Außenbereichssatzung für Unterweinbach beschlossen
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 02.10.2019
Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Unterweinbach; Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14.08.2019 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Aussicht gestellt. Der erste Verfahrensschritt im Bauleitplanverfahren ist der Absichtsbeschluss.
Seitens der Verwaltung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erhebliche Bedenken gegen die Aufstellung einer Außenbereichssatzung mit dem geplanten Geltungsbereich bestehen.
Die Gemeinden können Außenbereichssatzungen erlassen, soweit sie vor allem mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind. Die Wirksamkeit der Satzung setzt voraus, dass im Satzungsgebiet nach dem Tatbestandsmerkmal „eine Wohnbebauung von einigem Gewicht“, eine aufeinanderfolgende, zusammengehörige und geschlossen erscheinende Bebauung vorhanden ist.
Die Gemeinde muss mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von der (Teil-)Nichtigkeit der Satzung ausgehen.
Der Gemeinderat sprach sich für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Unterweinbach aus.
Die Satzung trägt die Bezeichnung „Außenbereichssatzung Unterweinbach“. Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Unterweinbach. Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung, öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.