltungspauschale je Leuchtstelle und Jahr reduziert sich um rund 5 Euro, weil kein Wechsel der Leuchtmittel mehr erforderlich ist. Bürgermeisterin Wagner schlug zudem vor, die insektenfreundlichere Lichtfarbe zu verwenden.
Der Gemeinderat beschloss, den Umbau der 138 Brennstellen auf LED-Beleuchtung an die Bayernwerk Netz GmbH in Kolbermoor zur Angebotssumme von 52.930 Euro zu vergeben. Zudem wurde die insektenfreundliche Lichtfarbe 3000 K gewählt.
Ökologische Aufwertung des Zangberger Mühlbaches bei Hausmanning; Bauausführung
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn hat hierzu Anfang April schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei dem beabsichtigten Vorhaben um Unterhaltungsmaßnahmen handele, die wasserrechtlich verfahrens- und gestattungsfrei sind. Der Tatbestand des Gewässerausbaues liege nicht vor. Es wird aber dringend empfohlen, die Arbeiten in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen. Die Gemeinde kann also nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde mit dem Bau beginnen. Es wurde empfohlen, die Maßnahme vom Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung ausführen zu lassen. Ein Teil der Maßnahme muss als Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Hausmanning I ausgeführt werden. Gemeinderatsmitglied Alfred Huber schlug vor, die Kostenschätzung abzuwarten, bevor der Auftrag abschließend erteilt wird. Dem schlossen sich die anderen Gemeinderäte an, per Beschluss wurde noch festgehalten, dass beabsichtigt ist, den Auftrag für die Maßnahme an den Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung zu vergeben.