Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 05. Juni 2019

Feuerwehrhaus erneut Thema der Sitzung

Neubau Feuerwehrgerätehaus mit Wohnungen
Einen wichtigen Schritt kam man insbesondere im Bezug auf die Kommunale Wohnbauförderung weiter. So wurde von Frau Sitzberger, Regierung von Oberbayern (ROB), bestätigt, dass die vorgelegten Wohnungsgrundrisse förderfähig sind. Auch in der Pauschalen Feuerwehrförderung gibt es positive Signale, jedoch müssen noch einige Punkte in der Planung geringfügig angepasst werden (Stellplatzgröße bzw. -tiefe usw.).
Desweiteren wurden Informationen zur Kenntnis gegeben hinsichtlich Brandschutz, Statik, Wärmeberechnung, Schall- und Feuchteschutz. Beschlossen wurde vom Gemeinderat im Anschluss, die Lage des neuen Feuerwehrgerätehauses mit Wohnungen nach Süden zu verändern, um die notwendige Stellplatztiefe von mindestens 12,50 m vor dem Feuerwehrtor einhalten zu können. Der Architekt wurde beauftragt, mindestens 15 Stellplätze für die Feuerwehr einzuplanen. Die Höhe der Fahrzeughalle soll auf 4,50 m eingeplant werden, um die Mindesthöhe von 4,0 m bei Einbau von Unterzügen, Lüftungsleitungen, Toren, etc. einhalten zu können. In den Balkongeländern der Dachgeschosswohnungen sind Rettungstüren mit einzuplanen. Die Außenwände des Nichtwohnbereiches sollen in der gleichen Ausführung wie die Außenwände beim Wohnbereich gemacht werden.

Abrechnung von Erschließungsanlagen;
Behandlung von Altanlagen
Erschließungsbeiträge können für zum Anbau bestimmte Straßen, also Ortsstraßen, erhoben werden. Damit eine Erschließungsstraße auch beitragsrechtlich abgerechnet werden kann, muss diese gemäß § 8 Abs. 1 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung folgende Merkmale erfüllen:
Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie Sammelstraßen und Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen:
1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Teer-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau,
2. Straßenentwässerung und Beleuchtung,
3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße.
Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass für einige Gemeindestraßen Erschließungsbeiträge erhoben werden können. Eine Fertigstellung und folglich Abrechnung der Erschließungsanlagen wird – mit Ausnahme der Erschließungsstraßen im Baugebiet Bondl-Feld und Gewerbegebiet Eschlbach – derzeit jedoch nicht angestrebt.

Anträge auf Geschwindigkeitsreduzierung;
a) Aspertsham
In den vergangenen Monaten sind mehrere Anträge und Anfragen auf Geschwindigkeitsbeschränkungen eingegangen. In Aspertsham wurde für den nördlichen Ortsbereich eine Tempo-30-Zone beantragt. Der Gemeinderat hat diesen Antrag abgelehnt, jedoch eine Kontrolle der Geschwindigkeit beschlossen. Auf Höhe des Anwesens Sickinger wurde das Meßgerät der VG Oberbergkirchen aufgestellt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass ca. 50 % der Fahrzeuge unter 50 km/h fahren, die anderen 50 % der Fahrzeuge jedoch schneller. Ein Fahren mit mehr als 50 km/h ist in diesem Bereich nicht nur verboten, sondern auch unangemessen. Pro Tag waren aber nur 46 Fahrzeugbewegungen je Richtung festzustellen, was zur Erkenntnis führt, dass es sich nur um Anliegerverkehr der dort wohnenden Personen handeln kann. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone hält der Gemeinderat deshalb für nicht zielführend.

b) Antrag der Anwohner im Bondlfeld auf Entschleunigung der Straße Brodfurth nach Schönberg
Von den Anwohnern im Bondlfeld ging ein Antrag mit Unterschriftenliste ein, auf Entschleunigung der Straße von Schönberg nach Brodfurth auf Höhe des Wohngebietes Bondlfeld. Bereits bevor dieser Antrag einging, setzte die Gemeinde im Rahmen der Gespräche zur geplanten Umleitung durch den Neubau der Brücke in Winkelmühl durch, dass das südliche Ortsschild (von Elsenbach her kommend) weiter nach Süden versetzt wird bis zum Beginn der Siedlung beim Anwesen Bondlring 9. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät der VG Oberbergkirchen brachte das Ergebnis, dass, von Richtung Brodfurth kommend, die meisten Fahrzeuge über 70 km/h am Beginn des Baugebietes (bei Anwesen Bondlring 9) fahren, was für diesen Bereich absolut zu schnell ist. Aus Richtung Schönberg kommend hielten über 40 % der Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht ein, was aus Sicht der Gemeinde Schönberg nicht zu akzeptieren ist.
Sobald ein Beitritt beim Zweckverband Verkehrsüberwachung genehmigt ist, sollen dort Verkehrskontrollen durchgeführt werden.

c) Tempo-30-Zone im Baugebiet Bondl-Feld
Auf mündlichen Antrag von mehreren Anwohnern wurde in der Hofmark-Straße eine Verkehrsmessung durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Hofmark-Straße auch eine Durchgangsstraße ist. Die überwiegende Zahl der Fahrzeuge fährt schneller als 30 km/h. Der Bauausschuss ist deshalb der Meinung, wie im Baugebiet Lerch auch, das gesamte Baugebiet Bondl-Feld als Tempo-30-Zone auszuweisen.

Erhöhung des Wasserdruckes für die Ortschaft Berging
Beim Verbrauch größerer Wassermengen reicht der Wasserdruck in Berging nicht aus, es kommt zu Versorgungsengpässen. Die Ursache kann nur an den Reibungsverlusten in der Leitung liegen. Zwischen Dolling und Berging wurde nur eine 2-Zoll-Leitung verlegt, die offensichtlich zu hohe Reibungsverluste hat. Es könnte aber auch bereits an der Zuleitung nach Dolling liegen.
Es kommen 2 Konzepte in Frage: 1. Bau einer Verbindungsleitung von Gauling nach Berging oder 2. Bau einer kompakten Druckerhöhungsanlage in Dolling. Beide Konzepte sind ohne Leitungsnetzberechnung ziemlicher „Blindflug“. Seitens der Verwaltung wurde der Gemeinde deshalb geraten, zunächst das Leitungsnetz überrechnen zu lassen. Desweiteren soll eine Kostenschätzung für die Verbindungsleitung von Gauling nach Berging erstellt werden.

Erhöhung der Anzahl der Feldgeschworenen
Die Gemeinde beabsichtigt, die Zahl der Feldgeschworenen für die Gemeinde Schönberg von 5 auf 6 zu erhöhen. In einem nächsten Schritt ist das Benehmen der Feldgeschworenen herzustellen. Die Beschlussfassung kann erfolgen, wenn das Benehmen hergestellt ist.