Erster Entwurf der Planung des Heizhauses mit Hackschnitzellager

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2023

Aufstellung der Entwicklungssatzung Hofmark II; Behandlung der bei der erneuten Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Die Entwicklungssatzung Hofmark II wurde kürzlich wegen der örtlichen Änderung der Ausgleichsfläche erneut öffentlich ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange wurden erneut beteiligt. Von den meisten Trägern öffentlicher Belange kamen keine weiteren Anmerkungen, gegenüber der ersten Auslegung im letzten Jahr. Das Landratsamt wies auf einen redaktionellen Fehler hin betreffend den Namen der Unteren Naturschutzbehörde. Dies wurde geändert. Die monierte Festsetzungsdichte wurde nicht geändert, da die einzelnen Festsetzungen aus städtebaulichen Gründen notwendig sind. Das Wasserwirtschaftsamt forderte, die Rohfußbodenoberkante von 15 auf 25 cm über der Geländeoberfläche festzusetzen. Dies ist aus Sicht der Gemeinde nicht notwendig, da dies dazu führt, dass alle Gebäude in stärkerer Topographie unverhältnismäßig hohe Wandhöhen erreichen, was aus städtebaulicher Sicht nicht gewünscht ist. Aus Sicht der Gemeinde kann man bei der Gebäudeplanung so auf diese mögliche Gefahr reagieren, dass die genannten  Gefahren (welche unbestritten zu berücksichtigen sind) ausgeschlossen bzw. deutlich reduziert werden können, z. B. durch eine entsprechende Geländegestaltung. Geforderte Hinweise von Bayernwerk hinsichtlich Bepflanzungen und zugelassener Einführungssysteme für Kabelhausanschlüsse werden in die Satzung mit aufgenommen. Nachdem keine grundlegenden Änderungen durch die Auslegung in die Satzung einzuarbeiten waren, hat der Gemeinderat die Entwicklungssatzung in der Fassung vom 05.04.2023 incl. der beschlossenen Änderungen als Satzung beschlossen.
Seitens der Gemeinde Schönberg wurde die Entwicklungssatzung „Hofmark II“ in der aktuellen Fassung mit den in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen als Satzung erlassen.

Bauantrag
Die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses und Nebengebäude mit Doppelgarage in der Hofmark wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung Hofmark II und weicht davon hinsichtlich der Höhenlage der Rohfußbodenoberkante ab. Abschließend wurde dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der Abweichung von der Entwicklungssatzung zugestimmt.
Zudem wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau eines ehemaligen Milchviehstalls zur Technikzentrale der Biomasseheizkraftanlage mit Hackschnitzelbunker und Hackschnitzellager in Aspertsham 15 behandelt. Dem Vorhaben konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Fernwärmeversorgung Schönberg; Planung des Heizhauses mit Hackschnitzellager
Bereits in der Bauausschusssitzung stellte der Planer Martin Angermeier den Entwurf des Heizhauses mit Hackschnitzellager vor. Es wurden Änderungen hinsichtlich des Daches vorgeschlagen, anstatt einem gleichseitigen Satteldach, ein ungleichschenkliges Satteldach einzuplanen. Das ungleichschenklige Satteldach hätte den Vorteil, dass eine größere PV-Anlage installiert werden könnte. Weiter sollte der Vorplatz ein Vordach mit fünf Meter erhalten. Zusätzlich sollen die Wände des Hackschnitzellagers mit offenen waagerechten Bretterverschalungen ausgeführt werden, zur besseren Durchlüftung. Der Einbau von Toren im Hackschnitzellager wurde nicht als notwendig angesehen. Des Weiteren hat man entschieden, das Bauwerk im Norden der Flüchtlingsheime in Ost-West-Ausrichtung zu errichten. Dies hat den Vorteil, dass das Gebäude in der Rückseite ins Erdreich eingebaut werden kann und keine aufwendigen Fundamente dafür erforderlich sind. Außerdem hätte man bei der Ableitung des Regenwassers kein Problem, weil durch die Hanglage das Wasser Richtung Bach läuft. Die Befüllung und die Tore wären von Norden her. Von Seiten des Gemeinderatsmitgliedes Mayrhofer wurde noch der Vorschlag durch ein Modell vorgebracht, die Gestaltung des Heizgebäudes in L-Form auszuführen. Um eventuell vor Witterungseinflüssen geschützt zu sein, sollte auch dieser Vorschlag geprüft werden. Gemeinderatsmitglied Robert Kleindienst merkte an, ob es nicht sinnvoller wäre, das Gebäude etwas kleiner zu errichten und die Anlage stattdessen öfter zu befüllen. Um sich das Vorhaben besser vor Ort vorstellen zu können, fand am 12.04.2023 im Gewerbegebiet ein Ortstermin statt.

Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen
In regelmäßigen Abständen ist eine Vorschlagliste für Schöffen zu erstellen. Seitens der VGem Oberbergkirchen wurde im März-Mitteilungsblatt darauf aufmerksam gemacht, dass sich Interessenten melden können. Auf diesen Hinweis haben sich keine Personen zur Aufnahme auf die Liste gemeldet. Daher hat der Gemeinderat entschieden, keine Personen in die Schöffenliste für die Amtsperiode 2024 bis 2028 vorzuschlagen.

Genehmigung der Musikveranstaltungen im Rahmen des 150-jährigen Gründungsfestes der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg
Die Feuerwehr Schönberg begeht vom 12. – 22.05.2023 ihr 150-jähriges Gründungsfest. Für die Organisation sind die Vorstände sowie der Festausschuss mit Hilfe der Polizei und dem Jugendamt verantwortlich. Für die Abendveranstaltungen wurden hinsichtlich der Sperrzeiten, der Ausrichtung der Lautsprecher, des Ordnungsdienstes sowie der Immissionsgrenze zusätzliche Auflagen vorgeschlagen. Seitens des Gremiums wurde der Abhaltung der Veranstaltung unter der Beachtung der Auflagen zugestimmt.

Umbau des Leitl-Anwesens zu Wohnungen/Ladengeschäft
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde über die künftige Verwendung des ehemaligen Leitl-Anwesens Hauptstraße 6 entschieden. Man ist zu dem Entschluss gekommen, dass mit den Baumaßnahmen für den Einbau von Wohnungen bzw. eines Ladengeschäftes umgehend begonnen werden und keine vorläufige Vermietung gemacht werden soll. Seitens der Regierung von Oberbayern wurde hinsichtlich der Fördermöglichkeiten mitgeteilt, dass wohl auch der Einbau von zwei Wohnungen gefördert werden kann. Weiter wurde darüber informiert, dass der Fördersatz von 30 % auf 40 % ansteigen soll. Förderfähig wäre auch der Grunderwerb, wobei der Zuwendungsbetrag nicht höher als die getätigten Investitionen sein darf. Nach Beratung im Bauausschuss kristallisierte sich heraus, dass ein kompletter Umbau in drei Wohneinheiten favorisiert wird, da ein eventuelles Ladengeschäft viele Risiken anhand der Investition birgt. Es ist trotzdem gewünscht noch vorher abzuklären, ob sich nicht doch ein Bewerber für das Ladengeschäft finden würde. Hierauf soll durch Anzeige im Mitteilungsblatt, Vilstalbote und Internet hingewiesen werden. Zusätzlich soll auch Betreibern von Tagespflegeeinrichtungen angeboten werden, dort eine Tagespflege einzurichten. Die entsprechenden Förderanträge sind von der Verwaltung zu stellen.