Beschluss der Außenbereichssatzung Brodfurth als Satzung

Der Gemeinderat hat Außenbereichssatzung Brodfurth als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung Brodfurth in Kraft. Jedermann kann die Außenbereichssatzung und seine Begründung bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die wird hingewiesen.
Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren sind auch im Internet unter der Adresse https://www.oberbergkirchen.de/lohkirchen/gemeinde/bebauungsplaene/ zu finden.