Gemeinde Zangberg erlässt Haushaltsplan und Haushaltssatzung

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021

Bauanträge
Bei der Bauvoranfrage im Winter 2020 für den Neubau eines Reihenhauses mit vier Wohneinheiten, vier Garagen und vier Stellplätzen in der Hofmark 11 waren vier Reihenhäuser mit einer Wandhöhe von bis zu neun Meter und einer gesamten Größe des Baukörpers (ohne Garagen) von 12 x 24 m geplant. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Zelger Berg I. Die Baugrenzen wurden nach Norden überschritten, aber auch nach Osten und Westen. Der Gemeinderat hat damals die Planung abgelehnt, eine Zustimmung jedoch in Aussicht gestellt für den Fall, dass max. 3 Reihenhäuser geplant werden mit einer Länge von nicht mehr als 20 m gesamt (zzgl. Garagen). Einer Überschreitung der Wandhöhe wurde ebenfalls zugestimmt. Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen die Lageverschiebung bzw. gegen die Überschreitung der Baugrenze, sofern die o.g. Vorgaben sowie die Abstandsflächen eingehalten werden. Seitens des Bauherrn wurde die Planung für das Vorhaben in der Größe des Baukörpers (20 x 12 m), der Anzahl der Wohneinheiten (3 Wohneinheiten) noch einmal überarbeitet. Mit einer Gegenstimme wurde das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der Lage (Verschiebung nach Norden), der geplanten Größe und Höhe aus der Bauvoranfrage für die neue Planung erteilt.
Auch den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch der Stallung sowie sichern und verschalen der westl. Giebelwand des Bundwerkstadels in Moosen 31 wurde zugestimmt.
Ohne Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat für die Errichtung eines Swimmingpools in Landenham 21 aus.
Desweiteren fanden auch die Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für den Ersatzbau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteil und Verbindungsbau zu bestehenden Garagen in Dorneck 52 die Zustimmung des Gremiums.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2020 bis 2024; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
Diesbezüglich erläuterte Herr Obermaier, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, die wichtigsten Festsetzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie den Finanzplan. Für eine kontrovers geführte Diskussion sorgte die vorgeschlagene Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 380 auf 400 v.H. Mehrere Gemeinderatsmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der negativen Außenwirkung gerade in der derzeitigen Situation. Letztendlich hat man sich einstimmig gegen die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes entschieden. Folgende Ausgaben sind im Investitionsprogramm vorgesehen:
2020: 1.302.000 Euro,
2021: 2.655.300 Euro,
2022: 2.049.300 Euro,
2023: 577.500 Euro,
2024: 513.000 Euro.
Der Finanzplan gestaltet sich in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt:
2020: 4.277.800 Euro,
2021: 5.416.200 Euro,
2022: 4.221.800 Euro,
2023: 2.950.000 Euro
sowie für 2024: 2.859.900 Euro.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.144.000 Euro sowie im Vermögenshaushalt mit 3.272.200 Euro. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.600.000 € festgesetzt.
Keine Änderung gab es an den Steuersätzen, diese bleiben gleich zum Vorjahr und zwar für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) mit 450 v.H., für die sonstigen Grundstücke (B) mit 360 v.H. und der Gewerbesteuer mit 380 v.H. Zudem wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan auf 500.000 Euro festgesetzt.

Strombeschaffung für die kommunalen Liegenschaften; Vorgaben für die Bündelausschreibung für den Lieferzeitraum 2023 – 2025
Aufgrund des Dienstleistungsvertrages mit der KUBUS GmbH und in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet es sich an, auch in den Lieferjahren 2023 – 2025 an den Strombündelausschreibungen teilzunehmen. Es gibt bei den drei nachfolgenden Wahlmöglichkeiten geringste Preisunterschiede. Die Gemeinden Schönberg und Lohkirchen haben jeweils Ökostrom ohne Neuanlagenquote gewählt. Je Stromart verlangt die KUBUS GmbH eine Pauschale von 900 Euro. Wählen alle vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen die gleiche Stromart, dann fällt die Pauschale nur einmal an, werden unterschiedliche Stromarten gewählt, dann fällt die Pauschale je nach Stromart an. Einstimmig erging hierzu der Beschluss, zu 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote im Rahmen der Bündelausschreibung.

Erlass einer Friedhofsgebührensatzung
Die bisher bestehende Friedhofsgebührensatzung wurde überarbeitet und aktualisiert. Anlass hierfür waren die nicht mehr verhältnismäßigen Preise der verschiedenen Grabarten. Die Gebühren wurden je Grabart um 10 € pro Jahr erhöht, zusätzlich wurden weitere sonstige Gebühren in diese Satzung mit aufgenommen. Ohne Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat für die neue Friedhofsgebührensatzung mit angesprochenen Änderungen aus.

 Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung
An der bisher bestehenden Friedhofs- und Bestattungssatzung wurden redaktionelle Änderungen wie die Namensänderungen der Doppelgrabstätten in Familiengrabstätten, der Urnenerdgrabstätten in Urnenfamiliengrabstätten und der Urnengrabfächer in Urnennischen vorgenommen. Auch wurde eine neue Grabart, die Gemeinschaftsbäume, aufgenommen und das Grabnutzungsrecht kann ab jetzt nicht mehr nur 15 Jahre verlängert werden sondern 5, 10 oder 15 Jahre. Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung erfuhr die volle Zustimmung des Gremiums.