Gemeinde erhöht Abwassergebühren

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 03.08.2022

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit acht Wohnungen; Gestaltung der Außenanlagen
Zuerst stellte der Vorsitzende Alfred Lantenhammer seinen selbst erstellten Entwurf für die Gestaltung der Außenanlagen des neu errichteten Feuerwehrgerätehauses vor. Einstimmig hat man sich dafür ausgesprochen, dass für die Erstellung des Unterbaues des Pflasterbelages Angebote eingeholt werden sollen.

Anbau der Kita St. Michael; Gestaltung der Außenanlagen
Hierzu erläuterte Alfred Lantenhammer die Planungen des Bauausschusses für die Gestaltung der Außenanlagen des Anbaues der Kita St. Michael. Gemeinsam war man der Meinung, dass um die kompletten Außenanlagen die Zäune als Maschendrahtzäune errichtet werden sollen. Um die Höhenlage auszugleichen, werden an der Nordwestseite Stützelemente verbaut. Auf diesen Stützelementen wird ein Maschendrahtzaun in Höhe von 1 m errichtet. Ebenfalls wird zwischen dem nördlichen Zaun und den Stützelementen ein Durchfahrtstor eingebaut. Des Weiteren soll die Fläche für die Kinderwagenstellplätze und alle benötigten Gehwege mit gerumpeltem Betonpflaster mit Graniteinfassung errichtet werden.

Aufstellen einer Allwetter-Tischtennis-Platte
Von Seiten des Gemeinderatsmitgliedes Andreas Leitl wurde bereits im vergangenen Jahr angeregt, dass nach Fertigstellung des neuen Kindergartenanbaues in den Anlagen rund um den Kindergarten und der Schule eine Allwetter-Tischtennis-Platte aufgestellt werden soll. Nachdem der Anbau der Kindertagesstätte fast fertig ist und die Container entfernt wurden, hat sich nun der Platz bei den ehemaligen Containern als beste, windgeschützteste Möglichkeit zur Aufstellung der Tischtennisplatte ergeben. Da die Tischtennisplatte von Kindern und Erwachsenen benutzt werden kann, machte 1. Bürgermeister Lantenhammer den Vorschlag, dass sich wie in der Gemeinde Zangberg der Kinderförderverein bzw. Sportverein zur Hälfte an den Kosten beteiligen, da deren Mitglieder die Allwetter-Tischtennis-Platte am meisten nutzen werden. Ohne Einwände hat man sich für den Kauf einer Allwetter-Tischtennis-Platte ausgesprochen. Diese soll auf dem Bereich, auf dem vorher die Container platziert waren, errichtet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Kinderförderverein bzw. Sportverein mit 50 % der Anschaffungskosten beteiligen.

Bauanträge
Das Gremium behandelte die Bauvorlage zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Errichtung einer gewerblich genutzten Lagerhalle in der Gewerbestr. 9.Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Eschlbach. Abweichungen davon wurden nicht beantragt. Daher wurde der Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.
Zunächst nahm der Gemeinderat die Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch des bestehenden Anwesens und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Geräteschuppen in Oberweinbach 1 zu Kenntnis. Festgestellt werden konnte, dass die Löschwasserversorgung nicht sichergestellt ist. Daher wird als Auflage festgehalten, dass eine Löschwasserquelle mit einem Volumen von ca. 12 – 15 m³ geschaffen werden muss. Abschließend wurde dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigungsanlage Schönberg; Erhöhung der Gebührensatzung
Die Gebührensatzung der Abwasseranlage Schönberg wurde zuletzt in zwei Schritten am 01.10.2013 und 01.10.2015 erhöht. Die damals doch deutliche Erhöhung brachte zunächst den gewünschten Erfolg. Das damals vorhandene Defizit von rund 112.000 € konnte bis einschließlich 2020 auf 26.319,52 € reduziert werden. Durch deutlich angestiegene Abschreibung und Verzinsung, Klärschlammabfuhr der Kläranlagen Eschlbach und Brodfurth, hohe Unterhaltskosten der Pumpstationen, Kanalbefahrung, usw. hat sich das Defizit im letzten Jahr wieder erhöht. Da es sich dabei um zahlreiche einmalige, nicht alljährliche Leistungen handelte, kam man zu dem Ergebnis die Gebühren im Jahr 2021 nicht zu erhöhen, in der Hoffnung im Folgejahr, also 2022, wieder eine Kostendeckung zu erreichen. Dies ist aber nicht der Fall, im Gegenteil, die Kosten steigen weiter. Die Gesamtausgaben in 2021 betrugen 110.816,89 €, zum Stand 25.08.2022 betragen diese bereits 96.003,73 €. Hier wirkt sich die Erweiterung der Kläranlage doch noch deutlich aus, sowohl beim Material, als auch beim Personalaufwand. Die Zuwendungen sind zudem noch nicht eingegangen. Auch der Aufwand für die Pumpstationen war wiederum sehr hoch; hier ist zu erkennen, dass sich nach 20 Jahren Laufzeit der Unterhaltsaufwand deutlich erhöht. Das Gesamtdefizit der Anlage wird sich zum Jahresende auf rund 127.000 € erhöhen. Aus diesen Gründen erscheint somit eine Gebührenerhöhung dringend notwendig. Ferner wurde die Grundgebühr für Mischwasseranschließer von 90,00 €/Jahr auf 110,00 €/Jahr und für Schmutzwasseranschließer von 81,00 €/ Jahr auf 100,00 €/Jahr angehoben. Die Einleitungsgebühr für Mischwasseranschließer wurde zudem von 1,70 €/m³ auf 2,00 €/m³ und für Schmutzwasseranschließer von 1,53 €/m³ auf 1,80 €/m³ erhöht. Mit diesen Gebührensätzen kann nach der Vorauskalkulation zumindest eine Kostendeckung erreicht werden. Eine weitere Gebührenerhöhung in naher Zukunft ist nicht auszuschließen, spätestens bei Durchführung weiterer Investitionen, welche im Anlagenachweis und demzufolge bei der Abschreibung und Verzinsung noch nicht berücksichtigt wurden. Erwähnt werden sollte diesbezüglich auch, dass eine Erweiterung der Kläranlage immer auch eine Verbesserung der Anlage zur Folge hat. Hier hätte man wohl von den Anschließern Verbesserungsbeiträge erheben können, was aber nicht erfolgt, dafür aber über die Gebühren abzurechnen ist. Bei den Anschließern im Ortsteil Lerch wurde bei der Kamerabefahrung 2021 auch der private Teil der HA-Leitung, also der Leitungsteil vom Gebäude zum HA-Schacht, mit gereinigt und befahren. Diese Kosten hätte man den Anschließern direkt in Rechnung stellen können. Man hat sich aber dazu entschieden dies über die Gebühren abzurechnen. Nicht zu vergessen ist die Inflation, die auch vor der Kommune nicht Halt macht; diese lag seit 2015 bei rund 20 %.