Bekanntmachung über die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbebetrieb Linn“ (Aufhebung)

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbebetrieb Linn“ Deckblatt Nr. 1 (Aufhebungsplan) öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil „Aubenham“, der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden noch bis zum 15.05.2021
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen während der allgemeinen Dienststunden („montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 bis 18.00 Uhr“) öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren sind auch im Internet unter der Adresse  https://www.oberbergkirchen.de/oberbergkirchen/gemeinde/bebauungsplaene-2/ zu finden.