Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats

Auszug aus der Sitzung vom 11.05.2020


Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder
Zu Beginn der Sitzung nahm der Erste Bürgermeister den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern Klaus Rieglsperger, Franz Gottbrecht, Thomas Thaller, Franziska Salzeder und Konrad Niederleitner den Eid oder das entsprechende Gelöbnis ab.

Beschlussfassung über die Zahl des/r weiteren Bürgermeister
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, einen weiteren (2.) Bürgermeister zu wählen.

Wahl des Zweiten Bürgermeisters und anschließende Vereidigung
Für die Wahl zum Zweiten Bürgermeister wurde Anton Weichselgartner vorgeschlagen, einstimmig wurde er auch in dieses Amt gewählt. Daraufhin wurde ihm der Eid abgenommen.

Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Für die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wurde der Vorschlag des Bayerischen Gemeindetages herangezogen. Diese wurde ohne Gegenstimme beschlossen.

Erlass einer Geschäftsordnung
Das Muster des Bayerischen Gemeindetags diente auch hier weitgehend als Vorlage, genauso wie die bisherige Geschäftsordnung. Dem vorgestellten Entwurf wurde vollumfänglich zugestimmt.

Festlegung des zum Standesbeamten zu bestellenden Bürgermeisters
Der Erste Bürgermeister Michael Hausperger soll zum Eheschließungsbeamten für die Gemeinde Oberbergkirchen bestellt werden.

Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister als sogenannte „geborene“ Mitglieder und je ein Gemeinderatsmitglied als sogenannte „gekorene“ Mitglieder. Da die Gemeinde mehr als 1.000 Einwohner hat, entsendet sie zwei weitere Gemeinderatsmitglieder in die Gemeinschaftsversammlung. Bei der Bestellung der weiteren Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung ist das Stärkeverhältnis der den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen zu berücksichtigen. Zum Gemeinschaftsvorsitzenden wird einer der ersten Bürgermeister aus der Mitte der Gemeinschaftsversammlung gewählt.
Neben Bürgermeister Michael Hausperger werden in den kommenden sechs Jahren Sabine Hopf (Vertreter: Franz Greimel) und Thomas Thaller (Vertreter: Konrad Niederleitner) die Gemeinde Oberbergkirchen in der Gemeinschaftsversammlung vertreten. Der weitere Bürgermeister vertritt in diesem Gremium den Ersten Bürgermeister.

Bestellung von Vertretern im Schulverband Mittelschule Ampfing
Auch im Schulverband ist der Erste Bürgermeister als „geborenes“ Mitglied vertreten. Sofern die Zahl der Kinder über 50 steigt, wurde beschlossen, dass Thomas Thaller zur Schulverbandsversammlung entsandt wird.

Bildung des Bau- und Umweltausschusses
Für die Sitzverteilung im Bau- und Umweltausschuss ist ebenfalls die Stimmenvergabe bei der Kommunalwahl maßgeblich. Auf Vorschlag der einzelnen Fraktionen wurden die Mitglieder dieses Ausschusses wie folgt bestätigt: Franz Greimel, Georg Blieninger, Willi Kreck und Konrad Niederleitner.

Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses
Ebenso wie bei der Bildung der übrigen Ausschüsse ist auch hier das Sitzverhältnis der Fraktionen zu berücksichtigen. Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich aus den Mitgliedern Franz Gottbrecht, Sabine Hopf, Josef Fuchs und Franziska Salzeder zusammen, dessen Vorsitzende Sabine Hopf ist.

Bestellung eines Jugendbeauftragten, eines Schwerbehindertenbeauftragten und eines Familienbeauftragten
Jugendbeauftragte der Gemeinde Oberbergkirchen ist in dieser Legislaturperiode Franziska Salzeder, Manuela Brenninger übernimmt die Ämter der Familienbeauftragten sowie Schwerbehinderten- und Seniorenbeauftragten.

Beschlussfassung über die Weitergabe des öffentlichen Teils der Niederschrift an die Presse und über die Veröffentlichung im Internet
Der neue Gemeinderat sprach sich dafür aus, dass der öffentliche Teil der vorläufigen Niederschrift seitens der Verwaltung der Presse zugänglich gemacht werden darf. Die Weitergabe muss unter dem ausdrücklichen Hinweis erfolgen, dass die Genehmigung durch den Gemeinderat noch aussteht.
Zudem wurde beschlossen, den öffentlichen Teil der Niederschrift nicht mit dem Mindestinhalt im Internet zu veröffentlichen, sondern in redaktionell aufbereiteter Form, vergleichbar der bereits bisher erfolgten Bekanntgabe im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen.

Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz für die Instandsetzung der Dachkonstruktion über dem Presbyterium in der Pfarrkirche Oberbergkirchen
Keinerlei Einwände gab es hinsichtlich der Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz für die Instandsetzung der Dachkonstruktion über dem Presbyterium in der Pfarrkirche Oberbergkirchen.

Bauantrag
Abschließend zu dieser Sitzung befürwortete man die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau einer Wohneinheit mit Garage an das bestehende Gebäude und Abbruch der bestehenden Scheune in Irl 28.