Erhöhung der Elternbeiträge der Kindertagesstätte ab September

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Lohkirchen vom 13.01.2022

Bauanträge
Eingangs der Gemeinderatssitzung wurden die eingereichten Bauanträge behandelt.
Die volle Zustimmung erhielten die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau und der Nutzungsänderung eines Fahrsilos in ein Stroh- und Hackschnitzellager in Sametsham 2.
Des Weiteren stimmte das Gremium für die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Tekturplanung zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteil als Ersatzbau in Hottenberg 1.
Auch die Bauvorlagen zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Binderweg 8 wurden befürwortet.
Anschließend hat man auch den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau eines Wintergartens im Ahornweg 5 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bauliche Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen; Stellung des Zuwendungsantrages
Bereits in vergangener Gemeinderatssitzung wurde einem Vorentwurf für den Anbau zusätzlicher Räumlichkeiten an der Kindertagesstätte zugestimmt. Ein Zuwendungsantrag sollte gestellt werden, wenn absehbar ist, dass Bundesfördermittel aus einem Sonderinvestitionsprogramm gewährt werden, weil ohne die Bundesfördermittel die Finanzierung des Bauvorhabens zumindest in Frage gestellt ist. Mittlerweile muss davon ausgegangen werden, dass es im Freistaat Bayern kein fünftes Sonderinvestitionsprogramm für zusätzliche Krippenplätze geben wird. Zwar wird den Kommunen nach Ablauf des Sonderinvestitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2021“ weiterhin die reguläre Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichgesetz zur Verfügung stehen, nicht aber verstärkt durch ein Sonderinvestitionsprogramm. Wegen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder ab 2026 wird noch eher damit gerechnet, dass ein Sonderinvestitionsprogramm für Hortplätze kommen könnte. Darüber gibt es jedoch noch keine konkreten politischen Aussagen. Stellt die Gemeinde einen Zuwendungsantrag und bestätigt sie die Finanzierbarkeit mittels des separat einzureichenden Finanzierungsplanes, dann ist eine spätere Gewährung von Bundesfördermitteln, falls doch noch ein Sonderinvestitionsprogramm kommen sollte, nicht mehr möglich. Einstimmig hat man sich für das Einreichen eines Zuwendungsantrages bei der Regierung von Oberbayern auf der Basis des Vorentwurfes des Architekturbüro Bichler entschieden. Über die Einreichung des Finanzierungsplanes soll zu einem späteren Zeitpunkt eingens entschieden werden.

Änderung der Kindergartenordnung für die Kindertagesstätte Lohkirchen; Erhöhung der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge wurden in der Vergangenheit alle zwei Jahre erhöht. Da die letzte Erhöhung zum September 2019 erfolgte, wurde vorgeschlagen, ab September die Beiträge wiederum zu erhöhen. Nicht nur aus diesem Grund ist eine Erhöhung gerechtfertigt. Insbesondere die Aufwendungen für Löhne steigen jährlich. Aber auch die Forderungen für Ausbildung, Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Versicherungen und Verbrauchsgebühren usw. steigen ständig. Tatsächlich handelt es sich eher um eine Anpassung, als um eine Erhöhung. Trotz der Anhebung bleiben die Elternbeiträge der Kindertagesstätte Lohkirchen mit die günstigsten im gesamten Landkreis, wie ein Vergleich der Elternbeiträge von mehreren Einrichtungen zeigt. Ohne Gegenstimmen wurden ab September 2022 folgende Elternbeiträge festgesetzt:
Kindergartenkinder, je zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit:
4 bis 5 Std.:96,00 €
5 bis 6 Std.:102,00 €
6 bis 7 Std.:119,00 €
7 bis 8 Std.:130,00 €
Krippe, je zzgl. 4,00 € Spielgeld
über 1 bis 2 Std.:64,00 €
über 2 bis 3 Std.:105,00 €
über 3 bis 4 Std.:117,00 €
über 4 bis 5 Std.:157,00 €
über 5 bis 6 Std.:169,00 €
über 6 bis 7 Std.:191,00 €
7 bis 8 Std.:208,00 €
Schulkinder, je zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mittagsbetreuung
über 1 bis 2 Std.:47,00 €
über 2 bis 3 Std.:53,00 €
über 3 bis 4 Std.:71,00 €
Nachmittagsbetreuung pro Tag 14,00 €
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden. Der Elternbeitragszuschuss für Kindergartenkinder des Freistaates Bayern in Höhe von 100 € monatlich ist noch nicht abgezogen.

Neubau der Brücke über den Flutgraben der Rott nahe Brodfurth; Vorgehensweise
In vorheriger Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, dass ein Planungsbüro mit der Planung für die Erneuerung der beiden Brückenbauwerke Nr. 5 und 6 bei Brodfurth über die Rott und den Flutgraben der Rott beauftragt werden soll. Eine Nachfrage beim Fördermittelgeber, der Regierung von Oberbayern, hat ergeben, dass die Erneuerung der Brückenbauwerke im Grundsatz zwar förderfähig sein könnte, allerdings müssen die geltenden Richtlinien eingehalten werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung München hat zur Auskunft gegeben, dass eine Förderung mit einer Zuwendung von ca. 60 % der Baukosten über das ELER-Programm nicht auszuschließen ist. Allerdings müsste dieser Förderantrag bis Ende März 2022 mit einem vom Ingenieurbüro erstellten, kompletten Bauentwurf eingereicht werden. Möchte die Gemeinde diese Möglichkeit in Betracht ziehen, dann müsste sofort ein Planungsbüro mit der Erstellung des Bauentwurfes beauftragt werden. Eine Sicherheit, Fördermittel zu erhalten, hat die Gemeinde allerdings nicht, selbst wenn es gelingt, bis Ende März 2022 einen Förderantrag zu stellen. Die Variante ohne Fördermittel ist orientiert an der bei Walkersaich vom Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung vorgenommenen Brückenerneuerung. Ganz vergleichbar ist diese Variante jedoch nicht, da es sich in Walkersaich um einen Feldweg handelt und in Brodfurth um eine Gemeindeverbindungsstraße, an die höhere Anforderungen zu stellen sind. Auf der Gemeindeverbindungsstraße wird Winterdienst verrichtet und sie ist mit einer Asphaltdecke versehen, d. h., die Brücke muss mit chloridbeständigem Beton ausgeführt werden und vor der Asphaltierung muss die Brückenplatte abgedichtet, oder mit Kies überschüttet werden. Um 20 bis 30 cm Kies vor Asphaltierung aufbringen zu können, müssen die Brückenkappen deutlich höher, mindestens 40 bis 50 cm hoch ausgeführt werden. Das Gremium stimmte für die Erneuerung der Brückenplatte an der Brücke bei Brodfurth über den Flutgraben der Rott. Ferner hat man sich gegen die Stellung eines Förderantrages entschieden. Auf eine wirtschaftliche Bauweise soll geachtet werden. Des Weiteren soll geprüft werden, ob insgesamt Kosten eingespart werden könnten, wenn die weiteren drei Brücken, bei denen Sanierungsbedarf besteht, auch gleichzeitig erneuert werden würden.

Ortsrecht; Erlass der Verordnung zur Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Der Bayerische Gemeindetag hat im Dezember 2020 im Rahmen eines Gesetzes zur Anpassung bayerischer Vorschriften eine Änderung im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz beschlossen. Auf die Gemeinden hat das Auswirkungen bezüglich der Übertragung der Winterdienstpflichten auf die Anlieger. Diese Übertragung wird durch die Reinigungs- und Sicherungsverordnung geregelt. Seitens des Gremiums hat man sich gegen den Erlass einer Reinigungs- und Sicherungsverordnung für die Gemeinde Lohkirchen entschieden.

Bekanntgabe der Geschwindigkeitsmessung in Eberharting und Entscheidung
Im September des vergangenen Jahres wurde vom Erdkinder-Projekt e.V. Eberharting ein Antrag auf Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Ortschaft Eberharting, welche als geschlossene Ortschaft angeordnet ist, eingereicht. Begründet wurde dieser unter anderem damit, dass innerhalb geschlossener Ortschaft, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgängerdichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen angeordnet sind. Nach der Auswertung der Geschwindigkeitsmessung konnte festgestellt werden, dass sich der Großteil der Verkehrsteilnehmer in etwa an die vorgegebene Geschwindigkeit hält bzw. diese nur geringfügig überschritten wird. Nach Rücksprache mit dem Erdkinder-Projekt wurde festgestellt, dass täglich zwischen 30 – 40 Beschäftige nach Eberharting fahren. Auch die Kinder werden zum großen Teil durch die Eltern mit deren Fahrzeug gebracht. Es ist also somit davon auszugehen, dass mind. die Hälfte der Fahrzeuge der Schule bzw. dem Kindergarten Eberharting zuzuordnen sind. Straßenverkehrsbehörden dürfen nur noch in den Fällen die Aufstellung der Verkehrszeichen anordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Auch mit der Aufsichtsbehörde – dem Landratsamt Mühldorf a. Inn wurde über diese Angelegenheit gesprochen. Von dort erhielt die Gemeinde die Auskunft, dass hier das Landratsamt, unter den gegebenen Umständen, wohl eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung aufsichtlich beanstanden, wenn nicht sogar aufheben würde. Im Einvernehmen hat man sich gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in Eberharting ausgesprochen. Alternativ soll von Zeit zu Zeit das gemeindliche Geschwindigkeitsanzeigegerät in Eberharting aufgestellt werden.