Große Variante der baulichen Erweiterung der Kita wohl nicht finanzierbar

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 09.06.2022

Bauanträge
Ohne Gegenstimme konnte den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch und der Neuerrichtung einer Maschinenhalle in Sametsham 2 das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Des Weiteren fanden auch die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstellung von Aufenthalts- und Sanitärcontainer zur Ergänzung der bestehenden Kindergartenräume am Schulweg 7 (ehem. Feuerwehrheim) die Zustimmung des Gremiums.

Bauliche Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen; Bedarfsplanung und Vorentwurfsplanung
Nachdem in der letzten Sitzung keine Entscheidung getroffen wurde, konnte nur skizzenhaft dargestellt werden, wie die abgespeckte Lösung (zwei Kindergartengruppen, eine Krippengruppe und eine Hortgruppe) aussehen könnte. Eine konkrete Überarbeitung der Pläne macht aber keinen wirklichen Sinn, solange keine Richtungsentscheidung getroffen wurde. Die Entscheidung liegt zwischen der abgespeckten Variante und der großen Variante (zwei Kindergartengruppen, zwei Krippengruppen und eine Hortgruppe). In anschließender Diskussion wurde deutlich, dass die größere Variante die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Lohkirchen deutlich übersteigen würde, weshalb die Gewichtung auf die Finanzierbarkeit der Maßnahme zu legen ist. Es geht nicht nur um den Bau des zusätzlichen Gruppenraumes, sondern auch um dessen Unterhalt. Zudem ist es sehr schwierig ausreichend Personal für die Betreuung der Gruppe zu bekommen. Seitens des Gremiums war man sich einig, dass der Bedarf an Personal mit der kleineren Variante abgedeckt werden könnte.

Rückbau alter Tiefbrunnen im Feuchtholz
Ergänzend zur Beratung in der vorhergegangenen Gemeinderatssitzung erläuterten der Vorsitzende Schick und Geschäftsstellenleiter der VGem Obermaier den aktuellen Zustand der Lage. Aufgrund verschiedener Problematiken müsste der Brunnen in jedem Fall saniert werden. Für eine mögliche Wiederinbetriebnahme des Brunnens wären einige Schritte erforderlich, beginnend mit der Prüfung der Frage, ob das Brunnenwasser mit dem jetzt bezogenen Trinkwasser des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Mettenheimer Gruppe mischbar ist. Ferner wäre die Einschaltung eines Fachbüros nicht zu umgehen. Mehrere Gemeinderatsmitglieder waren der Meinung, dass angesichts der zunehmenden Probleme mit der Wasserknappheit die Verfüllung des Brunnes ein Signal in die falsche Richtung wäre. Bezogen auf das Schreiben des Landesamtes für Umwelt wurde gebeten, nochmal nachzufragen, ob das im Schreiben angekündigte Rahmenkonzept mittlerweile vorliegt und ob sich dadurch eine neue Situation ergeben hat.