Bauanträge als Hauptthema der Sitzung

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2021

Informationen zu Corona
Anfangs erläuterte der Erste Bürgermeister Michael Hausperger den Inhalt des Rundschreibens vom Staatsministerium des Innern für Sport und Integration bezüglich Testungen und Maskenpflicht bei Gremiumssitzungen. Er gab bekannt, dass Personen, die den Mindestabstand und die Maskenpflicht einhalten, nicht als Kontaktpersonen gelten. Ferner wurde diese Aussage auch vom Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn bestätigt.

Bauanträge
Keinerlei Bedenken gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung als Ersatzbau für eine Scheune in Schönberg 4.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle in Utzing 6 aus.
Ohne Gegenstimmen wurde auch dem Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Güllegrube in Perlesham 17 zugestimmt.
Befürwortet wurden auch die Bauvorlagen zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage Am Hang 24.
Die volle Zustimmung erhielten der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Asenham 10 sowie der Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung.
Abschließend wurde auch den Bauvorlagen zum Tekturantrag für die Errichtung eines Verbindungsbaus zwischen den bestehenden Wohneinheiten mit Nebengebäude und Errichtung einer Terrassenüberdachung in Bichling 4 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und der Abstandsflächensatzung und Antrag auf Erweiterung der Außenbereichssatzung Aubenham auf das Anwesen Aubenham 5
Seitens der Eigentümerin des Anwesens in Aubenham 5 wurden drei Anträge gestellt. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes, Antrag auf Änderung der Abstandsflächensatzung und Antrag auf Erweiterung der Außenbereichssatzung Aubenham auf das Anwesen Aubenham 5. Der Gemeinderat lehnte alle drei Anträge einstimmig ab.

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 10; Entwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Dem Entwurf des Flächennutzungsplanes, Deckblatt Nr. 10 wurde in der Fassung vom 10.05.2021 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zugestimmt.

Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Geiselharting; Billigungsbeschluss
Zunächst wurde die Außenbereichssatzung Geiselharting mit den folgenden Änderungen zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebillgt: Abgeändert wurde die Planung hinsichtlich der Verschiebung der Grenzen des Geltungsbereiches nach Süden, der Bepflanzung an der Nordseite beim Anwesen Thaller und des gekennzeichneten Hofbaumes im Anwesen Thaller.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Loipfing“; Entwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Bebauungsplan „Loipfing“ wurde zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt. Gleichzeitig mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Behördenbeteiligung durchgeführt.

Strombeschaffung für kommunale Liegenschaften; Vorgabe für die Bündelausschreibung für den Lieferzeitraum 2023 – 2025
Aufgrund des Dienstleistungsvertrages mit der KUBUS GmbH, und in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag, biete es sich an, auch in den Lieferjahren 2023- 2025 an der Strombündelausschreibung teilzunehmen. Die Gemeinden Lohkirchen, Schönberg und Zangberg haben sich für Ökostrom ohne Neuanlagenquote entschieden. Je Stromart verlangt die KUBUS GmbH eine Pauschale von 900 Euro. Wählen alle vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen die gleiche Stromart, dann fällt die Pauschale nur einmal an, werden unterschiedliche Stromarten gewählt, dann fällt die Pauschale je Stromart an. Bei einer Entscheidung gegen den Ökostrom ohne Neuanlagenquote würde somit die Gemeinde Oberbergkirchen eine Bearbeitungsgebühr von 900 Euro anfallen. Auch die Oberbergkirchner Gemeinderatsmitglieder sprachen sich für Ökostrom ohne Neuanlagenquote im Rahmen einer Bündelausschreibung für 2023 bis 2025 aus. Ergänzend soll bei der nächsten Ausschreibung über einen Bezug von Ökostrom „mit Neuanlagenquote“ (VG-weit) nachgedacht werden.