Bewirtung bei Veranstaltungen im Bürgersaal wieder zugelassen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Zangberg vom 22.09.2020

Bauanträge
Gleich zu Beginn der Gemeinderatssitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit den eingereichten Bauvorhaben. Die volle Zustimmung erhielt der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Emerkam 12.
Über die Bauvorlage zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Wiedererrichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Atzging 39 wurde kontrovers diskutiert. Seitens des Gemeinderates wurden Bedenken bezüglich der Voraussetzungen für einen Ersatzbau im Außenbereich und der neuen Zufahrt entlang der Gemeindeverbindungsstraße hervorgebracht. Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder votierte jedoch positiv über die Bauvorlage, der Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung einer neuen Zufahrt wurde nicht gestimmt, es ist die bestehende Hofeinfahrt zu benutzen.
Einstimmig wurde die Bauvorlage zum Antrag auf Baugenehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses zur Wohnnutzung (Zwei Wohneinheiten) in Weiher 16 beschlossen. Als einzige Löschwasserquelle steht ein Hydrant der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage zur Verfügung. Da ein Pendelverkehr direkt zur Ortschaft Weiher nicht eingerichtet werden kann, wird für die Erstversorgung mit Löschwasser eine weitere Löschwasserentnahmestelle mit mind. 15 m³ gefordert.
Auch der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage in der Lerchenstraße 5 wurde befürwortet. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Hausmanning I. Es weicht hinsichtlich der Erstellung eines Lichtgrabens, der Garagenzufahrt  sowie einer Baugrenzenüberschreitung durch einen nicht untergeordneten Balkon vom Bebauungsplan ab. Diesen beantragten Befreiungen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Errichtung einer Tempo 30-Zone in der Martin-Greif-Höhe
Seitens Zangberger Anwohner wurde der Wunsch nach einer Tempo-30-Zone in der Martin-Greif-Höhe hervorgebracht, da sich viele Verkehrsteilnehmer nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h halten. Auch eine Geschwindigkeit von 50 km/h wird noch als zu schnell empfunden. In allen anderen Siedlungsgebieten in Zangberg sind auch Tempo-30-Zonen eingerichtet. Außerdem ist die Martin-Greif-Höhe ein geschlossenes Siedlungsgebiet, somit findet kein Durchgangsverkehr statt. Zudem ist auch wichtig, dass keine beschilderte Vorfahrtsregelung gilt, sondern ausnahmslos rechts vor links. Die Polizei steht diesem Antrag positiv gegenüber. Der Gemeinderat stimmte der Errichtung einer Tempo-30-Zone in der Martin-Greif-Höhe zu.

Antrag vom Seniorenkreis auf Errichtung zusätzlicher Ruhebänke

Zuerst bedankte sich der Erste Bürgermeister Georg Auer bei Frau Reindl für die hervorragende Ausarbeitung eines Bestandsplanes von Bänken sowie von weiteren möglichen Standorten. Ebenso sprach sich Auer für die Aufstellung von fünf weiteren Bänken aus. Gemeinderatsmitglied Huber gab zu bedenken, dass auch das Ausmähen um die Bänke, notwendige Reparaturen, usw. finanziell nicht zu unterschätzen sind. Huber schlug vor, sich auf die Bänke zu konzentrieren, die jetzt eine Lücke für Senioren darstellen, also überwiegend in der Ortsmitte. Im Ergebnis wurde empfohlen, dass Frau Reindl, Frau Böck und Herr Auer sich Gedanken machen sollen, wo die Aufstellung neuer Bänke sinnvoll sei. Für die Anschaffung der Bänke sollen Sponsoren gesucht werden, dieser Aufruf soll veröffentlicht werden.

Antrag auf Errichtung eines überdachten Radständers

Hierzu gab Bürgermeister Auer den Antrag von Zacharias Demmelhuber bezüglich der Anbringung eines Fahrradständers am Feuerwehrhaus dem Gemeinderat bekannt. Auer schlug vor, einen Radständer in der Überdachung vor dem Feuerwehrgerätehaus zu montieren, der aber bei künftigen Dorfweiherfesten demontiert werden kann. Der Gemeinderat einigte sich darauf, dass ein demontierbarer Fahrradständer für zehn Fahrräder an der Wand des Feuerwehrgerätehauses befestigt werden soll.

Zum weiteren Anliegen von Herrn Demmelhuber, einer Verbesserung bei der Querung bei Kröppen konnte leider mangels alternativer Wegemöglichkeiten nicht gefunden werden.

Änderung des Antrages auf Bezuschussung für das Ausbaggern und Herrichten eines Löschweihers

In einigen Ortsteilen in Zangberg besteht hinsichtlich der Löschwasserversorgung, welche eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, noch Handlungsbedarf. In der Regel wird sie über die gemeindliche Wasserversorgung sichergestellt, durch Leitungen, die entsprechend dimensioniert werden und zusätzlich durch Über- und Unterflurhydraten, die ins Leitungsnetz eingebaut werden. Dies funktioniert aber nur dort, wo auch eine gemeindliche Wasserversorgung besteht. Zur ausreichenden Löschwasserversorgung im Außenbereich sind in manchen Fällen weitere Löschwasserquellen wie z.B. Bäche, Löschweiher, Löschwasserbehälter, etc. erforderlich. Seit Mai 2016 gewährt die Gemeinde Zangberg für das Ausbaggern und Herrichten eines Löschweihers bzw. Löschwasserbehälters einen Zuschuss in Höhe von 250 €, welcher maximal alle fünf Jahre gewährt wird. Seither wurde diese Pauschale jedoch nur einmal ausgezahlt, da keine weiteren Anträge gestellt wurden. Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, diesen Zuschuss auf 500 €, wie in der Gemeinde Oberbergkirchen, anzuheben, um mehr Anreize hierfür zu verschaffen. Es wurde beschlossen, dass die Gemeinde Zangberg für das Ausbaggern und Herrichten eines Löschweihers sowie für die Errichtung eines Löschwasserbehälters einen pauschalen Zuschuss in Höhe von jeweils 500 € gewährt. Dieser Zuschuss wird maximal alle 5 Jahre geleistet. Vom Antragsteller ist jeweils nachzuweisen, oder glaubhaft zu machen, dass Kosten mindestens in Höhe des beantragten Zuschusses angefallen sind. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn seitens des Feuerwehrkommandanten eine positive Stellungnahme vorliegt, dass die Maßnahme zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung sinnvoll und erforderlich ist. Der Antragsteller muss sich dazu verpflichten, die jederzeitige Entnahme von Löschwasser, auch bei Übungen, zu ermöglichen und die Anbringung von Schildern zur Kennzeichnung der Löschwasserentnahmestelle zuzulassen.

Bürgersaal; Nutzung für Veranstaltungen mit Getränke und Speisen

Die Gemeinde Zangberg hat ein Schutz- und Hygienekonzept ab dem 10.08.2020 erlassen, indem den Nutzern des Bürgersaales die Ausgabe von Getränken und Speisen untersagt wurde. Wird erlaubt, dass Getränke und Speisen gereicht werden, sind die Schutz- und Hygienevorschriften, die für den gastronomischen Bereich gültig sind, anzuwenden. Nun häuften sich im Laufe der Zeit die Anfragen hinsichtlich Feierlichkeiten, zu denen auch eine Bewirtung erfolgen soll. Nach Auskunft von Herrn Hofer vom Landratsamt Mühldorf a. Inn liegt die Verantwortung, die Vorgaben der Gastronomie zu erfüllen, ausschließlich beim Veranstalter und nicht bei der Gemeinde. Dieser hat ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen. Vom Bayerischen Gesundheitsministerium wurde eine Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes für Veranstaltungen ausgearbeitet, als Maßgabe der einzuhaltenden Vorschriften und Maßnahmen. Der Gemeinderat einigte sich darauf, dass im Bürgersaal bei Veranstaltungen auch wieder eine Bewirtung zugelassen werden soll.

Bekanntgabe des Prüfberichtes der staatl. Rechnungsprüfungsstelle

Einstimmig wurde der Bericht der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Mühldorf a. Inn über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Zangberg für die Jahre 2016 – 2018 beschlossen.