Gemeinde wird zum Energiesparen animiert

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022

Bauantrag
Von Seiten des Gremiums wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Ersatzbau eines Nebengebäudes mit Hackschnitzelheizung, Bunker, Lager und Carport in Unterthalham 10 zur Kenntnis genommen. Einstimmig wurde diesem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberbergkirchen hinsichtlich der Erhöhung der Abwassergebühren
Die Abwassergebühren wurden zuletzt zum 01.10.2013 erhöht, damals von 1,07 € auf 1,30 € bei Mischwasser, von 0,95 € auf 1,17 € bei Schmutzwasser. Zudem wurde die Grundgebühr von 29 € bzw. 26 € eingeführt. Das damals vorhandene Defizit konnte damit jährlich reduziert werden, mit Ausnahme in den Jahren 2019 und 2021. In beiden Jahren waren überdurchschnittlich hohe Ausgaben zu leisten. In diesem Jahr kann die Anlage voraussichtlich kostendeckend betrieben werden. Jedoch stehen mit der Erweiterung der Kläranlage Bichling inklusive der Ableitung des Aubenhamer Abwassers nach Bichling sowie der Erschließung des Baugebietes Am Hang III größere Maßnahmen an. Zudem muss auch die Gemeinde die höheren Energiekosten tragen. Deshalb hat man sich für die Erhöhung der Gebührensätze bereits zum 01.10.2022 ausgesprochen, um das in der Anlage noch vorhandene „alte“ Defizit von rund 76.000 € deutlich minimieren zu können. Bei einer Erhöhung der Einleitungsgebühr auf 1,60 €/m³ bei Mischwasser, 1,44 €/m³ bei Schmutzwasser sowie der Grundgebühr auf 39 € bei Mischwasser und bei Schmutzwasser auf 35 € wird man die Einnahmenseite um rund 20.000 € pro Jahr erhöhen. Rechnet man die zukünftigen Baumaßnahmen bereits mit ein, so wird mit diesen Gebührensätzen noch immer keine Kostendeckung erreicht, deshalb kann eine weitere Gebührenerhöhung nach Durchführung der Baumaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Jedoch ist heute die Höhe der Baukosten noch nicht bekannt, möglicherweise kann etwas günstiger gebaut werden als die ersten Kostenschätzungen ergeben, vielleicht gibt es aber auch Zuwendungen. Vor Durchführung der Maßnahmen wird wohl auch die Beitragskalkulation aktualisiert, was im Ergebnis wohl zu höheren Beitragseinnahmen führen wird.

Künftige wasserrechtliche Anforderungen für die Kläranlage Aubenham und Bichling; Vorgehensweise
Die Gemeinde Oberbergkirchen betreibt in Aubenham eine Kläranlage, die für 130 EGW ausgelegt ist. Da die wasserrechtliche Erlaubnis hierfür bereits am 31.12.2022 endet, wurde im März 2022 ein Wasserrechtsantrag für die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Durch ein Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes wurde mitgeteilt, dass der Wasserrechtsantrag aufgrund des schwächer werdenden Vorfluters nicht genehmigungsfähig ist. Insbesondere ist eine Denitrifikation erforderlich. Zudem dürfte in Folge des Klimawandels in Dürrejahren mit einem Trockenfallen des Aubenhamer Grabens zu rechnen sein. Um dieses Problem zu lösen wurde der Umbau der Kläranlage zu einer Pumpstation mit Bau einer Verbindungsleitung zur Kläranlage in Bichling in Betrachtung gezogen. Die Kläranlage in Bichling ist für 999 EGW ausgelegt, jedoch sind bereits 967 EGW angeschlossen. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage in Bichling endet am 31.12.2033. Kommen also weitere 120 Einwohner hinzu, ist eine Erweiterung der Kläranlage in Bichling unumgänglich. Auf Grund der deutlichen Überschreitung der Orientierungswerte für Ammonium an der Rott und der schwachen Nitrifikationsleistung der Kläranlage Bichling, besteht auch für diese Kläranlage Handlungsbedarf, so das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim. Daher wird eine umfassende Ertüchtigung der Kläranlage zzgl. der Erweiterung auf mindestens 1.150 EGW in Erwägung gezogen. Als ersten Schritt ist eine Angebotseinholung für die Vorentwurfsplanung einschließlich Variantenuntersuchung nötig. Weiterführend müssen Angebote für Ingenieurleistungen bezüglich des Umbaues der Kläranlage Aubenham zu einer Pumpstation und Bau einer Verbindungsleitung nach Oberbergkirchen einschließlich Mitwirken im Zuwendungsverfahren und für die Erweiterung und Ertüchtigung der Kläranlage Bichling einschließlich Wasserrechtsantrag und gegebenenfalls Mitwirken im Zuwendungsverfahren eingeholt werden.

Antrag Bündnis 90/GRÜNE; Energieeinsparung in der Gemeinde Oberbergkirchen
Seitens des Bündnis 90/Grüne wurde die Verwaltung beauftragt, alle Möglichkeiten um Energie einzusparen zu prüfen. Ein besonderes Augenmerk soll auf kurzfristig umsetzbare Möglichkeiten gelegt werden, um die bevorstehende energieintensive Zeit bis zum Frühjahr zu meistern. Des Weiteren sollen alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde über das Mitteilungsblatt aufgefordert werden, durch z.B. Verzicht auf unnötige Außenbelechtung, Energie zu sparen. Auch wenn die Gemeinde bereits in vielen Bereichen vorbildlich ist, insbesondere durch Co2-neutrales Heizen mit dem Nahwärmenetz durch Hackschnitzelheizung, viele eigene PV-Anlagen, Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, usw. gibt es vor allem beim Stromverbrauch noch Einsparpotenzial. Die hohen Energiekosten belasten uns, vor allem Mitbürgerinnen und Mitbürger mit kleinen und mittleren Einkommen, Rentnerinnen und Rentner. Ferner kann der Strom- und Energiepreis, neben anderen nötigen Maßnahmen, auch durch eine geringere Nachfrage, also weniger Verbrauch, gedrückt werden. Von Seiten des Bündnis 90/Grüne wurden Maßnahmen wie das Ausschalten der Durchlauferhitzer der Waschbecken im Haus der Kinder, dem Dimmen oder zu bestimmten Zeiten Ausschalten der Straßenbeleuchtung und das Abschalten der Computer nachts und über das Wochenende vorgebracht. Die Verwaltung nahm dazu wie folgt Stellung: Durch die Verwaltung wurde bereits im Vorhinein anhand einer Dienstanweisung an die Angestellten herausgegeben, dass die Senkung der Temperatur in den Büroräumen mit Kontrolle der Raumtemperatur durch Thermometer angestrebt wird. Hinzukommend dürfen Heizthermostate nur noch bis Stufe 3 eingestellt werden. In den WC´s werden die Warmwassergeräte, sofern überhaupt vorhanden, abgeschaltet. Zusätzlich wird bei der Heizung ein Heizabgleich durchgeführt. Die EDV in den einzelnen Büros wird ohnehin bereits bei Dienstende heruntergefahren und abgeschaltet. Die Abschaltung der Warmwassergeräte im Kindergarten stellt sich aufgrund der hygienischen Anforderung als schwierig dar. Die meisten Geräte werden in den Küchen und Betreuungsräumen für die Essenzubereitung und Getränkeausgabe gebraucht. Die übrigen Durchlauferhitzer werden für den erhöhten Hygieneanspruch aufgrund der Kinder benötigt, auch für die jährliche Legionellen Untersuchung im Kindergarten ist eine Mindestabnahmetemperatur einzuhalten. Durch die Verwaltung wird regelmäßig der Energiebedarf der Liegenschaften kontrolliert und mit den Vorjahresverbräuchen verglichen, um den Verbrauch der Gebäude und Einrichtungen im Auge zu haben. Die Verwaltung bestrebt durch Kontrolle der Energieverbräuche in kürzeren Abständen in den Einrichtungen durch Veränderung der Parameter die Verbräuche zu optimieren. (z. B. Verkürzung der Laufzeit der Parkplatzbeleuchtung am neuen Kindergarten, Heizungsabgleiche usw.)

Haus der Kinder; Kauf von Gartenhäusern
Der Vorsitzende erläuterte, dass für das Haus der Kinder ein weiteres Gartenhaus angeschafft werden soll. Das Gremium hatte hierzu keine Einwände.

Neubau eines Kinderhortes; Vorentwurfsplanung sowie Bedarfsplanung
Die Planungen für den Neubau eines Kinderhortes wurden auf Basis der südlichen Lösung am bestehenden Schulhaus weiter geführt. Im weiteren Verlauf wurden Gespräche mit der Regierung von Oberbayern, der Kita-Leitung, der Schule und dem Jugendamt geführt. Nach Aussage der Regierung von Oberbayern können Förderanträge auch für das angekündigte, aber noch nicht vorliegende Sonderinvestitionsprogramm für Hortplätze bereits gestellt werden. Da die Mittel limitiert sind, sollte die Gemeinde zügig einen Förderantrag stellen. Ferner wurde der auf Basis der Wünsche der Kita-Leitung erarbeitete Vorentwurf der Kita-Leitung, der Schule und dem Jugendamt zugeleitet. Auch bei der Regierung von Oberbayern wurde eine Anfrage bezüglich der förderfähigen Raumprogrammfläche gestellt. Nach dem Bayerischen Kinderbildungsgesetz hat jede Gemeinde über den örtlichen Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder zu entscheiden. Diese Entscheidung ist regelmäßig zu aktualisieren. Die letzte Bedarfsfeststellung erfolgte am Anfang des Jahres 2022. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, insbesondere aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Ganztagesplatz für Grundschulkinder, wurde die Bedarfsplanung angepasst. Da die Ergebnisse der Elternbefragung, wie in früheren Bedarfsermittlungen praktiziert, nicht sehr aussagekräftig waren, der Aufwand jedoch enorm ist, wurde auf die schriftliche Elternbefragung verzichtet. Zur Bedarfsermittlung herangezogen wurden insbesondere die Geburtenlisten, die Kindergartenanmeldungen, Elternanfragen in der Kita, politische Grundsatzentscheidungen sowie Erfahrungswerte. Daraus resultierend konnte festgestellt werden, dass die vorhandenen Plätze im Haus der Kinder nicht ausreichen, um den örtlichen Bedarf abzudecken. Die Gemeinde Oberbergkirchen beabsichtigt die Erweiterung des Kinderhortes Oberbergkirchen mittels Neubau um zwei Hortgruppen. Grundlage für weitere Planungen ist die Planung vom Architekten Namberger. Zunächst soll die Planung mit der Kita-Leitung, der Schulleitung und dem Jugendamt abgestimmt werden, um zeitnah bei der Regierung von Oberbayern einen Förderantrag stellen zu können. Anhand der Bedarfsermittlung konnten folgende Zahlen festgestellt werden: zwei Krippengruppen mit insgesamt 24 Plätzen, drei Kindergartengruppen mit 80 Plätzen davon bis zu 10 Plätze für Integrationskinder und 3 Gruppen für die Schulkinderbetreuung mit 80 Plätzen, davon bis zu 3 Plätze für Integrationskinder. Die vorhandenen Plätze reichen im Bereich der Schulkinderbetreuung somit nicht aus um den zukünftigen Bedarf abzudecken. Ergänzend wurde festgestellt, dass die Öffnungszeiten der Einrichtung derzeit ausreichen und bei ausreichendem Bedarf erweitert werden können. Ein warmes Mittagessen sowie Hausaufgabenbetreuung werden angeboten. Alternative Pädagogiken (z.B. Waldorf, Montessori) werden in naheliegenden Einrichtungen angeboten.

Straßenbestandsverzeichnis
Aufgrund des Flurbereinigungsverfahrens sind viele Straßen bzw. Teilstrecken davon nicht mehr existent und sollen daher eingezogen werden. Dies betrifft eine Teilstrecke der Ortsstraße O 3 Kirchenweg von Aubenham nach Oberbergkirchen, eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße 22 Kirchenweg bei Kirnhausen, eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße 32 Der Stieglbergweg, eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße 33 Von Kremsrott zur Staatsstraße 2086 und eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße 23 Von der Staatsstraße 2354 nach Wolfhaming. Die genannten Strecken werden eingezogen. Im weiteren Verlauf der Flurbereinigung wurden auch einige Straßen neu gebaut, die nun gewidmet werden müssen. Gewidmet wurde die Straße zum öffentlichen Feld- und Waldweg Wirtschaftsweg südlich von Loipfing und die Straße zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Südlich von Aubenham Nr. 8″. Ergänzend wurde die Gemeindeverbindungsstraße 26 “Der Weißenbacher Wiesweg” nach Loipfing im südlichen Straßenverlauf verlängert. Diese Verlängerung wurde gewidmet. Der Straßenverlauf der Gemeindeverbindungsstraße 24 Von der Staatsstraße 2354 nach Gantenham wurde im Rahmen der Flurbereinigung im westlichen und östlichen Bereich verlegt. Diese beiden Teilstrecken wurden bereits eingezogen und wurden jetzt auf den aktuellen Straßenverlauf der Gemeindeverbindungsstraße 24 wieder gewidmet.

Überörtliche Prüfung der Kasse sowie der Jahresrechnung 2019 bis 2021; Bekanntgabe des Prüfberichtes der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle
Von der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamt Mühldorf a. Inn wurde für die Jahre 2019 bis 2021 die überörtliche Prüfung der Jahresrechnung sowie der Kasse vorgenommen. Dabei wurde die Gemeinde aufgefordert zum Steueraufkommen, Steuerkraft, Steuerausnutzung und Erlass der Haushaltssatzung Stellung zu nehmen. Der Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Mühldorf a. Inn über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnung wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Oberbergkirchen verfügte in den geprüften Jahren nur über eine unterdurchschnittliche Realsteuerkraft (Grund- und Gewerbesteuer). Jedoch lagen die Hebesätze mit 450 % bei der Grundsteuer A, 400 % der Grundsteuer B und 380 % bei der Gewerbesteuer über den Landesdurchschnittswerten vergleichbarer Gemeinden. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde ab 2021 auf 400 % angehoben, weitere Anhebungen von Hebesätzen sind kurzfristig nicht angedacht. Des Weiteren wurde die Haushaltssatzung nicht wie rechtlich vorgesehen bis zum 30.11. des Vorjahres bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die Gemeinde Oberbergkirchen wird künftig versuchen die Haushaltssatzung rechtszeitig zu erlassen und vorzulegen.