Flurneuordnung Oberbergkirchen – Söllnham

Absteckung und Besitzeinweisung

Nachdem die Gespräche und Verhandlungen zur Neuverteilung im Mai vom Vorstandsvorsitzenden abgeschlossen werden konnten, wurden im Juni für den Bereich Pfarrhof, Söllnham, Aubenham und Heimberg die Grenzen der neuen Grundstücke in die Örtlichkeit übertragen, mit Grenzsteinen (Vario-Granitköpfe) vermarkt und mit Holzpflöcken kenntlich gemacht.
Auf den Pflöcken sind die Nummern der Grundbuchblätter vermerkt. Jeder Eigentümer kann so den Verlauf der Grenzen seiner neuen Grundstücke in der Örtlichkeit finden.
Die Landwirte werden vom Vorstandsvorsitzenden eindringlich gebeten, bei den Feldarbeiten die Grenzpunkte und Pflöcke zu schonen, damit diese unversehrt bleiben und keine Nacharbeiten und damit unnötige Kosten entstehen.
Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke findet der Übergang des Besitzes nach der Aberntung, spätestens zum 01.11.2019, bei Flächen mit Körnermais – abweichend von dem o. g. Termin – spätestens zum 15.11.2019 statt.
Die Bewirtschaftung der neuen Grundstücke wird in der vorläufigen Besitzeinweisung angeordnet und geregelt. Diese wird vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern demnächst erlassen und öffentlich bekannt gemacht. Rechtzeitig vorher erhalten alle Grundeigentümer Unterlagen über ihre Abfindungsgrundstücke.

Remmelberger Georg
Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Oberbergkirchen