Bekanntmachung über den Beschluss der Außenbereichssatzung Geiselharting als Satzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberbergkirchen hat mit Beschluss die Außenbereichssatzung Geiselharting als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung Geiselharting in Kraft.


Jedermann kann die Außenbereichssatzung und seine Begründung bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeischaft Oberbergkirchen während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 bis 18.00 Uhr“) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen wird hingewiesen.
Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren sind auch im Internet unter der Adresse https://www.oberbergkirchen.de/oberbergkirchen/gemeinde/bebauungsplaene-2/ zu finden.