Starten demnächst die Planungen für einen Kinderhort?

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 17.02.2022

Bauanträge
Ohne Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat für den Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehstalles mit Güllekeller sowie Anbau von zwei überdachten Fahrsilos an die bestehende Maschinenhalle in Geiselharting aus.
Befürwortet wurden auch die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des alten Wohnhauses zu Räumen für einen Cateringservice in Pfaffing 1.
Auch dem Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Rindermaststalles in Stattenberg 1 wurde ohne jegliche Einwände zugestimmt.
Desweiteren fanden auch die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Einfriedung in Irl 9 und 9a die Zustimmung des Gremiums.

Erste Änderungssatzung der Außenbereichssatzung Aubenham; a) Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
Als erstes Thema der Bauleitplanung beschäftigte sich der Gemeinderat mit der 1. Änderungssatzung der Außenbereichssatzung Aubenham. Während der einmonatigen Frist bei der Auslegung im Rahmen der Träger- und Bürgerbeteiligung gingen hier verschiedene Stellungnahmen ein, die der Gemeinderat zur Kenntnis nahm und behandelte.

Die Bayernwerke Netz GmbH verwiesen auf ihre Kabeltrassen, dass hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkungen die Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art vorher an die Bayernwerke zur Stellungnahme vorzulegen sind. Darauf, dass Teilbereiche vom Geltungsbereich der Satzung in einem wassersensiblen Bereich liegen, verwies die Regierung von Oberbayern und auch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim. Im Rahmen von Einzelbauvorhaben muss die Überflutungsgefahr geprüft werden. Außerdem sind beim Freiflächengestaltungsplan die Hochwasserabflusskorridore darzustellen. Als letzte Stellungnahme beschäftigte sich der Gemeinderat mit einem Einspruch eines Anliegers. Hier wurde unter anderem die Ortsrandeingrünung um den Aubenhamer Graben bemängelt. Die Satzung wird dahingehend ergänzt, dass Bepflanzungen im Bereich der Hochwassserabflusskorridore / -gefahrenflächen so angelegt werden müssen, dass der ungehinderte Abfluss von Hochwasser gewährleistet ist und es zu keiner nachteiligen Veränderung für Ober- und Unterlieger kommt.

Erste Änderungssatzung der Außenbereichssatzung Aubenham; b) Satzungsbeschluss
Seitens des Gemeinderates konnte festgestellt werden, dass es sich bei den beschlossenen Änderungen nur um nachrichtliche Darstellungen handelt. Aus diesem Grund kann von einer erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen werden. Abschließend erließ die Gemeinde Oberbergkirchen die 1. Änderungssatzung der Außenbereichssatzung Aubenham als Satzung.

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 10; Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Seitens des Gemeinderates sprach man sich dafür aus, eingegangene Hinweise teilweise in die Änderung des Flächennutzungsplanes mit aufzunehmen. Ferner wurde festgestellt, dass es sich dabei nur um nachrichtliche Darstellungen handelt und um keine Änderungen, die die Grundzüge der Planung berühren. Daher wurde von einer erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen. Der Flächennutzungsplan wurde in der vorgelegten Planfassung einstimmig beschlossen. Das Deckblatt 10 ist dem Landratsamt Mühldorf a. Inn zur Genehmigung vorzulegen.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Loipfing“; a) Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
Der Gemeinderat beschäftige sich näher mit den eingereichten Stellungnahmen der Bayernwerke Netz GmbH, der Kreistiefbauverwaltung sowie von der Handwerkskammer München und Oberbayern. Die Bayernwerke verwiesen auf die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen. Sollte der Abstand von 2,5 m zur Trassenachse nicht eingehalten werden, müssen die Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art rechtzeitig vorgelegt werden. Ein möglicher Abflusskorridor über die Kreisstraße MÜ 39 ist laut Kreistiefbauverwaltung für wildabfließendes Oberflächenwasser nicht zu verwenden. Zum einen wird das Becken zur temporären Rückhaltung von Sturzfluten, das in erster Linie die hohen Schmutz-/Feststoffanteils aufhalten soll, sehr begrüßt, allerdings sollte die Gemeinde oder der Privatanlieger dafür Sorge tragen, dass wildabfließendes Oberflächenwasser durch entwässerungstechnische Anlagen kontrolliert abfließen kann. Die Handwerkskammer möchte die im Plangebiet befindlichen Handwerksbetriebe schützen. Durch die Festsetzung eines Dorfgebietes werden das Bestehen und die Entwicklung der Betriebe gesichert.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Loipfing“; b) Satzungsbeschluss
Bei den Änderungen handelt es sich lediglich um nachrichtliche Darstellungen, deshalb kann von einer erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen werden. Ferner erließ die Gemeinde Oberbergkirchen den Bebauungsplan „Loipfing“ als Satzung.

Bauantrag
Dieser Bauantrag konnte erst nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Loipfing“ behandelt werden. Den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Abbruch des bestehenden Gebäudes in Loipfing 20 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Loipfing und weicht davon hinsichtlich der Überschreitung der Gebäudeauffüllung ab. Ferner wurde den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Seitens der Gemeinde konnten zudem Abweichungen anhand der Errichtung eines asymmetrischen Daches und dem Dachüberstand festgestellt werden. Sollte das Landratsamt feststellen, dass es sich bei der Dachform sowie beim Dachüberstand ebenfalls um Abweichungen vom Bebauungsplan handelt, wird auch diesen beiden Befreiungen zugestimmt.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hang III“; Schalltechnische Maßnahmen
Diese Thematik wurde bereits in einer vorherigen Gemeinderatssitzung besprochen. Zwischenzeitlich konnte erreicht werden, dass mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h zu rechnen ist, da die Gemeinde entlang der Staatsstraße einen Geh- und Radweg plant. Dadurch kann die Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte um mehrere Dezibel reduziert werden. Allerdings sind immer noch Überschreitungen zu erwarten und deshalb schallschutztechnische Maßnahmen weiterhin erforderlich. Folgende Möglichkeiten könnten dem ganzen entgegen wirken: der Bau einer begrünten Lärmschutzwand entlang der St2086 und St2354, der Bau eines Lärmschutzwalles entlang der St2086 und St2354, der Bau einer Kombination aus Lärmschutzwall und Lärmschutzwand, der Verzicht auf den Bau eines/r Lärmschutzwalles/Wand unter der Einhaltung der Werte durch Auflagen in den Textlichen Festsetzungen oder die Kombination aus den verschiedenen Varianten. In der anschließenden Diskussion kristallisierte sich heraus, dass am meisten für die Variante der Kombination aus den verschiedenen Varianten spricht. Umgesetzt werden soll das ganze durch eine Kombination aus Veränderung der nördlichen Parzellenreihe und einem Lärmschutzwall mit darauf befindlicher Lärmschutzwand. Nach dem Vorliegen eines Bebauungsplanentwurfes einschl. Ergebnis der Schallberechnung soll erneut im Gemeinderat darüber beraten werden. Von Seiten des Gemeinderatsmitgliedes Willi Kreck wurde vorgeschlagen, hierzu den Schallgutachter zur Gemeinderatssitzung einzuladen.

FF Irl – Erwerb eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10; Vorstellung der Leistungsverzeichnisse
In den vergangenen Wochen und Monaten hat die Freiwillige Feuerwehr Irl mit dem Fachbüro Dittlmann viel Zeit für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse zum Erwerb eines HLF 10 investiert. Orientiert man sich am Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Zangberg (ebenso HLF 10, Ausschreibung im Sommer 2021), ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 425.000 Euro zu rechnen. Erfreulicherweise wurden die Förder-Pauschalsätze zum Jahreswechsel erhöht. Die Gemeinde darf mit einer Förderung in Höhe von 100.300 Euro anstatt bislang 87.200 Euro rechnen. Die Leistungsverzeichnisse wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und die Freigabe zur Ausschreibung erteilt.

Vorstellung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung
Nach dem Bayerischen Kinderbildungsgesetz hat jede Gemeinde über den örtlichen Bedarf an Kinderbetreuung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und Kinder zu entscheiden. Diese Bedarfsermittlung wurde zuletzt im Jahr 2017 getroffen. Zur Bedarfsfeststellung herangezogen wurden insbesondere die Geburtenlisten, die Kindergartenanmeldungen, Elternfragen in der Kindertagesstätte, politische Grundsatzentscheidungen sowie Erfahrungswerte. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die vorhandenen Plätze im Haus der Kinder nicht ausreichen, um den örtlichen Bedarf abzudecken. Bürgermeister Hausperger führte aus, dass es nun darum gehe, zu beraten, wie dieser Bedarf künftig abgedeckt werden kann. Herr Obermaier, Geschäftsstellenleiter der VGem, erläuterte hierzu die historische Entwicklung. Beim Neubau des Kinderhauses wurde bewusst auf den Bau eines Hortes verzichtet, einerseits aus Kostengründen, vor allem aber, weil seitens der Schule zwei Klassenzimmer im angrenzenden Schulhaus zur Verfügung gestellt wurden. In diesen zwei Klassenzimmern wurde eine Hortgruppe mit bis zu 25 Kindern eingerichtet. Die Betriebserlaubnis wurde zumindest vorübergehend auf bis zu 35 Kinder erweitert, weil die Räumlichkeiten groß genug sind und, so Bürgermeister Hausperger, ein drittes Klassenzimmer für die Hausaufgabenbetreuung genutzt werden kann. Das Konzept scheint äußerst gelungen zu sein und die Einrichtung erbringt offensichtlich ganz hervorragende Arbeit, denn die Buchungszahlen sind weit höher als erwartet. Hätte die Gemeinde zusammen mit dem Neubau des Kinderhauses einen Hort gebaut, dann wäre dieser bereits wieder zu klein, denn die Bedarfsplanung ergab damals nur eine Gruppe, während nach jetzigem Stand auf jeden Fall zwei Gruppen erforderlich sind. Unsicherheiten bestehen noch, weil 2026 der Rechtsanspruch auf einen Hortplatz im Grundschulbereich kommen soll, was zu einem erhöhten Bedarf, von bis zu 80 %, führen könnte. Nicht auszuschließen ist aber, dass dieser Bedarf teilweise durch Ganztagesklassen auch im Grundschulbereich abgedeckt wird. Wird seitens der Gemeinde ein Neubau in Betracht gezogen, würde als Standort der in der Vorentwurfsplanung zum Neubau des Kinderhauses vorgesehene Standort nördlich des Neubaues , oder ein freistehendes Gebäude westlich des jetzigen Schulgebäudes in Frage kommen. Gegen einen Neubau spricht die Kostenfrage und auch der Umstand, dass der Kindergarten gerade einmal erst vor 1 ½ Jahren in den Neubau eingezogen ist. Für einen Neubau könnte sprechen, dass im Frühjahr 2022 mit einem Sonderinvestitionsprogramm für zusätzliche Hortplätze gerechnet wird. Erfahrungsgemäß sind die Mittel aber schnell vergriffen, sodass die Gemeinde schon jetzt in die Planungen einsteigen müsste, wenn sie in den Genuss der zusätzlichen Mittel kommen möchte. Nach reger Diskussion im Gemeinderat konnte abschließend festgestellt werden, dass im Hortbereich ein Bedarf an zwei Hortgruppen besteht. Des Weiteren konnte sichergestellt werden, dass die Öffnungszeiten der Einrichtung derzeit ausreichen und bei ausreichendem Bedarf erweitert werden können. Ebenfalls können täglich wechselnde Betreuungszeiten gebucht werden. Auch ein warmes Mittagessen sowie die Hausaufgabenbetreuung für Schulkinder wird angeboten. Alternative Pädagogiken (z.B. Waldorf, Montessori) werden in naheliegenden Einrichtungen angeboten.