Bauleitplanung als Hauptthema der Sitzung

Gemeinderatssitzung vom 12.05.2021

Einbau von Wohnungen im ehem. Raiffeisengebäude in Lohkirchen; Außenanlagen
Vor Beginn der Gemeinderatssitzung wurde das Außengelände des Raiffeisengebäudes besichtigt, wo auch die Lage des künftigen Heizgebäudes abgesteckt war. Herr Wurm und Herr Bichler vom Architekturbüro Bichler, die ebenfalls der Sitzung beiwohnten, erläuterten die Planung der Außenanlagen. Bereits beim Ortstermin entschied sich das Gremium, die Lage des Heizgebäudes nicht zu verändern, jedoch soll die Abdeckung des Hackschnitzelbunkers auf die Abmessungen 3,50*1,50 m vergrößert werden und eine Aufkantung von rund 20 cm erhalten. Ebenso soll die Unterbringung der Briefkastenanlage neben dem Heizgebäude geprüft werden. Seitens des Gemeinderates wurde positiv über den Plan für die Freianlagen zur Instandsetzung des ehemaligen Pfarrstadels in Lohkirchen abgestimmt. Keinerlei Einwände gab es hinsichtlich des Planes für die Heizzentrale. In diesem Zuge wurde auch dem Bauantrag für den notwendigen Tekturplan das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Brodfurth; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aufgrund der Träger- und Bürgerbeteiligung
Der Gemeinderat beschäftigte sich näher mit den eingereichten Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, der Regierung von Oberbayern und der Telekom. Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hatte auf mögliche Starkniederschläge und den damit verbundenen Sturzfluten hingewiesen. Nach erfolgter Abwägung der Stellungnahmen beschloss der Gemeinderat die Außenbereichssatzung mit geringfügigen Abänderungen, beispielsweise mit Hinweisen zur Rohfußbodenoberkante des Erdgeschosses geplanter Gebäude.

Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Brodfurth; Satzungsbeschluss
Seitens des Gremiums wurde zunächst festgestellt, dass es sich bei den beschlossenen Änderungen nur um nachrichtliche Darstellungen handelt und um keine Änderungen, die die Grundzüge der Planung verändern. Aufgrund dessen wurde von einer erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen. Ferner wurde die Außenbereichssatzung Brodfurth von der Gemeinde Lohkirchen beschlossen.

Bauantrag
Ein einziger Bauantrag lag dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Keinerlei Bedenken gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Abbruch von zwei Gebäuden in Hilgersöd 1.

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 5; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aufgrund der Träger- und Bürgerbeteiligung und Feststellungsbeschluss
Seitens des Gemeinderates sprach man sich dafür aus, eingegangene Hinweise teilweise in die Änderung des Flächennutzungsplanes mit aufzunehmen. Ferner wurde festgestellt, dass es sich dabei nur um nachrichtliche Darstellungen handelt und um keine Änderungen, die die Grundzüge der Planung berühren. Daher wurde von einer erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen. Der Flächennutzungsplan wurde in der vorgelegten Planfassung einstimmig beschlossen. Das Deckblatt Nr. 5 ist dem Landratsamt Mühldorf a. Inn zur Genehmigung vorzulegen.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ortsstraße-West“; Behandlung der bei der erneuten Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Mehrere Stellungnahmen sind bei der erneuten Auslegung bezüglich der Träger- und Bürgerbeteiligung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsstraße-West“ eingegangen. Unter anderem wies die Handwerkskammer darauf hin, dass die bereits bestehenden gewerblichen und handwerklichen Betriebe im Zuge dieser Planung nicht eingeschränkt werden dürfen. Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mühldorf a. Inn hatte noch einige Ergänzungen bezüglich der Gestaltung der Ausgleichsflächen. Das Verkehrswesen des Landratsamtes Mühldorf a. Inn schlug vor, dass auf alle Fälle ein Gehweg entlang der Stichstraße errichtet werden soll. Außerdem sollte eine Überquerungshilfe im Bereich der Hauptstraße gewährleistet sein. Hier hat jedoch die Entscheidungsgewalt das Staatliche Bauamt Rosenheim und die untere Straßenverkehrsbehörde. Der Gemeinderat wog die Stellungnahmen sorgfältig ab und beschloss die Änderungen einstimmig. Letztlich wurde sogleich der Bebauungsplan „Ortsstraße-West“ in der aktuellen Planfassung als Satzung beschlossen.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Binderwiese“; Behandlung der bei der erneuten Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Als letztes Thema der Bauleitplanung beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Binderwiese“. Während der einmonatigen Frist bei der erneuten Auslegung im Rahmen der Träger- und Bürgerbeteiligung gingen auch hier verschiedene Stellungnahmen ein, die der Gemeinderat zur Kenntnis nahm und behandelte. Die Regierung von Oberbayern wies darauf hin, dass eine Bedarfsprüfung vorgenommen werden soll. Das Ergebnis wird der Begründung des Bebauungsplanes als Anlage angehängt. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn, kommunale Jugendarbeit wies darauf hin, dass an der Staatsstraße 2091 eine Straßenüberquerungshilfe angestrebt werden soll. Eine Überquerungshilfe in der St2091 ist im Bereich der Einmündung in das Baugebiet nicht möglich aufgrund der vom Staatlichen Bauamt geforderten Linksabbiegespur. Mittelfristiges Ziel ist es, südseitig der St2091 den geplanten Fußweg zu verlängern bis zur Einmündung der Siedlungsstraße. Bereits jetzt ist eine sichere Verbindung zum Hauptort Lohkirchen über einen Kiesweg zum Baugebiet „Am Straßfeld“ möglich. Die Änderungen werden nach entsprechender Abwägung in den Bebauungsplan mitaufgenommen. Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der Bebauungsplan „Binderwiese“ in der aktuellen Planfassung als Satzung beschlossen.

Erschließung des Baugebietes Binderwiese; Genehmigung der Einmündungsvereinbarung mit dem Staatl. Bauamt Rosenheim
Der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Gemeinde Lohkirchen über den Bau einer Linksabbiegespur an der Staatsstraße St 2091 für die Erschließung des Baugebietes Binderwiese wurde zugestimmt.

Pflasterarbeiten in der Weihäuslstraße zur Fertigstellung der Erschließungsstraße
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die Durchführung der Pflasterarbeiten in der Weihäuslstraße aus. Für die Ausführung der Pflasterarbeiten wurde die Firma Josef Hübl aus Velden beauftragt. Die Kosten werden sich auf ungefähr 15.000 Euro belaufen.

Wasserleitungsbau in der Ortsmitte von Lohkirchen
Im Zuge der Verlegung der Fernwärmeleitung in der Hauptstraße und dem Neubau einer Wasserleitung in der Ortsstraße ergibt sich die Gelegenheit, eine Ringleitung entlang der Hauptstraße zu schaffen und die notwendige Erneuerung von Hausanschlüssen bei den Anwesen Hauptstraße 1, 3, 2 und 4 mit ausführen zu lassen. Die derzeit geschätzten Kosten belaufen sich auf netto ca. 60.000 Euro, dürften aber eher noch etwas höher ausfallen, da aufgrund der Komplexität des Projektes noch nicht alle Positionen mit konkreten Preisen belegt werden konnten. Herr Obermaier, Geschäftsstellenleitung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, erläuterte den Verlauf der geplanten Wasserleitungen, die Verlegetechniken und die Kostenkalkulation. Noch nicht endgültig sicher ist, ob die Maßnahmen tatsächlich so umgesetzt werden können, da derzeit Wasserleitungen nicht geliefert werden können, die Ausführung der Maßnahme aber davon abhängt, dass sie in zeitlicher Koordination mit der Erschließung der Ortsstraße West ausgeführt werden kann. Die wirtschaftliche Situation in der Wasserversorgung ist sehr günstig, sodass die Investitionen derzeit ohne Gebührenerhöhung aufgefangen werden können. Eine Förderung nach der RZWas 2021 wird nicht möglich sein, da die Gemeinde Lohkirchen die Härteschwelle nicht erreicht hat. Die Mitglieder des Gemeinderates stimmten der Ausführung von Wasserleitungsbauarbeiten in der Ortsmitte von Lohkirchen zu. Ferner sollen die Bauarbeiten teilweise vom Bauhof in Eigenregie ausgeführt werden, für die weiteren Arbeiten wurde der Auftrag an die Firma Josef Hübl aus Velden vergeben.