Wohnungen im Feuerwehrhaus sollen Mitte 2022 bezugsfertig sein

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2021

Investitionsprogramm und Finanzplan 2020 bis 2024; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
Der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Herr Obermaier, erläuterte die wichtigsten Festsetzungen des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes und die geplanten Investitionen im Finanzplan. Vorgeschlagen wurde eine Erhöhung der Gewerbesteuer auf 400 v.H. Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften haben dadurch keine Nachteil, da die Gewerbesteuer bis zu diesem Betrag bei der Einkommenssteuer angerechnet werden kann, wobei hingegen Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) dadurch voll belastet werden. Seitens des dritten Bürgermeisters wurde angeregt, dass diese Erhöhung nicht für alle Unternehmen eine Nullrechnung ist. Zahlt ein Unternehmer weniger Einkommenssteuer als Gewerbesteuer, so erhöht sich die Steuerlast des Unternehmens. Der Erste Bürgermeister hingegen sprach sich für die Erhöhung des Hebesatzes aus. Mit einer Gegenstimme wurde der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 400 v.H. zugestimmt. Des Weiteren stimmte der Gemeinderat auch dem Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 wie folgt zu:
2020      1.937.200 €
2021      4.247.800 €
2022      3.337.300 €
2023      1.116.400 €
2024      1.279.500 €
Der Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 stellt sich folgendermaßen dar:
Jahr       Einnahmen        Ausgaben
2020      4.187.500 €         4.187.500 €
2021      6.593.600 €         6.593.600 €
2022      6.066.500 €         6.066.500 €
2023      4.165.200 €         4.165.200 €
2024      4.288.300 €         4.288.300 €
Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 wurde festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.319.500 Euro sowie im Vermögenshaushalt mit 4.274.100 Euro. Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 500.000 Euro festgesetzt. Unverändert bleiben die Steuersätze, wie die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) bei 450 v.H., die Grundsteuer für sonstige Grundstücke (B) bei 360 v.H. Lediglich die Gewerbesteuer wurde auf 400 v.H. erhöht. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 500.000 Euro festgesetzt. Weitere Festsetzungen wurden nicht vorgenommen, die Haushaltssatzung trat mit dem 01.01.2021 in Kraft.

Abwasserbeseitigungsanlage Schönberg – KA Eschlbach; Benchmarking – Information über Abschlussdokumentation
Der Vorsitzende, Alfred Lantenhammer, erklärte, dass eine Bedingung für den Erhalt der staatlichen Förderung für die Sanierung der Kläranlage Eschlbach die Durchführung eines Benchmarking-Prozesses war. Diesen Prozess hat die Firma aquabench aus Köln durchgeführt. Die Kosten wurden vom Freistaat Bayern übernommen. Das Gremium nahm die Abschlussdokumentation diesbezüglich zur Kenntnis.

Grundstücksangelegenheit; Festlegung der Konditionen (insbesondere Mietpreis) für die Vermietung der Wohnungen im neuen Feuerwehrhaus
Der Mietpreis pro m² Wohnfläche wurde auf 7,50 €/m²Monat festgesetzt. Des Weiteren werden die Wohnungen jeweils mit einer Garage und einem Kellerraum vermietet, hierfür wurden Kosten in Höhe von 50 Euro pro Monat/Wohnung festgelegt. Ergänzend fallen Betriebskosten-Vorauszahlung (Verteilungsschlüssel pro Wohnung) von 77,50 €/Monat/Wohnung an. Abschließend wurde als Vorauszahlung für die Nebenkosten Heizung, Wasser und Abwasser (Verteilungsschlüssel nach m² Wohnfläche/Monat) 1,30 €/m² Wohnfläche/Monat vereinbart. Mitte 2022 sind die Wohnungen voraussichtlich bezugsfertig.

Ergebnismitteilung des Gespräches mit dem Landratsamt Mühldorf a. Inn wegen der Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkung der Straße Harpolden – Schönberg – Brodfurth
Deri Vorsitzende erläuterte das Ergebnis des Gespräches im Landratsamt Mühldorf a. Inn. Der Ortstermin mit der Polizei bzgl. der Geschwindigkeitsbeschränkung für die Ortschaft Elsenbach konnte aus terminlichen Gründen bisher noch nicht stattfinden.

Ersatzbeschaffung für das Elektrolastenfahrrad
Bereits in der vorherigen Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat festgestellt, dass das vorhandene E-Lastenfahrrad für den Einsatz im hügeligen Schönberg nicht geeignet ist. Angeregt wurde ein Ersatzfahrrad mit größerer Leistung durch landmobile.de zu erwerben. Frau Buchner vom Verein landmobile.de bestätigte, dass das Fahrrad nicht für den Einsatz im hügeligen Schönberg geeignet sei und versucht nun dieses an eine andere Projektkommune zu übergeben. Dadurch würde die Gemeinde Schönberg eine Kostenerstattung über 2.500 € erhalten. Ein leistungsstärkeres E-Lastenfahrrad mit ungefähr 70 Nm wird zwischen 4.500 € bis 5.000 € kosten. Jedoch müssten diese Kosten von der Gemeinde selbst übernommen werden. Im Bauausschuss kam man mehrheitlich zur Überzeugung, dass das Projekt E-Lastenfahrrad weitergeführt werden sollte, auch wenn der Gemeinde hier zusätzliche Kosten entstehen. Der zweite Vorstand des Sportvereines Schönberg, Herr Kleindienst, könnte sich eine Kostenbeteiligung vorstellen. Einstimmig hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, dass Angebote für ein leistungsstärkeres E-Lastenfahrrad eingeholt werden sollen. Das Lastenfahrrad soll im Vorfeld getestet werden.

Bauliche Beschränkungen am Weg bestehendes Feuerwehrhaus – Siedlung Lerch
Der Weg zwischen Feuerwehr Schönberg und der Siedlung Lerch ist nur für landwirtschaftlichen Verkehr und Anliegerverkehr frei. Gemeinderatsmitglied Ingrid Kleindienst stellte jedoch fest, dass fast täglich ein Fahrzeug in die Straße einfährt und dann rückwärts wieder ausfahren muss. Der Weg ist in Google Maps und den Navigationssystemen als Straße dargestellt. Seitens des Gremiums hat man entschieden, ein Verkehrszeichen „Sackgasse“ mit dem Zusatzzeichen „keine Wendemöglichkeit“ auf Höhe des Feuerwehrhauses aufzustellen.

Informationen bezüglich der Durchführung eine U18 Wahl durch den Kreisjugendring zur Bundestagswahl
Der Kreisjugendring möchte für die Bundestagswahl 2021 eine U 18 – Wahl durchführen. Die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen wird daran teilnehmen. Der Erste Bürgermeister Alfred Lantenhammer stellte hierzu die geplante Vorgehensweise und den Zeitplan vor.