Gemeinde beschließt neue Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungseinrichtung

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 17.08.2021

Bauanträge
Ohne Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat für die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Einbau einer Schleppgaube im bestehenden Wohnhaus am Zelger Berg 5a aus. Das Vorhaben weicht hinsichtlich der Errichtung einer Dachgaube, der Breite der Gaube und der Dacheindeckung der Gaube mit Blech vom Bebauungsplan ab. Auch den beantragten Abweichungen wurde zugestimmt.
Bereits in vorheriger Gemeinderatssitzung hat man sich über den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung Am Bergfeld 31 beraten. Die Vorlagen konnten jedoch nicht behandelt werden, da diese nicht auf der Tagesordnung standen und nicht alle Gemeinderatsmitglieder anwesend waren. In dieser Sitzung wurde über das bereits Besprochene abgestimmt. So wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung Am Bergfeld 31 abgelehnt. Auch den beantragten Abweichungen des Bebauungsplanes Zelger Berg IV, wie der Überschreitung der Baugrenzen, der Dachneigung, der waagrechten Holzverschalung des gesamten Wohngebäudes und der Überschreitung der Wandhöhe wurde nicht zugestimmt. Jedoch wurde seitens des Gremiums eine Zustimmung für den Fall, dass die Planung dahingehend geändert wird, dass das Gebäude mit 27 cm weniger Wandhöhe geplant wird und somit zumindest südostseitig die lt. Bebauungsplan festgesetzte Wandhöhe einhält, in Aussicht gestellt.

Anschluss der Ortsteile Stegham und Kaps an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage
Von den Grundstückseigentümern der Ortsteile Stegham und Kaps wurde teilweise der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage beantragt, weil die derzeitige private Wasserversorgungsanlage zu wenig oder kein einwandfreies Trinkwasser bereit stellt. Aus der Gegenüberstellung der Kosten (Kostenberechnung aus dem letzten Jahr) und der Beiträge konnte festgestellt werden, dass insgesamt Beiträge der Ortsteile Stegham und Kaps in Höhe von 74.874,44 Euro eingenommen wurden. Die Baukosten würden sich auf ca. 76.000,00 Euro belaufen. Zusätzlich könnten die Bauarbeiten eventuell durch die Bauhöfe der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen abgewickelt werden. Gemeinderatsmitglied Geisberger merkte an, das es sinnvoll wäre, die Leitung über Landenham zu bauen, um so die Möglichkeit zu haben, alle Ortschaften bestmöglichst zu versorgen. Auch Gemeinderatsmitglied Bauer bestätigte, dass die Druckverhältnisse in Landenham alles andere als gut sind. Der erste Bürgermeister Auer führte aus, dass die Anlieger der Ortschaft Moosen nicht an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden wollen, ebenso ein Anlieger der Ortschaft Kaps. Mit der Gemeinde Mettenheim wurde hinsichtlich einer Verbundleitung gesprochen. Die Errichtung dieser Verbundleitung wäre förderfähig und die beiden Ortsteile könnten darüber versorgt werden. Seitens der Gemeinde Mettenheim wurde diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für den Anschluss der Ortsteile Stegham und Kaps an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Zangberg aus.

Ortsrecht; Erlass einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – ESB)
Aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen wurde die bisher bestehende Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen überarbeitet und aktualisiert. Ferner werden bei der Berechnung des Erschließungsaufwands auch die vom Personal des Beitragsberechtigten erbrachten Werk- und Dienstleistungen für die technische Herstellung der Einrichtung berücksichtigt. Ferner wurde der Erlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – ESB) im Beschluss festgehalten.

4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Zangberg
Zum 01.10.2019 wurden die Gebührensätze zuletzt erhöht. Die Einleitungsgebühr wurde um 0,20 € / 0,19 € pro m³ (Mischwasser/Schmutzwasser) und die Grundgebühr um 10 € / 9 € erhöht. Bereits damals war die Sanierung bzw. Erweiterung der Kläranlage zumindest mit den damals vorliegenden groben Kostenschätzungen einkalkuliert. Im Jahr 2020 konnte das vorhandene Defizit wie geplant um über 13.000 Euro minimiert werden. Für das Jahr 2021 hingegen war eine leichte Erhöhung des Defizits aufgrund der erforderlichen Klärschlammabfuhr eingeplant. Eine weitere Erhöhung der Gebührensätze war grundsätzlich nicht eingeplant und wenn dann nur eine Nachjustierung nach Abschluss der Erweiterung/Sanierung der Kläranlage. Die Klärschlammabfuhr ist mit rund 75.000 Euro jedoch deutlich teurer als die veranschlagten Kosten mit 15.000 Euro. Im Ergebnis kann dieses Defizit mit den aktuell geltenden Gebührensätzen nicht abgebaut werden. Aus diesem Grund wurde die Erhöhung der Gebührensätze bereits zum 01.10.2021 vorgeschlagen. Von Seiten mehrere Gremiumsmitglieder wurde insbesondere die Erhöhung der Einleitungsgebühr empfohlen. Bislang war die Grundgebühr in fünf Zählergrößen gestaffelt, wie bei der Grundgebühr für die Wasserversorgungsanlage. Hierzu schlug der Vorsitzende vor, sich auf eine einheitliche Grundgebühr aller Zählergrößen zu einigen. Abschließend hat man sich für einstimmig für folgende Änderungen ausgesprochen:
§ 1 Grundgebühr
Die Grundgebühr beträgt in den Fällen, in denen
a) von Grundstücken sowohl Schutzwasser als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden darf einheitlich 60 €/Jahr
b) von Grundstücken, von denen nur Schmutzwasser eingeleitet werden kann oder eingeleitet werden darf einheitlich 53 €/Jahr-
§ 2 Einleitungsgebühr
Die Einleitungsgebühr wird nach der Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt in den Fällen, in denen
a) von Grundstücken sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser eingeleitet wird oder eingeleitet werden darf 1,56 €/m³ Abwasser
b) von Grundstücken in denen nur Schmutzwasser eingeleitet werden kann oder eingeleitet werden darf 1,39 €/ m³ Abwasser.