Rege Bautätigkeit im Gemeindegebiet

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2020

Bauanträge

Zu Beginn der Sitzung hatte der Gemeinderat über einige Bauanträge zu beraten und entscheiden. Keinerlei Einwände wurden gegen den Antrag auf Baugenehmigung für die Tekturplanung zur Errichtung eines mobilen Hühnerstalles zur Freilandhaltung für 2.686 Legehennen in Schörging 1 erhoben.
Der Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage hingegen Am Alten Pfarrhof 22 wurde abgelehnt. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Am Alten Sportplatz II. Es weicht hinsichtlich der Dachform und -neigung sowie der Wandhöhe vom Bebauungsplan ab. Den beantragten Befreiungen, insbesondere der Errichtung eines Walmdaches, wurde nicht zugestimmt, da Walmdächer in diesem Bebauungsplan nicht vorgesehen sind.
Ferner befürwortete man die Bauvoranfrage für den Ersatzbau eines Einfamilienhauses in Loipfing 20.
Auch über den Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude (Bestand) in Bichling 4a wurde positiv abgestimmt.
Das Gremium nahm die Bauvorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Errichtung eines Garagendaches und Vordaches Am Hang 11 zur Kenntnis. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Am Hang, hierzu wurden Abweichungen zur Dachneigung und eine Grenzbebauung festgestellt. Deshalb fordert die Gemeinde ein Genehmigungsverfahren. Den Abweichungen wurde jedoch bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Einstimmig wurde die Bauvorlage zum Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Teilabbruch der bestehenden Scheune und Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten in Rott 4 beschlossen.
Die volle Zustimmung erhielt auch der Antrag auf Baugenehmigung für den Einbau einer Einliegerwohnung im Untergeschoss des bestehenden Wohnhauses mit Terrassenüberdachung in Aubenham 20.

Aufstellung einer 1. Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Aubenham

Bereits im Jahr 2010 erließ die Gemeinde Oberbergkirchen eine Außenbereichssatzung für den Ortsteil Aubenham. Kürzlich beantragten angrenzende Grundstückseigentümer eine Erweiterung des Geltungsbereiches dieser Außenbereichssatzung. Im Vorfeld fand im Landratsamt diesbezüglich bereits eine Besprechung statt, in der angekündigt wurde, dass mit Fläche sehr sparsam umzugehen ist und „Enkelgrundstücke“ zu vermeiden sind.
Der Gemeinderat sprach sich jedoch für die Änderung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Aubenham aus. Die geplante Erweiterung ist auf dem nachfolgenden Lageplan dargestellt.

Breitbandausbau; Vergabe des Breitbandanschlusses für den Ortsteil Rott, Baugebiet Am Hang und drei Einzelanwesen

In einer früheren Sitzung wurde die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke für die Erweiterung des Breitbandausbaus der Bereiche Ortsteil Rott, Am Hang sowie die drei Einzelanwesen vorgestellt und dafür gestimmt, dass bei der ateneKOM ein Antrag auf Förderung der Nachtragssumme gestellt wird. Mittlerweile wurde die Erweiterung von der ateneKOM genehmigt, der Änderungsbescheid sowie der Bescheid der Regierung von Oberbayern über die Kofinanzierung des Freistaates Bayern liegen vor. Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten der Erweiterung des Breitbandausbaus für die oben genannten Bereiche an die Firma M-net.