Elsenbach 2 wird für Ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung gestellt
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2022
Aufbau und Gestaltung des Gemeindearchives im neuen Feuerwehrhaus
Zu diesem Tagesordnungspunkt erklärte der anwesende Herr Hötzinger das System des künftigen Archives. Es wurde vor allem auch über die Einrichtung des Archives gesprochen. Wie aus den vorliegenden Angeboten festgestellt werden konnte, sind Archiv- und Hängeschränke in letzter Zeit um ein vielfaches teurer geworden. Da diese Preise voraussichtlich noch weiterhin steigen werden, sollte die Anschaffung der Einrichtung sehr zeitnah erfolgen. Eine gute Alternative wären auch gebrauchte Möbel. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll beschlossen werden, welche Einrichtung genau angeschafft werden soll. Bürgermeister Lantenhammer merkte zusätzlich an, dass Mitarbeiter der Verwaltung ebenfalls Zugang zum Archiv haben sollen, damit auch im Falle einer Verhinderung von Herrn Hötzinger der Betrieb gewährleistet werden kann.
Bauanträge
Den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses in Hanging 12 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Ebenso erfuhren die Bauvorlagen zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau von 5 Hallen und Garagen in der Gewerbestraße 7 die Zustimmung des Gemeinderats. Das Vorhaben zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eschlbach“. Laut dem Bebauungsplan müsste ein schalltechnisches Gutachten erstellt werden. Es kann jedoch darauf verzichtet werden, da aus der Betriebsbeschreibung hervorgeht, dass das zulässige Emissionskontingent sicher eingehalten werden kann.
Antrag auf Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 58 in Wargling
Der Vorsitzende, Herr Lantenhammer, stellte den Antrag von einem Anlieger dem Gemeinderat vor. Die in dem Antrag aufgezeichneten Schäden sollen durch den gemeindlichen Bauhof behoben werden.
Breitbandausbau nach der Gigabitrichtlinie des Freistaates Bayern;
Weitere Vorgehensweise zum Auswahlverfahren
Seitens der Gemeinde Schönberg wurde bereits beschlossen, dass ein gefördertes Breitbandausbauverfahren gemeinsam mit der Gemeinde Lohkirchen durchgeführt werden soll. Die Gemeinde Lohkirchen hat in vergangener Sitzung zugestimmt, dass das Auswahlverfahren durchgeführt werden soll, d.h. dass der Ausbau ausgeschrieben werden soll. Auch der Gemeinderat der Gemeinde Schönberg stimmte der Durchführung des Auswahlverfahrens zum Breitbandausbau nach der Gigabitrichtlinie des Freistaates Bayern zu. Anschließend wurden die betroffenen Hausadressen gewählt. Ferner soll in den Ausschreibungsunterlagen zum Auswahlverfahren aufgenommen werden, dass sich die Gemeinde die Aufhebung des Verfahrens vorbehält, sofern die Wirtschaftlichkeitslücke für die Adressen den Betrag von 23.333 Euro übersteigt.
Breitbandausbau nach der Gigabitrichtlinie des Freistaates Bayern;
Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung
Herr Lantenhammer stellte hierzu das Ergebnis der Markterkundung vor. Die ausgewählten Adressen gelten derzeit als unterversorgt und sind somit förderfähig.
Stellungnahme der Gemeinde Schönberg zum Regionalplan Südostbayern – 15. Teilfortschreibung „Kapitel B II Siedlungswesen“
Der Vorsitzende stellte das Schreiben vom Regionalen Planungsverband bzgl. des Beteiligungsverfahrens Regionalplan Südostbayern – 15. Teilfortschreibung „Kapitel B II: Siedlungswesen“ vor. Die Gemeinde Schönberg nimmt dazu wie folgt Stellung: Der Gemeinderat kommt auch zur Erkenntnis, dass durch den Regionalplan die Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern in ihrer Entwicklung ausgebremst werden könnten. Außerdem würde die Verwaltung mit viel unnötiger Bürokratie belastet werden. Die Gemeinde Schönberg schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 22.02.2022 und der Gemeinde Engelsberg vom 14.02.2022 an.
Stellungnahme der Gemeinde Schönberg zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E)
Seitens des Gemeinderates wurde das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zum Beteiligungsverfahren der Verordnung der Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zur Kenntnis genommen. Hierzu bezieht die Gemeinde wie im vorherigen Tagesordnungspunkt beschrieben Stellung.
Bereitstellung des Anwesens Elsenbach 2 für ukrainische Flüchtlinge
Für die Unterbringung von Ukrainischen Flüchtlingen würde die Gemeinde Schönberg gerne das Anwesen Elsenbach 2 sowie das Pfarrhaus vorschlagen. Ob die beiden Anwesen dafür geeignet sind, muss durch das Landratsamt entschieden werden.
Weiterführung des MüMo Projektes (E-Car-Sharing)
Hierzu wurden verschiedene Optionen erläutert, die nach dem Ende des geförderten Leasingzeitraumes für das MüMo und das Lastenfahrrad zur Verfügung stehen. Eine Entscheidung darüber soll in den kommenden Sitzungen getroffen werden.
Fernwärmeversorgung in Schönberg; Masterplan und Festlegungen
Aufgrund der aktuellen Lage wird die Gemeinde Schönberg auch das Siedlungsgebiet Lerch sowie das bereits beschlossene Siedlungsgebiet Schönberg westliche Hauptstraße mit Fernwärme erschließen. Für diese Erschließungsbereiche sollen Angebote eingeholt werden. In der darauffolgenden Gemeinderatssitzung soll über die Angebote und Anschlussbedingungen beraten und entschieden werden. Im April dieses Jahres findet für die möglichen Anschließer in diesem Bereich eine Infoveranstaltung statt. Daraufhin sollen sich die Anschließer bis Ende April Anfang Mai 2022 entscheiden, ob sie verbindlich an die Fernwärme anschließen möchten. Des Weiteren beabsichtigt die Gemeinde Schönberg bei der Erschließung des Neubaugebietes „Bondlfeld II“ das bestehende Baugebiet Bondlfeld mit Fernwärme zu versorgen. Die Erschließung des Baugebietes „Bondlfeld II“ wird in ca. 2 – 3 Jahren erfolgen. Die möglichen Anschließer werden durch ein Schreiben über den Ausbau der Fernwärmeleitung informiert. Da die Fernwärmeversorgung im Regiebetrieb betrieben werden soll, wie Wasser und Abwasser, wurde die Verwaltung beauftragt, eine mögliche Satzung dafür zu erarbeiten.
Termin Bürgerversammlung
Über den Zeitpunkt einer Bürgerversammlung soll nach der Informationsveranstaltung der Fernwärme entschieden werden.