Gemeinde erhöht Abwassergebühren

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 02.11.2022

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit acht Wohnungen; Gestaltung der Außenanlagen
Von Seiten des Bürgermeisters Alfred Lantenhammer wurde die Fertigstellung bzw. die Bezugsfertigkeit der Wohnungen am 01. April 2023 als realistischer Zeitpunkt genannt. Des Weiteren sollen für die Erstellung des Unterbaues des Pflasterbelages beim FFW-Haus mit acht Wohnungen Angebote eingeholt werden.

Anbau der Kita St. Michael; Gestaltung der Außenanlagen
Mit zwei Gegenstimmen hat man sich dafür ausgesprochen, dass die kompletten Außenanlagen mit Maschendrahtzäunen eingerahmt werden sollen. Die Fläche für die Kinderwagenabstellplätze sowie alle benötigten Gehwege sollen mit gerumpeltem Betonpflaster errichtet werden. Ferner führte die Errichtung der Überdachung der Mülltonnenstellplätze der Dritte Bürgermeister Reinhard Obermeier aus. Die Gestaltung anhand Lärchenholzeinschalung mit Kupferblech richtet sich nach den Türen für die Kinderwagenabstellplätze. Um die Höhenlage der Außenanlagen auszugleichen, sollen an der Nordwestseite Stützelemente verbaut werden. Auf diesen Stützelementen soll ein Maschendrahtzaun mit einer Höhe von ca. 1 m errichtet werden. Zwischen den Stützelementen und dem nördlichen Zaun ist ein Maschendrahtzaun mit Durchfahrtstor in Höhe von ca. 1 m zu errichten. Des Weiteren soll an der Ostseite ebenso ein Maschendrahtzaun in Höhe von ca. 1 m aufgestellt werden. In diesen Zaun soll im nördlichen Bereich ein Durchfahrtstor und im Bereich des Freisitzes des Rathauses ein Eingangstor integriert werden. Anschließend soll der Hangbereich zwischen der bestehenden Treppenanlage zum Freisitz des Rathauses und der Ostseite des Kindergartenneubaues mit Bodendeckern bepflanzt werden.

Aufstellen einer Allwetter-Tischtennis-Platte
Gemeinderatsmitglied Andreas Leitl regte im vergangenen Jahr an, dass nach der Fertigstellung des neuen Kindergartenanbaues in den Anlagen rund um den Kindergarten und der Schule eine Allwetter-Tischtennisplatte aufgestellt werden soll. Nachdem die KiTa fast fertig ist und die Container entsprechend entfernt wurden, hat sich nun der Platz auf den vorher die Container standen, als beste Möglichkeit zum Aufstellen der Tischtennisplatte ergeben. Ferner machte der Erste Bürgermeister Alfred Lantenhammer den Vorschlag, dass die Hälfte der Kosten, wie in der Gemeinde Zangberg, auf den Kinderförderverein und den Sportverein aufgeteilt werden, da deren Mitglieder die Allwetter-Tischtennis-Platte am meisten nutzen werden. Einstimmig votierte man für das Aufstellen einer Allwetter-Tischtennis-Platte auf dem ehemaligen Standort der Container. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Kinderförderverein bzw. der Sportverein mit 50 % der Anschaffungskosten an den Kosten beteiligen.

Bauanträge
Zunächst wurden die Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Errichtung einer gewerblich genutzten Lagerhalle in der Gewerbestraße 9 vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Eschlbach, Abweichungen davon wurden nicht beantragt und auch nicht festgestellt. Daher wurde der Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.
Auch wurden dem Gemeinderat die Bauvorlage zum Antrag auf Vorbescheid für den Abbau des bestehenden Anwesens und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Geräteschuppen in Oberweinbach 1 vorgestellt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Löschwasser(-erst)versorgung nicht sichergestellt ist. Aufgrund dessen wurde als Auflage festgehalten, dass eine Löschwasserquelle mit einem Volumen von ca. 12 – 15 m³ geschaffen werden muss. Unter dem Vorbehalt, dass eine Löschwasserquelle geschaffen wird, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigungsanlage Schönberg; Erhöhung der Gebührensätze
Die Gebührensätze der Abwasseranlage Schönberg wurden zuletzt in zwei Schritten am 01.10.2013 und am 01.10.2015 erhöht. Die damals doch deutliche Erhöhung brachte zunächst den gewünschten Erfolg, indem das vorhandene Defizit in Höhe von rund 112.000 Euro bis einschließlich 2020 auf 26.319,52 Euro reduziert werden konnte. Jedoch erhöhte sich das Defizit im letzten Jahr aufgrund der deutlich gestiegenen Abschreibung und Verzinsung, der Klärschlammabfuhr der Kläranlagen Eschlbach und Brodfurth, der hohen Unterhaltskosten der Pumpstationen, der Kanalbefahrung in Schönberg, dem Regenrückhaltebecken in Schönberg, des insgesamt sehr hohen Personalaufwands, auch bedingt durch die Erweiterung der Kläranlage, aber auch dem deutlich schlechteren Ergebnis auf der Einnahmenseite, was durch Rückzahlungen im Vorjahr zu hoch geschätzter Einleitungsmengen lag. Da es sich dabei aber um zahlreiche einmalige, nicht alljährliche Leistungen handelte, kam man zu dem Ergebnis die Gebühren im Jahr 2021 nicht zu erhöhen, in der Hoffnung im Folgejahr, also 2022, wieder eine Kostendeckung zu erreichen. Dies war aber nicht der Fall, im Gegenteil, die Kosten steigen weiter. Die Gesamtausgaben in 2021 betrugen 110.816,89 €, zum Stand 25.08.2022 betrugen diese bereits 96.003,73 €. Hier wirkt sich die Erweiterung der Kläranlage doch noch deutlich aus, sowohl beim Material-, als auch beim Personalaufwand. Die Zuwendungen sind zudem noch nicht eingegangen. Auch der Aufwand für die Pumpstationen war wiederrum sehr hoch; hier ist zu erkennen, dass sich nach 20 Jahren Laufzeit der Unterhaltsaufwand deutlich erhöht. Das Gesamtdefizit der Anlage wird sich zum Jahresende auf rund 127.000 € erhöhen, daher scheint eine Gebührenerhöhung als dringend notwendig.
Folgende Erhöhungen der Gebührensätze wurden vorgenommen:

Gebühr                                       Mischwasseranschließer                             Schutzwasseranschließer
Grundgebühr alt                             90,00 €/Jahr                                                      81,00 €/Jahr
Grundgebühr neu                          110,00 €/Jahr                                                    100,00 €/Jahr
Einleitungsgebühr alt                    1,70 €/m³                                                           1,53 €/m³
Einleitungsgebühr neu                 2,00 €/m³                                                           1,80 €/m³

Mit diesen Gebührensätzen kann nach der Vorauskalkulation zumindest eine Kostendeckung erreicht werden. Eine weitere Gebührenerhöhung in naher Zukunft ist nicht auszuschließen, spätestens bei Durchführung weiterer Investitionen, welche im Anlagenachweis und demzufolge bei der Abschreibung und Verzinsung noch nicht berücksichtigt sind. Erwähnt werden sollte hier aber auch, dass eine Erweiterung der Kläranlage immer auch eine Verbesserung der Anlage zur Folge hat. Hier hätte man wohl von den Anschließern Verbesserungsbeiträge erheben können, was aber nicht erfolgte, dafür aber über die Gebühren abzurechnen sind. Bei den Anschließern im Ortsteil Lerch wurde bei der Kamerabefahrung 2021 auch der private Teil der HA-Leitung, also der Leitungsteil vom Gebäude zum HA-Schacht, mit gereinigt und befahren. Diese Kosten hätte man den Anschließern direkt in Rechnung stellen können. Man hat sich aber dazu entschieden, dies über die Gebühren abzurechnen. Nicht zu vergessen ist die Inflation, die auch vor der Kommune nicht Halt macht; diese lag seit 2015 bei rund 20 %.