Tonnagenbeschränkung für die Waidlstraße

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 04.10.2022

Bauantrag
Bereits in der Sitzung am 24.05.2022 hat der Gemeinderat sowohl der Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren, als auch der Abweichung vom Bebauungsplan anhand der Errichtung eines Foliendaches anstatt Ziegeleindeckung nicht zugestimmt. Daraufhin wurden die Unterlagen dem Landratsamt Mühldorf a. Inn weitergeleitet. Der Antragsteller hat zwischenzeitlich eine erneute Planung eingereicht, worin die Dacheindeckung abgeändert wurde. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind somit eingehalten, eine Befreiung ist somit nicht mehr erforderlich. Das Vorhaben ist laut Aussage des Landratsamtes bauplanungsrechtlich somit zulässig. Mit einer Gegenstimme wurde der geänderten Eingabeplanung für den Neubau eines gewerblichen Nebengebäudes an ein bestehendes gewerbliches Nebengebäude am Schlüsselweg 8 zugestimmt.

Bauleitplanung für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nahe Emerkam
Für zwei Flächen im Bereich westlich von Emerkam liegt dem Gemeinderat eine Anfrage zur Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor. Grundsätzlich bedarf es zur Verwirklichung des Vorhabens der Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes. Zu überlegen ist jedoch, vielleicht im Vorfeld klären zu lassen, welche Flächen sich im Gemeindegebiet generell für solche Vorhaben eignen bzw. nicht eignen. Möglich wäre auch, sich am Beispiel der Gemeinde Rattenkirchen zu orientieren, welche einen Kriterienkatalog für die Errichtung von Photovoltaikanlagen aufgestellt hat. Seitens der Verwaltung wurde dazu vorgeschlagen, „rote“ und „grüne“ Zonen festzulegen. Rot beispielsweise exponierte Flächen wie z.B. der Süd-Hang neben dem Kloster oder Flächen für die Erweiterung bestehender Bebauung und grün Flächen, die sich quasi in die Landschaft „hineinducken“, also weniger störend einsehbar sind. Eine grobe Skizze wurde dazu bereits im Vorfeld erarbeitet und wurde dem Gemeinderat gezeigt. In anschließender Diskussion wurde deutlich, dass keine Bedenken gegen eine Freiflächenfotovoltaikanlage auf der Fläche bei Emerkam bestehen. Gemeinderatsmitglied Geisberger merkte an, das eine Ausweisung von „grünen“ Zonen dagegen eine vermehrte Nachfrage nach sich ziehen könnte. Laut Gremiumsmitglied Buchner dürften die im Niedermoor liegenden Flächen Überschwemmungsgebiet sein. Schlussendlich hat man sich dafür ausgesprochen, das Thema zurück zu stellen, bis weitere Anfragen kommen. Der Vorsitzende bzw. die Verwaltung wurden beauftragt, den Interessenten die Situation zu erläutern. Sofern eine Einigung zustande kommt, sollen die nächsten notwendigen Schritte (Erarbeitung einer Vereinbarung, Vorbereitung Absichtsbeschluss usw.) in die Wege geleitet werden.

Erschließungsstraße Mozartstraße; Abschnittsbildung sowie Festlegung des Erschließungsbeitrages für die Erschließungsstraße „Mozartstraße – Unteres Feld V“
Die erste Ausbaustufe der Erschließungsanlage in den Baugebieten Unteres Feld V sowie Hausmanning wurde zu unterschiedlichen Zeiten erstellt – Unteres Feld V im Jahr 2010, Hausmanning I in den Jahren 2017/2018. Im Baugebiet Hausmanning I befinden sich drei Erschließungsanlagen (Lerchenweg, Mozartstraße und östlicher Stich). Die Erschließungsstraße im Baugebiet Unteres Feld V ist nur eine Erschließungsanlage. Die Erschließungsanlagen Mozartstraße im Baugebiet Hausmanning I und die des Baugebietes Unteres Feld V sind als eine Erschließungsstraße zu sehen. Beide Teilbereiche sind vom Aufbau (Fahrbahnbreite, Gehweg, Beleuchtung,…) gleich bzw. ähnlich. Die Unterbrechung durch den Graben bedeutet keine Abgrenzung der Erschließungsstraße. Mittlerweile wurde in beiden Baugebieten auch die Feinschicht angebracht. Die Erschließungsanlagen sind, zumindest baulich, fertiggestellt. Restlich fertiggestellt ist eine Erschließungsstraße erst mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung. Somit besteht ab diesem Zeitpunkt auch erst die Beitragspflicht. Auch rechtlich fertiggestellt ist die Erschließungsstraße im Baugebiet Unteres Feld V, hingegen im Baugebiet Hausmanning nicht. Bei letzterem fehlen noch die Schlussrechnungen. Eine Abschnittsbildung bei unterschiedlichen Fertigstellungszeitpunkten ist möglich und auch eine Abgrenzung der Straßenabschnitte am Graben oder an der Grenze des Bebauungsplangebietes ist möglich. Im Gemeinderat hat man sich dafür ausgesprochen, dass die Erschließungsanlage entsprechend der Grenzen im Bebauungsplan sowie unter Abgrenzung nach örtlich erkennbaren Merkmalen wie folgt geteilt werden:
– Mozartstraße – Abschnitt BG Unteres Feld V (roter Bereich)
– Mozartstraße – Abschnitt BG Hausmanning (blauer und grüner Bereich)

Die Kalkulation für die Straßenerschließung im Baugebiet Unteres Feld V wurde nach Erhalt der Schlussrechnung für die Feinasphaltierung von der Firma Hübl aktualisiert. Dabei errechnet sich ein Beitragssatz von 18,11 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Es wurden bereits 14,00 €/m² als Vorleistung bezahlt. Somit haben die Eigentümer der bebauten Grundstücke noch eine Gesamtbetrag in Höhe von 25.060,77 € zu zahlen. Das Abrechnungsgebiet für die Erschließungsstraße „Mozartstraße, BG Unteres Feld V“ wurde im nachfolgenden Lageplan festgesetzt.

Anschließend wurde festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Mozartstraße, BG Unteres Feld V“ endgültig hergestellt ist und sich der beitragsfähige Erschließungsaufwand nach Abzug des 10%igen Gemeindeanteils auf 110.491,57 € beläuft. Die Summe der für die Beitragsrechnungen maßgebenden Grundstücksflächen beläuft sich auf 6.102,20 m². Der Erschließungsbeitrag wurde je m² anrechenbarer Grundstücksfläche (Kostensatz) auf 18,11 € festgesetzt.

Straßenverkehrsordnung; Errichtung einer Tonnagenbeschränkung für die Waidlstraße
Die Waidlstraße, im Bereich vom Anwesen Hausnummber 7 bis 11, ist baulich nicht in der Lage den Belastungen des Lkw-Verkehrs Stand zu halten. Immer wieder ist es in der Vergangenheit schon zu Beschädigungen durch Lkw-Verkehr gekommen. Um dies in Zukunft zu verhindern, könnten eine Tonnagenbeschränkung auf max. 3,5t angeordnet werden. Die Polizei steht diese Beschränkung positiv gegenüber. Für künftige Baumaßnahmen an den anliegenden Grundstücken könnte die Gemeinde Einzelausnahmegenehmigungen für die Baufirma erlassen. Sollten dann Beschädigungen an der Straße auftreten, könnte die Gemeinde Schadensersatz fordern. Möglich wäre auch ein Zusatzschild „Baufahrzeuge frei“, aber dann hat die Gemeinde bei etwaigen Beschädigungen das Problem der Beweislast. Ohne Gegenstimmen hat man für eine Tonnagenbeschränkung der Waidlstraße im Bereich der Anwesen von Hausnummer 7 bis 11 auf max. 3,5 t gestimmt.

Straßenbestandsverzeichnis; Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 5 „Der Sonnhöhländerweg bei Atzging“
Dieser Weg existiert im westlichen Bereich nicht mehr. In vorheriger Sitzung wurde der Absichtsbeschluss der Einziehung gefasst. Die erforderliche Frist von drei Monaten seit der Bekanntmachung des Absichtsbeschlusses ist mittlerweile vorüber, Einwände wurde nicht erhoben, daher kann die Einziehung endgültig beschlossen werden und ist damit rechtskräftig. Seitens des Gremiums hat man sich für die Einziehung der westlichen Teilstrecke vom öffentlichen Feld- und Waldweg „Der Sonnhöhländerweg bei Atzging“ ausgesprochen.

Vorstellung der aktualisierten Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung
Die Bedarfsplanung nach dem Bayerischen Kinderbildungsgesetz wurde aktualisiert. Im Ergebnis wird der Betreuungsbedarf steigen, insbesondere im Hortbereich, aufgrund des Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung bezüglich des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagesbetreuung ab September 2026. Nach den vorliegenden Kinderzahlen und der zukünftigen Prognose sollten 50 Kindergarten-, 24 Krippen- und 30 Hortplätze zur Verfügung stehen. Festgestellt wird daher, dass die vorhandenen Plätze nicht ausreichen, um den zukünftigen Bedarf abzudecken. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Öffnungszeiten der Einrichtung derzeit ausreichen und bei ausreichendem Bedarf erweitert werden können. Eine Betreuung an Samstagen wurde seitens der Eltern nicht gefordert. Täglich wechselnde Betreuungszeiten können gebucht werden und ein warmes Mittagessen wird auch angeboten. Zudem steht eine Hausaufgabenbetreuung für Schulkinder zur Verfügung, alternative Pädagogiken (z.B. Montessori, Waldorf) werden in naheliegenden Einrichtungen angeboten.

Ausscheiden eines Gemeinderatsmitgliedes
Abschließend wurde das Ausscheiden des Gemeinderatsmitgliedes Adelheid Fürlauf beschlossen. Frau Fürlauf verliert aufgrund des Verlustes der Wählbarkeit, da sie nicht mehr mit Haupt-, oder Nebenwohnsitz in Zangberg wohnt und auch ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mehr in der Gemeinde ist, mit sofortiger Wirkung ihr Amt als ehrenamtliches Gemeinderatmitglied.