Bürgermeister Hausperger informierte über Finanzlage

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2020

Bauanträge
Keinerlei Einwände wurden zu den Bauvorlagen für den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten Am Hang 5 erhoben. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Am Hang, hierzu wurden folgende Abweichungen beantragt: Errichtung von drei Wohneinheiten sowie die Errichtung eines Nebengebäudes mit max. 20 m². Den Abweichungen wurde zugestimmt. Bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen für die Errichtung der Außentreppe wurde keine Befreiung beantragt. Sollte hierfür eine Befreiung notwendig sein, wurde dieser ebenfalls zugestimmt.
Ferner befürwortete man die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung eines Wintergartens in der Schloßgartenstraße 13.

Bekanntgabe der Verkehrsmessung im Bereich Am Alten Pfarrhof und Beratung
In den vergangenen Jahren wurde der Gemeinde seitens betroffener Einwohner mehrmals zugetragen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich Am Alten Pfarrhof vermehrt nicht eingehalten wurde. Aufgrund dessen wurde eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Daraus ging hervor, dass Geschwindigkeitsübertretungen im moderaten Bereich vorhanden sind, der Großteil der Verkehrsteilnehmer hält sich jedoch nahezu an die Geschwindigkeitsvorgabe. Eine Verbesserung durch Beschilderung oder das Anbringen einer Bodenschwelle wurden in der Vergangenheit bereits diskutiert. Ferner wurde festgestellt, dass eine Beschilderung in der Tempo 30-Zone nicht zulässig ist und auch kein freiwilliger Pate, welcher die Schwelle im Winter entfernt und im Frühjahr wieder anbringt, gefunden werden konnte. Gemeinderatsmitglied Kreck merkte an, dass doch viele mit über 40 km/h zu schnell fahren. Würde ein Anteil an Radfahrer herausgerechnet werden, dann geht er davon aus, dass 48 % der Verkehrsteilnehmer zu schnell fahren. Seitens des Vorsitzenden Michael Hausperger wurde vorgeschlagen, die Tempo 30-Schilder als Fahrbahnmarkierung aufzubringen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.

Überblick über die aktuelle Finanzlage der Gemeinde
Der Erste Bürgermeister Michael Hausperger erläuterte hierzu, dass die Gemeinde zum Jahreswechsel 2020/2021 einen Schuldenstand von knapp 2 Millionen Euro haben werde. „Auf den ersten Blick ist dies sicher besorgniserregend“, betonte Herr Hausperger. Jedoch sei der Schuldenstand dementsprechend hoch, weil die Gemeinde bei Projekten, insbesondere beim Neubau des Kinderhauses sowie beim Breitbandausbau, in Vorleistung gegangen ist. Zusätzlich wurde auch Bauland erworben. Würde man die derzeit noch offenen Projekte, dessen Zuwendungen im Jahr 2021 erwartet werden, als abgerechnet berücksichtigen, so hätte die Gemeinde eine Schuldenstand von rund 160.000 Euro. Nicht unbedeutend ist natürlich auch die Corona-Krise, welche deutliche Auswirkungen auf die Finanzen der Gemeinde Oberbergkirchen haben wird. Insbesondere durch die angekündigte Erhöhung des Umlagesatzes im Jahr 2021 um 0,7 Punkte und im Jahr 2022 um weitere 2,3 Punkte. Zusätzlich werden sich wohl auch die Zuweisungen des Freistaates Bayern ab 2022 vermindern. Es ist damit zu rechnen, dass im nächsten Jahr 200.000 Euro und 2022 400.000 Euro weniger zur Verfügung stehen, als noch in diesem Jahr.

Teilweiser Ausbau des Feld- und Waldweges im Ortsteil Irl
Ohne Gegenstimmen wurde dem Ausbau und der Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldweges in Irl, der rechts am Gasthaus Wirt z’Irl vorbeiführt, auf der Fl.-Nr. 202, Gemarkung Irl auf einer Länge von ca. 70 Metern zugestimmt. Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sind 75 % der sächlichen Aufwendungen von den Beteiligten zu tragen. Gäbe es unter den Beteiligten eine einvernehmliche Regelung zur Kostentragung, dann wäre vor Beginn des Ausbaues ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zu schließen.

Kinderhaus Oberbergkirchen; Nachbestellung Einrichtung
Seitens der Leitung des Hauses der Kinder wurde festgestellt, dass noch Ausstattungsgegenstände wie Pinnwände, Hängeschrank, etc. erworben werden sollten. Ohne Einwände wurde der Nachbestellung von Ausstattungsgegenständen für das Haus der Kinder in Oberbergkirchen in Höhe von 17.500 Euro zugestimmt. Soweit erforderlich soll die Gemeinde Vergleichsangebote einholen. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.