Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan “Wotting V” erneut gefasst
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2022
Bauantrag
Die volle Zustimmung erhielten die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Wimpasing 2.
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wotting V“ für den Bereich östlich des Lindenweges; Überleitung des Aufstellungsbeschlusses bzgl. der Verlängerung der Frist des §13b BauGB
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes war ursprünglich bis zum 31.12.2019 möglich und wurde aber nochmal verlängert bis zum 31.12.2022. Das bedeutet ein Aufstellungsbeschluss für das genannte Verfahren hat bis zum 31.12.2022 zu erfolgen, der Satzungsbeschluss muss bis zum 31.12.2024 erfolgen. Die Gemeinde Lohkirchen hat bereits im Dezember 2019 für das ins Auge gefasste Baugebiet Wotting V, Flur-Nrn. 256/1 ganz sowie 256 und 243 teilweise, jeweils Gemarkung Lohkirchen, einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Verfahren wurde bisher aber nicht weitergeführt. Der Gemeinde wurde daher empfohlen, den alten Aufstellungsbeschluss aufzuheben und das Verfahren mit einem neuen Aufstellungsbeschluss neu einzuleiten. Auch hat sich der geplante Geltungsbereich verändert. Ohne Gegenstimme hat man sich für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 05.12.2019 über die Aufstellung des Bebauungsplanes, Wotting V ausgesprochen. Das Aufstellungsverfahren wird in diesem Zuge beendet. Des Weiteren wurde der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wotting V“ zugestimmt. Er umfasst das Gebiet mit den Grundstücken mit der Flur-Nr. 256/1 ganz und den Flur-Nrn. 256, 243 teilweise, jeweils Gemarkung Lohkirchen. Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:
Durch diese Planung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes geplant. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Lohkirchen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Maßnahmen zur Stromeinsparung der Gemeinde Lohkirchen; Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde über die Möglichkeit der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung diskutiert. Hierzu sollten konkrete Zahlen für den jetzigen Verbrauch der Straßenbeleuchtung vorgelegt werden sowie die Kosten für die Umstellung auf Nachtabschaltung. Der Vorsitzende stellte die von Bayernwerk hierzu gelieferten Summen vor. Der Großteil der Leuchten, die die vor einigen Jahren auf LED Retrofit umgerüstet wurden, sind allesamt nicht programmierbar. Hier wäre nur eine komplette Umrüstung auf programmierbare LED-Leuchten möglich, welche dann sieben Stunden leistungsreduziert betrieben werden könnten und eine wirkliche Energieeinsparung nach sich ziehen würde. Ebenfalls beigefügt ist eine Pressemitteilung des Bayernwerkes, in welcher die Möglichkeit, Vor- und Nachteile von Umrüstungen und Umbauten erläutert sind. Einen wesentlichen Nachteil stellen eben auch die Gewährleistungen und Garantien der Hersteller dar. In anschließender Diskussion kristallisierte sich heraus, dass wenn man sich für die Abschaltung der Straßenbeleuchtung entscheidet, nicht alle Straßenzüge abgeschaltet werden sollen. Gemeinderatsmitglied Retzer legte eine von ihm vorbereitete Berechnung vor. Demnach würde die Gemeinde, wenn nur die ausgewählten Straßenzüge (ausgenommen Hauptstraße bis Brodfurth sowie in die andere Richtung nach Wotting und entlang der Staatsstraße in Richtung Mühldorf), 800 Euro jährlich einsparen. Wenn man dann also von den 3.080 Euro Umstellungskosten ausgeht, würde sich das Ganze nach vier Jahren amortisieren. Zweiter Bürgermeister Martin Gruber regte an, dass die Straßenlampen nicht ohne Grund nachts eingeschaltet werden, man soll sich vorher noch Gedanken machen, welche Nachteile wie z.B. Winterdienst in den frühen Morgenstunden, Sicherheit usw. sich daraus ergeben könnten. Anschließend hat man sich geeinigt, dass vorerst mit den Gemeindearbeitern abgeklärt werden soll, ob dies ein erhebliches Erschwernis beim Winterdienst darstellt und danach soll das Thema noch einmal im Gemeinderat beraten werden. Mit fünf von neun Gegenstimmen hat man sich gegen die Einholung von Angeboten durch die Verwaltung entschieden.
Verschiedenes
Gemeinderatsmitglied Josefine Putz informierte, dass der Obst- und Gartenbauverein gemeinsam mit der Ökomodellregion die Gestaltung von Außenanlagen in Angriff nehmen möchten. Die Kosten für das gesamt Material werden von der Ökomodellregion übernommen. Besonders eignen würde sich nach Fertigstellung des Kindergartenanbaus die Gestaltung dieser Außenanlagen. In nächster Zeit werden sie die Beete am Parkplatz und Aufgang zum Kindergarten neu bepflanzen.
Abschließend erkundigte sich Gemeinderatsmitglied Reinhard Retzer, ob die Gemeinde für den Verein Anna-Hospiz spendet. Hierzu gab der Erste Bürgermeister Siegfried Schick bekannt, dass für die kommenden Jahre bis 2026 jährlich eine Spende in Höhe von 150 Euro ausgezahlt wird.