Finanzielle Unterstützung der Gemeinde für die Errichtung einer Flutlichtanlage durch Sportverein

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2022

Bauantrag
Eingangs wurden die Bauvorlagen des Sportvereins SV 66 Oberbergkirchen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau an die bestehende Stockschützenhalle in Oberbergkirchen behandelt. Seitens der Gemeinde besteht Einverständnis mit der Planung, daher wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Finanzieren möchte die Stockschützenabteilung diese Maßnahme mit Eigenleistung und Spenden. Die Gemeinde könnte eventuell die Materialkosten für die Bodenplatte übernehmen. Darüber wurde seitens der Abteilung noch keine Entscheidung getroffen.
Die Bauvorlagen der Gemeinde Oberbergkirchen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Raiffeisenstraße 13 wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Planung soll dahingehend geändert werden, dass die südliche Modulreihe um ca. 2 m nach Süden verschoben wird. Wenn die Anlage Richtung Süden erweitert werden kann, sollen weitere Module aufgebaut werden. Ansonsten wurde die Planung abgesegnet. Einstimmig wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Hauptplatz durch den SV 66 Oberbergkirchen; Kostenbeteiligung der Gemeinde
Um die angespannte Platzbelegung des Trainingsplatzes (vier Damen- und Herrenmannschaften, elf Jugendmannschaften) etwas zu entschärfen, plant die Fußballabteilung des SV 66 Oberbergkirchen die Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Hauptspielfeld. Die Gesamtkosten für dieses Projekt liegen laut dem Finanzierungsplan des SV 66 Oberbergkirchen bei 75.000 Euro brutto. Hierfür wurde auch bereits ein Zuschussantrag bei Bayerischen Landes-Sportverband e.V. gestellt. Da der Sportverein diese Kosten nicht alleine stemmen können wird, wurde die Gemeinde um einen Zuschuss gebeten. Von Seiten des Gemeinderates hat man sich dafür ausgesprochen, dass der Sportverein SV 66 Oberbergkirchen mit dem Bau einer Flutlichtanlage für das Hauptspielfeld der Sportanlage in Aubenham ermächtigt und beauftragt wird. Die Gemeinde stellt eine Kostenübernahme in Höhe von bis zu 20.000 Euro in Aussicht. Die Aufträge für dieses Projekt dürfen nur im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden. Des Weiteren wird Bürgermeister Hausperger ermächtigt, das Einvernehmen bei den einzelnen Aufträgen zu erteilen.

Entschädigung für die Eintragung einer Dienstbarkeit oder dem Abschluss eines Gestattungsvertrages bei Verlegung von Leitungen auf Privatgrund
Im Jahr 2017 wurden letztmals über die Entschädigungssätze für die Eintragung von Dienstbarkeiten gesprochen. Damals hat man von einer Erhöhung der Sätze, welche seit dem Jahr 2004 gelten, abgesehen. Die Sätze orientierten sich am Bodenrichtwert und der Breite des Schutzstreifens. Nachdem im Jahr 2021 eine neue Rahmenvereinbarung für Leitungsrechte zwischen dem Bayerischen Bauernverband, dem Bayerischen Gemeindetag sowie dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft geschlossen wurde und der Bodenrichtwert in der Zwischenzeit deutlich angestiegen ist, hat man sich auf eine deutliche Erhöhung der Entschädigungssätze geeinigt:
Bei Eintragung einer Dienstbarkeit:
für Wasserleitung und Abwasserdruckleitung 4,00 Euro pro lfm (bisher 1,00 Euro), für einen Hauptkanal 6,00 Euro pro lfm (bisher 1,80 Euro), für einen Schacht, der nicht überdeckt ist 200,00 Euro pro Stück (bisher 80,00 Euro), für einen Schacht der überdeckt ist 120,00 Euro pro Stück (bisher 45,00 Euro) und für einen Wasserschieber/Unterflurhydrant 150 Euro pro Stück.
Bei Abschluss eines Gestattungsvertrages wird jeweils die Hälfte der o. g. Beträge als Entschädigung festgelegt.

Straßenbestandsverzeichnis
Zuerst wurde die Widmung der Straße „Fußweg am Hang zum Wasserhaus“ zum beschränkten öffentlichen Weg beschlossen. Da die Straßen bzw. Teilstrecken „Von Schönberg nach Heimberg“, „Von Oberbergkirchen nach Söllnham“, „Der Schmidbergspitzenweg“, „In Oberbergkirchen“ und „Aubenhamer Büchellohweg“ aufgrund des Flurbereinigungsverfahrens nicht mehr existent sind, wurden diese eingezogen. Ferner wurde der Straßenverlauf der Gemeindeverbindungsstraße 23 „Von der Staatsstraße 2354 nach Wolfhaming“ im Rahmen der Flurbereinigung im südlichen, nördlichen sowie im mittleren Teil verlegt. Teilstrecken davon wurden bereits eingezogen. Jetzt hat man diese Teilstrecken auf dem aktuellen Straßenverlauf wieder gewidmet.

Radverkehrsnetz Bayern
Der Freistaat Bayern bzw. das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ist nach eigenen Aussagen einen großen Schritt beim „Radverkehrsnetz Bayern“ vorangekommen. Das vom Freistaat Bayern konzipierte und realisierte Netz soll über wegweisende Beschilderung vor Ort sichtbar sein. Die Kosten für die Erstaufstellung und die Anpassung der Beschilderung übernimmt der Freistaat. Die nächste Stufe im Konzipierungsprozess für ein praxistaugliches Alltagsradwegenetz ist erreicht und der Netzentwurf liegt abgestimmt vor. Seitens des Landratsamtes Mühldorf a. Inn wurden die Gemeinden gebeten, alle fehlenden Lückenschlüsse in der Gemeinde zu markieren. Dieses Netz bildet auch die Grundlage für künftige Neu- und Ausbauplanungen der Staatsregierung. Maßnahmen können so in ihrer Dringlichkeit priorisiert werden. Aber zu beachten ist, es geht hier nicht um touristische Radtouren. Nach Rücksprache mit den Bürgermeistern wurden fehlende Routen ergänzt und dem Landratsamt Mühldorf a. Inn gemeldet. Dieses Radwegenetz des Freistaates Bayern stellte der Vorsitzende Michael Hausperger den Gemeinderatsmitglieder vor.