Bekanntmachung über die 1. Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Aubenham
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung beschlossen, den Entwurf über die 1. Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Aubenham öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 1. Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Aubenham befindet sich im „Ortsteil Aubenham“.
Der genaue Umgriff ist nachfolgend dargestellt (nicht maßstabsgetreu).
Der Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Aubenham und seine Begründung werden noch bis zum 15.11.2021
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen während der allgemeinen Dienststunden („montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr“) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren sind auch im Internet unter der Adresse https://www.oberbergkirchen.de/oberbergkirchen/gemeinde/bebauungsplaene-2/ zu finden.