Änderung des Bebauungsplanes Unteres Feld beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.09.2019

Bauanträge
Dem Freistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Lerchenstraße 4 wurde ebenso zugestimmt wie dem Freistellungsverfahren für die Tektur (Erhöhung der Wandhöhe gegenüber der ursprünglichen Planung) zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in der Lerchenstraße 9.
Desweiteren fand nun auch die Errichtung einer Flachdachgarage in der Lerchenstraße 1 die Zustimmung des Gremiums, nachdem die ursprüngliche und vom Gemeinderat abgelehnte Planung nun entsprechend verändert worden war.

Änderung des Bebauungsplanes  Unteres Feld III durch Deckblatt Nr. 5; Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat hat im Mai 2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Unteres Feld III, Deckblatt Nr. 5“ aufzustellen. Die öffentliche Auslegung fand im Juli 2019 statt. Zugleich wurde der am 26.05.2019 erstellte Planentwurf den Trägern öffentlicher Belange zugeleitet.
Es wurden mehrere Anregungen vorgebracht:
So z. B. empfahl das Landratsamt Mühldorf a. Inn eine Klarstellung zur Nebengebäuderegelung. Da Nebengebäude jetzt auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sind, sollte man einen Hinweis einfügen, dass das Errichten von Nebenanlagen in den Grün- bzw. Pflanzstreifen nicht gestattet ist. Desweitern werden hinsichtlich der Vorgärten Grünflächen gefordert, Stein- und Kiesgärten sollen nicht zulässig sein. Die Gemeinde nimmt hierzu entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan mit auf.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (WWA) wies in seiner Stellungnahme auf die Gefahren von Starkniederschlägen hin. Alle Möglichkeiten zur Minimierung der potenziellen Schäden sollten ins Auge gefasst werden. Ziel muss es dabei sein, alle möglichen Wassereindringwege in die geplanten Gebäude bis zu den relevanten Höhen zu verschließen. Außerdem muss durch entsprechend angepasste Nutzung der tieferliegenden Räume sichergestellt werden, dass empfindliches oder besonders wertvolles Inventar nicht durch Wassergefahren geschädigt werden kann. Auch bei Bauvorhaben, bei denen die Barrierefreiheit zu fordern ist, muss der Schutz vor eindringendem Wasser ausreichend berücksichtigt werden.
Zur Hanglage des Plangebietes weist das WWA darauf hin, dass das Plangebiet nach Osten exponiert mit einer durchschnittlichen Neigung von 3,50 % liegt. Westlich davon schließt eine landwirtschaftliche Fläche mit einer Neigung bis zu 6 % an. Hierbei ist bei entsprechenden Niederschlägen wild abfließendes Wasser nicht auszuschließen.Die Gemeinde nimmt hierzu entsprechende Hinweise in den textlichen Festsetzungen auf.
Dipl. Ing. (FH) Thomas Elger stellte die Anfrage, ob im BPlan nicht auch die Möglichkeit gegeben werden könnte, eine waagrechte Holzverschalung anzubringen? Einige Häuser haben diese ja in der näheren Umgebung schon so ausgeführt. Nur im BPlan steht nach wie vor nur eine senkrechte Verschalung. Dieser Anfrage wurde zugestimmt. Nicht zugestimmt wurde jedoch der Anfrage, ob ein Quergiebel auch mit einer geringeren Dachneigung als 30° möglich wäre, z.B. 25°. Ein Quergiebel mit geringerer Dachneigung gilt jedoch als verunstaltend und würde das Ortsbild empfindlich stören.

Änderung des Bebauungsplanes  Unteres Feld III durch Deckblatt Nr. 5; Satzungsbeschluss
Die am Bebauungsplan vorgenommenen Änderungen sind entweder nur redaktioneller Art, oder es werden abwägungsrelevante Belange Dritter nicht berührt. Eine erneute Auslegung ist deshalb entbehrlich. Die Gemeinde Zangberg hat deshalb die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes, „Unteres Feld III, Deckblatt Nr. 5“, in der Fassung vom 29.08.2019 als Satzung beschlossen.

Abrechnung von Erschließungsanlagen; Behandlung von Altanlagen
Erschließungsbeiträge können für zum Anbau bestimmte Straßen, also Ortsstraßen, erhoben werden. Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie Sammelstraßen und Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen:
– Eine Pflasterung, eine Asphalt-, Teer-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau,
– Straßenentwässerung und Beleuchtung,
– Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße.
Bei folgenden Straßen im Gemeindegebiet Zangberg handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um Erschließungsstraßen, die noch nicht abgerechnet sind:
O (Ortsstraße) 5 in Palmberg (Straße zwischen Palmberg 30 und 32)
O 9 Mozartstraße – im Bereich BG Unteres Feld V und Hausmanning I
O 15 Wiesenstraße
O 16 von Zangberg nach Englhör (Waidlstraße)
O 31 Lerchenstraße
GV (Gemeindeverbindungsstraße) 1 In Palmberg – im Bereich der Ortsabrundungssatzung Palmberg
GV 8 Der Leitenmühlenweg – in Moos, westlicher Teil bis zur Ergänzungssatzung Moos
GV 31 Am Sportplatz
Eine Abrechnung dieser Erschließungsanlagen ist zumeist nicht möglich aufgrund Fehlens der Merkmale Nr. 2 (Straßenentwässerung und Beleuchtung). Nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) können für Erschließungsanlagen keine Beiträge mehr erhoben werden, wenn seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind. Diese Vorschrift tritt jedoch erst mit 01.04.2021 in Kraft. Seitens der Verwaltung wurde deshalb empfohlen diese Erschließungsanlagen zeitnah fertigzustellen. Hingewiesen wurde diesbezüglich auf Art. 62 der Gemeindeordnung, wonach die Gemeinde Einnahmen vorranging aus Beiträgen erzielen sollte, als über Steuereinnahmen (Beitragserhebungsgebot). Da keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden, besteht bei Nichtfertigstellung der Erschließungsanlagen bis zum 01.04.2021 danach keine Möglichkeit mehr Beiträge zu erheben.
Seitens der Landtagsfraktionen der CSU und Freien Wähler wurde angekündigt, durch eine Änderung des KAG`s die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Altanlagen in das Ermessen der Kommunen zu stellen. Die Gemeinde wäre somit berechtigt Beiträge zu erlassen; jedoch nur die Beiträge, die im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.03.2021 entstehen oder entstanden sind.
In seinem Beschluss nahm der Gemeinderat zur Kenntnis, dass für die im Sachverhalt aufgeführten Gemeindestraßen Erschließungsbeiträge erhoben werden können. Auch die Altanlagenregelung wurde zur Kenntnis genommen. Eine Fertigstellung und folglich Abrechnung der Erschließungsanlagen wird – mit Ausnahme der Erschließungsstraßen in den Baugebieten Unteres Feld V und Hausmanning I – derzeit jedoch nicht angestrebt.

Einbau einer Abgasabsaugung im Feuerwehrgerätehaus; Planung und Ausschreibung
Erste Bürgermeisterin Wagner erläuterte das vom Ing.Büro Brand erstellte Leistungsverzeichnis zum Einbau einer Abgasabsaugung im Feuerwehrgerätehaus.
Gemeinderatsmitglied Alfred Huber erklärte, dass es mehrere Systeme gibt, die preislich unterschiedlich sein können. Aus dem LV geht jedoch nicht hervor, welches System vorgeschlagen wird. Auch die Feuerwehrkommandanten sollten beteiligt werden, so Gemeinderatsmitglied Rauscheder. Gemeinderatsmitglied Huber Hermann würde gerne bestehende Anlagen besichtigen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zurückgestellt. In dieser soll das vorgeschlagene System genau erklärt werden. Zudem soll das Thema mit der Feuerwehr Zangberg abgesprochen werden. Wenn möglich sollte eine bereits laufende Anlage besichtigt werden.

Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zum Anbringen eines Lichtschutzes an den Fenstern der Filialkirche St. Peter und Paul, Palmberg 43
Gegen die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zum Anbringen eines Lichtschutzes an den Fenstern der Filialkirche St. Peter und Paul, Palmberg 43, bestanden seitens der Gemeinde Zangberg keine Einwände.

Anlegung einer Ökokontofläche auf den Flur-Nrn. 169/1 und 98/1 Gemarkung Weilkirchen
Die vorgelegte Planung wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Landratsamt Mühldorf a. Inn abgestimmt. Die Fläche ist grundsätzlich als Ausgleichsfläche geeignet. Sie liegt zwar im Norden eines Waldes. Der Wald ist aber ziemlich ausgelichtet, sodass die Neupflanzung genügend Licht haben wird.
Die nachfolgende, im Eigentum der Gemeinde Zangberg stehende Fläche soll in das Ökokonto der Gemeinde Zangberg eingestellt werden, mit dem Entwicklungsziel, vom jetzigen Zustand eines intensiv genutzten Ackerlandes in einen Waldsaum umgewandelt zu werden.