Enttäuschend geringe Förderung für bauliche Erweiterung der Kindertagesstätte

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023

Bauantrag
Eingangs wurden die Bauvorlagen für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage am Binderweg 10 zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Binderwiese, Abweichungen hiervon wurden nicht beantragt.

Bauliche Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen; Fortführung der Planung
Von Seiten der Regierung von Oberbayern wurde mitgeteilt, dass eine Fläche von 318,28 m² als zuwendungsfähige Nutzfläche anerkannt und für die Ganztagsbetreuung 30 Plätze berücksichtigt werden können. Seitens des Bayerischen Gemeindetages wurde bekannt gegeben, dass eine Investitionskostenförderung in Höhe von 6.000 Euro pro Platz in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (v.a. Horte) sowie 3.900 Euro pro Platz in einer Kombieinrichtung (Kooperativer Ganztag) und 3.000 Euro pro Platz in Angeboten unter Schulaufsicht (offener und gebundener Ganztag; verlängerte Mittagsbetreuung) gewährt wird. Für 30 Betreuungsplätze errechnet sich somit eine Fördersumme in Höhe von 180.000 Euro. Erwartet wurde eine höhere Förderung in etwa dem Rahmen, wie sie auch für Krippenplätze in den Sonderinvestitionsprogrammen gewährt wurde. Für eine Krippengruppe wären dies etwa 250.000 Euro gewesen. Die Förderung fällt also geringer aus bei deutlich gestiegenen Baukosten. Der Freistaat Bayern bürdet den Kommunen also einen deutlich höheren Eigenanteil auf, erwartet aber von den Kommunen, dass sie der Pflicht zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder bis 2026 nachkommen. Eine Rechnung, die für die Gemeinde nur schwer aufgeht. Möglicherweise könnten auch noch die Förderprogramme Holzbauförderprogramm sowie Kfw 217 zinsverbilligtes Darlehen in Frage kommen. Der Vorsitzende Schick führte aus, dass bei diesem doch recht hohen Eigenanteil die Finanzierbarkeit angesichts der vielen anderen anstehenden Investitionen sehr schwierig wird. Auch Gemeinderatsmitglied Reinhard Retzer kam zu dem Ergebnis, dass der Freistaat Bayern hier die Kommunen im Stich lässt. Josefine Putz merkte an, dass sich der Freistaat veranlasst sehen könnte, die Fördersätze noch etwas anzuheben, da mit diesem geringen Förderbetrag die Kommunen womöglich die Pflicht zur Betreuung von Grundschulkinder bis zum Jahr 2026 nicht erfüllen können. Zieht die Gemeinde den Förderantrag jedoch zurück, dann besteht die Gefahr, dass sie gar keine Förderung mehr bekommt. Auch das dauerhafte Beibehalten der Containerlösung dürfte keine Option sein. Schlussendlich hat man sich trotz allem dazu entschieden die Planungen weiter zu führen und die Aufträge für Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) zu erteilen.

Sanierung von Wasserleitungen in Lohkirchen
Bereits im Jahr 2021 wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten am Wasserleitungsnetz durchgeführt. Im Zuge dessen konnten mehrere Wasserleitungen aus den 1960er Jahren außer Betrieb genommen werden. Diese Arbeiten wurden jedoch noch nicht abgeschlossen, weitere Sanierungsmaßnahmen am gemeindlichen Leitungsnetz sollten vorgenommen werden. Gefördert werden kann die Sanierung der bestehenden Wasserleitungen nach der RZWas2021. Dieses Förderprogramm umfasst ebenso die Sanierung von Kanalleitungen, Wassergewinnungsanlagen (Brunnen Feuchtholz) oder Kläranlagen (KA Brodfurth und Deinbach). Allerdings erreicht die Gemeinde die Härteschwelle nicht. Die Pro-Kopf-Belastung beträgt derzeit 2.974 Euro. Um diese Härteschwelle zu erreichen ist eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von mindestens 3.100 Euro erforderlich. Gibt die Gemeinde im Jahr 2023 noch mindestens weitere 101.000 Euro aus, dann sind die Maßnahmen wie die Brunnensanierung oder die Kläranlagensanierung mit bis zu 70 % förderfähig, Wasser- und Kanalleitungssanierungen mit 40 %. Allerdings muss noch 2023 der Förderantrag gestellt werden. Stellt die Gemeinde erst 2024 einen Förderantrag, dann müssen mindestens 261.000 Euro ausgegeben werden, um die Förderschwelle zu überschreiten. In anschließender Diskussion kristallisierte sich heraus, dass im Jahr 2023 die Sanierung von Wasserleitungen mit einem Kostenaufwand von netto mindestens 101.000 Euro angestrebt werden sollen. Mit der Projektierung und Erarbeitung von Ausschreibungsunterlagen soll zeitnah ein Ingenieurbüro beauftragt werden.

Fernwärmeanlage der Gemeinde Lohkirchen; Vorstellung der Kalkulation sowie Festsetzung der Gebührensätze
Für die Fernwärmeanlage der Gemeinde Lohkirchen wurde für alle Anschließer, mit Ausnahme des Anschließers Haupstraße 3, folgende Preise festgesetzt:
– Leistungspreis (Grundgebühr)                              15 € je kW
– Arbeitspreis (Verbrauchsgebühr)         0,14 € je kWh Wärme

Katastrophenschutzkonzept für die Gemeinde Lohkirchen
Im Falle eines langfristigen Stromausfalles (Blackout) sind von der Kommune Maßnahmen für die Unterbringung und Versorgung von Personen sowie technische Vorkehrungen (Notstromversorgung oder Einspeisevorrichtungen für öffentliche Einrichtungen) zu treffen, um die Funktionsfähigkeit von wichtigen Gebäuden (z. B. Rathäuser, Feuerwehrgerätehäuser), Anlagen (zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung) und Einrichtungen (z. B. Turnhallen, Schulen) sicherzustellen. Vom Landratsamt Mühldorf a. Inn wurde ein Musterkrisenplan erarbeitet, der auf die örtlichen Besonderheiten angepasst werden musste. Für den Krisenplan zur Bewältigung eines langfristigen Stromausfalles wurden seitens der Gemeinde Festlegungen getroffen. Zum einen wurde der Erste Bürgermeister als Schichtleiter sowie der Zweite Bürgermeister als sein Stellvertreter und nach Bedarf die weiteren Gemeinderatsmitglieder in den Krisenstab berufen. Als Leuchtturm hat man die Gemeindekanzlei mit Gemeindesaal gewählt. Künftig sollen auch Anschlüsse für Notstromaggregate zur Versorgung des „Leuchtturmes“, des Heizhauses sowie für die öffentlichen Gebäude und für Kläranlagen/Pumpstationen hergestellt werden. Auch sollen zusätzliche Notstromaggregate angeschafft und die Photovoltaikanlage für Schule/Kita zur inselfähigen Photovoltaikanlage mit Stromspeicher ausgebaut werden. Zusätzlich soll eine Inselfähige Eigenverbrauchs-Photovoltaikanlage mit Stromspeicher auf dem Dach des Heizhauses errichtet werden.

Straßensanierungen in der Gemeinde Lohkirchen
Mitte Januar fand gemeinsam mit dem Bauhof eine Streckenkontrolle der Gemeindestraßen statt, hierbei konnten mehrere Schäden festgestellt werden. Herr Obermaier, Geschäftsstellenleiter der VGem Oberbergkirchen erläuterte diese. Anschließend hat man sich dafür ausgesprochen folgende Straßensanierungen im Jahr 2023 durchzuführen:
– Rissesanierung in einem Umfang von ca. 20.000 m
– Doppelte Oberflächenbehandlung mit Asphaltausgleich für die Straßen Eberharting, Grub, Wimpasing
– Kleinflächenasphaltierung für die Straßen Bergham, Stiebing, Brodfurth, Ortsstraße
– Schachtdeckelsanierung