Gemeinde gewährt Zuschuss für LKW-Führerschein der FF

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2022

Bauantrag
Von Seiten des Gremiums wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Modernisierung, Anbau und Erweiterung der zweiten Wohneinheit an das bestehende Wohnhaus mit Neubau einer Doppelgarage in Muttersham 5 zur Kenntnis genommen. Festgestellt werden konnte, dass die Garage in einem Abstand von nur einem Meter zur Straße steht. Grundsätzlich sind die Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung eingehalten, aber nach den Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen sollten Gebäude an Straßen, auf denen schneller als 60 km/h gefahren werden kann, gewisse Abstände einhalten, mindestens 4,50 m. Als Löschwasserquelle steht die südlich verlaufende Rott zur Verfügung. Nachdem der Wasserstand laut Rücksprache mit der Feuerwehr zwar derzeit gerade noch als ausreichend für die Löschwasserversorgung zu sein scheint, aber die Gefahr eines in Zukunft sinkenden Wasserstandes nicht ausgeschlossen werden kann, wird dem Bauherrn dringend empfohlen, den auf seinem Grundstück befindlichen Weiher ausbaggern zu lassen und somit dort entsprechend ausreichend Löschwasser für die Zukunft bereitzuhalten. Hierzu wies der Erste Bürgermeister auf die Gewährung eines Zuschusses für die Instandhaltung von Löschweihern in Höhe von 500 € hin. Nach Beratung konnte den Bauvorlagen in Muttersham 5 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Sollte die Planung insoweit abgeändert werden, dass die Garage mindestens einen Abstand von 3 m Abstand zur Straße aufweist, gilt hiermit das gemeindliche Einvernehmen als erteilt.

Straßenbestandsverzeichnis
Aufgrund des Flurbereinigungsverfahrens sind viele Straßen bzw. Teilstrecken davon nicht mehr existent. Folgende Straßen sollen nun eingezogen werden: Gemeindeverbindungsstraße Nr. 24 „Von der Staatsstraße 2354 nach Gantenham“ und Feld- und Waldweg Nr. 2 „Die Lutzenberger Feldfahrt“.

Abschluss einer Sondervereinbarung für den Anschluss des Anwesens Egglham 2 an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage
Der Eigentümer des Anwesens Egglham 2 hat nachgefragt, ob das Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen werden könnte. Ohne Gegenstimme hat man sich für den Abschluss einer Sondervereinbarung zum Anschluss des Anwesens Egglham 2 an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage ausgesprochen. Die Leitung wird als überlanger Hausanschluss im Auftrag des Grundstückseigentümers von der Gemeinde, oder von einem von der Gemeinde beauftragten Unternehmer errichtet. Ferner sind die Kosten für die Herstellung, den Unterhalt, die Erneuerung, die Verbesserung und Beseitigung usw. vom Grundstückseigentümer zu tragen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Grundstückseigentümer für den Fall, dass das Anwesen Egglham 1 angeschlossen werden muss dazu, diesen anschließen zu lassen und eine Kostenbeteiligung im Innenverhältnis vorzunehmen. Andernfalls verpflichtet sich der Eigentümer des Anwesens Egglham 2, die Anschlussleitung zum Restbuchwert an die Gemeinde zu übertragen. Die Nutzungsdauer der Leitung wird mit 50 Jahren angesetzt. Ab diesem Zeitpunkt würde die Leitung dann als öffentliche Leitung weiterbetrieben werden.

Anfrage auf Bezuschussung des LKW-Führerscheines für aktive FF-Mitglieder
Der Vorsitzende erläuterte, dass die Einsatzkräfte der FF mit LKW-Führerschein, welcher ab einem Gesamtgewicht von über 7,5 t erforderlich ist, immer weniger werden. Seitens eines aktiven Mitglieds der FF Irl wurde angefragt, ob ein Zuschuss für den Erwerb des LKW-Führerscheins gewährt werden kann. Bisher hatte die Gemeinde Oberbergkirchen die Regelung, dass ein Zuschuss von pauschal 300 € gewährt wird. Grundsätzlich ist nur der Basis-LKW-Führerschein zuschussfähig. Die Erweiterungen für die Berufskraftfahrer sind für die Feuerwehr nicht erforderlich. Entschieden wurde, dass die Gemeinde Oberbergkirchen für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C oder CE einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € gewährt. Ferner entscheidet die Kommandantschaft der Freiwilligen Feuerwehr Irl, welches Mitglied diesen Zuschuss für den Erwerb des Führerscheines der Klasse C oder CE erhält.

Umrüstung der Sirenen auf Digitalfunk; Entscheidung über Modernisierung der Sirenenanlage in Oberbergkirchen und Irl
Die Sirenenanlage in Oberbergkirchen auf dem Rathaus sowie in Irl auf dem Feuerwehrhaus sollen durch elektronische Sirenen modernisiert werden. Zuwendungsanträge sollen hierfür gestellt und Angebote gemeinsam für alle Anlagen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen eingeholt werden.

Neubau von Geh- und Radwegen entlang der Staatsstraße 2354 und 2086 zwischen Oberbergkirchen, Bichling und Zangberg
Hierzu erläuterte der Vorsitzende die Planung, in der auf Wunsch des Gemeinderates, der Radweg um einen möglichen Kreisverkehr führt. Von Seiten des Ingenieurbüros Sehlhoff wurden hierfür zwei Varianten ausgearbeitet. Bezüglich der Fördermöglichkeiten merkte die Regierung von Oberbayern an, dass für die Förderfähigkeiten von Kreisverkehren ein Variantenvergleich erforderlich ist, der nachweist, dass keine günstigere Möglichkeit wie z.B. eine Ampel, usw. gegeben sind. Insgesamt muss diese Maßnahme wirtschaftlich und sparsam sein. Ein Augenmerk wurde auch auf die Unfallhäufigkeit gelegt. Hierzu wurden die von der Polizeiinspektion Mühldorf a. Inn übermittelten Zahlen vorgestellt. Des Weiteren ist eine Messung der Verkehrsströme an jedem Ast erforderlich. Will die Gemeinde das Projekt incl. Kreisverkehr weiter verfolgen, dann wird dies zu Verzögerungen führen, da im nächsten Schritt eine Vorentwurfsplanung mit Variantenvergleich zu beauftragen sein wird. Ohne Gegenstimme hat man sich dafür ausgesprochen die zweite Variante weiter zu verfolgen.

Umbau der Kreuzung Staatsstraße St2354/Gemeindeverbindungsstraße „Am Hang“ (Linksabbiegespur); Bauentwurf und Zuwendungsantrag
Der Erste Bürgermeister Michael Hausperger stellte die aktuelle Entwurfsplanung für den Umbau der Kreuzung zur Staatsstraße St2354/Gemeindeverbindungsstraße „Am Hang“ und den Zuwendungsantrag vor. Die Entwurfsplanung sowie der Zuwendungsantrag konnten abgesegnet werden. Ferner ist bei der Regierung von Oberbayern ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.