Lohkirchen kann wachsen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 05.12.2019

Bauantrag
Zu Beginn der Sitzung stimmte der Gemeinderat für den Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Weihäuslstraße 9. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Straßfeld II. Abweichungen vom Bebauungsplan wurden nicht beantragt und nicht festgestellt.

Einbau von Wohnungen für anerkannte Asylbewerber im ehem. Raiffeisengebäude; Entwurfs-/Ausführungsplanung und Durchführung von Ausschreibungen
Bürgermeister Schick berichtete zu diesem Tagesordnungspunkt, dass im Falle einer Beschlussfassung das Vorhaben beginnt. In der weiteren Beratung wurden noch Fragen zur Bauausführung geklärt. Der Vorsitzende teilte ein Baufenster bis Ende 2021 mit, mit der Begründung, dass man mit besseren Angebotspreisen rechnen könne und evtl. mehr Angebote für die jeweiligen Gewerke abgegeben werden.
Mit einer Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat für folgendes, weiteres Vorgehen aus:
Die Entwurfsplanung für das Gewerk Elektro des Planungsbüros Schuster, Buchner, Schmid vom November 2019 wurde mit der Änderungen, dass eine DVB-T-Antenne anstelle einer Sat-Anlage angebracht wird, zugestimmt.
Zudem wurde die Entwurfsplanung für das Gewerk Heizung, Lüftung und Sanitär der kbp.ingenieure vom Oktober2019 und dem bepreisten Leistungsverzeichnis zugestimmt. Es soll eine Lüftungsanlage anstatt einer reinen Abluftanlage verbaut werden.
Den Leistungsverzeichnissen des Architekten Manfred Reichenspurner für folgende Gewerke wurde ebenfalls zugestimmt:
– Gerüstarbeiten
– Thermische Holzschädlingsbekämpfung
– Estricharbeiten
– Malerarbeiten außen
– Malerarbeiten innen
– Bodenbelagsarbeiten
– Spenglerarbeiten
– Fliesenarbeiten
– Trockenbau
Um mit der Baumaßnahme beginnen zu können, ist bei der Regierung v. Obb. ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zu stellen. Ferner sprach man sich für den Versand der Ausschreibungsunterlagen aus.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Binderwiese“; Vorentwurf
Vom Planungsbüro Breinl wurden zwei Varianten erarbeitet:
– Nur Einzelhäuser
– Einzelhäuser und Doppelhäuser (flächensparende Bauweise).
Noch offen ist der Flächenbedarf für die vom Staatlichen Bauamt, der Polizei und der Unteren Verkehrsbehörde geforderten Linksabbiegespur. Ebenso offen ist, inwieweit einer Reduzierung der Bauverbotszone von derzeit 20 Metern zugestimmt wird.
Bürgermeister Schick erläuterte den Sachverhalt und erwähnte nochmal, dass für dieses Vorhaben die Linksabbiegespur zwingend erforderlich ist. Herr Meier wollte wissen, wer die Linksabbiegespur zahlt. Herr Schick antwortet, dass die Kosten von der Gemeinde zu tragen sind. Im Gemeinderat wurden noch die Varianten zu Doppel- bzw. Einzelhäusern besprochen.
Mehrheitlich sprach sich der Gemeinderat für die Einzelhäuservariante aus, das Planaufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Binderwiese“ soll durchgeführt werden.

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wotting V“ für den Bereich östlich des Lindenweges; Aufstellungsbeschluss
Einstimmig votierte der Gemeinderat für die Aufstellung des Bebauungsplanes “Wotting V”, südlich des Lindenweges. Mit der Planung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes beabsichtigt. Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.