Befragung der Gemeindebürger bzgl. Fernwärmeversorgung
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2023
Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen
Die Gemeinden haben alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen zu erstellen. Zur Aufnahme in die Schöffenliste ist eine Mehrheit von zwei Drittel des Gemeinderates erforderlich. Pro Gemeinde sollte mindestens eine Person vorgeschlagen werden. Durch den Hinweis im März-Mitteilungsblatt wurden die Gemeindebürger auf die Aufstellung der Vorschlagsliste hingewiesen. In den Gemeinde Oberbergkirchen haben sich fünf Personen beworben. Alle fünf Personen wurden in die Vorschlagsliste für Schöffen der Gemeinde Oberbergkirchen für die Geschäftsjahr 2024 – 2028 aufgenommen.
Freiwillige Feuerwehr Irl; Bestätigung der Kommandanten
Die in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Irl am 28.03.2023 gewählten Kommandanten wurden durch Gemeinderatsbeschluss bestätigt. Als Erster Kommandant wurde Klaus Rieglsperger und als Zweiter Kommandant Helmut Maier bestätigt.
Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters
Hierzu berichtete die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Sabine Hopf kurz vom Ablauf der Rechnungsprüfung. Es wurden insbesondere die über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben geprüft. Alle Fragen konnten seitens der Verwaltung beantwortet werden. Eine korrekte, gewissenhafte und sparsame Haushaltsführung, entsprechend des Haushaltsplanes, konnte bescheinigt werden. Der Gemeinderat hatte keinerlei Einwände zum Bericht über die Rechnungsprüfung. die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt:
4.321.292,18 Euro
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt:
2.715.763,86 Euro
Gesamthaushalt: 7.037.056,04 Euro
Stand des Vermögens und der Schulden
Zuführung zur Rücklage: 1.064.953,23 Euro
Rücklagenstand am 31.12.2022: 1.679.092,62 Euro
Schuldenstand am 31.12.2022: 601.186,28 Euro
Einwohnerstand: 1.761 Einwohner
Zuletzt wurde dem Ersten Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Radverkehrskonzept für die Gemeinde Oberbergkirchen; Bekanntgabe des Gutachtens und Beschlussfassung über umzusetzende Maßnahmen
Zur Verbesserung der Situation für Radfahrer und auch zur Förderung des Radverkehres wurde im Auftrag der Gemeinden Lohkirchen, Oberbergkirchen und Schönberg von der PSLV Planungsgesellschaft ein Radverkehrskonzept erarbeitet. Der Vorsitzende Michael Hausperger erläuterte das Radverkehrskonzept für die Gemeinde Oberbergkirchen. Es galt nun darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt werden sollen, bzw. welche Maßnahmen zumindest derzeit nicht zur Umsetzung angestrebt werden sollen. Angesprochen wurden in diesem Zuge mehrere Vorschläge zur Geschwindigkeitsbeschränkung z. B. am Kinderhaus sowie eines fehlenden Fahrradständers vor allem am Sportheim und an der Bushaltestelle beim MüMo. Weiterführend hat man sich auch über die mittel- und langfristig geplanten Maßnahmen beraten. Diese müssen jedoch erst geprüft und ausgearbeitet werden.
Straßenbestandsverzeichnis; Widmung einer Teilstrecke beim Kirchenweg bei Kirnhausen
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens wurde der Straßenverlauf im westlichen Bereich stark verändert. Aus diesem Grund hat man bereits eine Teilstrecke eingezogen, nun musste ein Teilstück auf dem aktuellen Straßenverlauf gewidmet werden. Einstimmig wurde die Widmung der Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße „Kirchenweg bei Kirnhausen“ auf dem aktuellen Straßenverlauf beschlossen.
Gestattungsvertrag mit der Schmid Fernwärmeversorgung GbR
Da vom Betreiber der Schmid Fernwärmeversorgung GbR die Durchquerung verschiedener gemeindlicher Grundstücke beantragt wurde, hat man einen Rahmenvertrag, angelehnt an die Verträge mit Strom- und Gasversorger, angefertigt. Dieser Vertrag soll der Vereinfachung dienen. Ohne Gegenstimme wurde dem Abschluss des Gestattungsvertrages zugestimmt.
Kommunale Wärmeplanung; Vorgehensweise
In der Gemeinderatssitzung im Februar wurde beschlossen, eine Machbarkeitsstudie für den Ausbau der Fernwärme erstellen zu lassen. Die Nachfrage bei einem Anbieter solcher Machbarkeitsstudien hat ergeben, dass es sinnvoller wäre, die in dem in Frage kommenden Gebiet liegenden Grundstückseigentümer anzuschreiben, bevor Angebote für eine Machbarkeitsstudie eingeholt werden. Daher wurde von Seiten der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen ein Anschreiben und ein Fragebogen für die betroffenen Bürger versandt.
Neubau eines Kinderhortes; Rahmenterminplan
Der Vorsitzende erläuterte den vom Ingenieurbüro dmp übermittelten Rahmenterminplan. Vorgeschlagen wurde darin, ein Baubeginn im Februar 2024 mit vorbereitenden Maßnahmen. Ergänzend wurde erwähnt, dass im Jahr 2024 höhere Kostenrichtwerte zu erwarten sind, die meist erst im Februar veröffentlicht werden. Wenn die Gemeinde ohnehin vorhat, erst 2024 mit dem Bau zu beginnen, wäre es möglicherweise sinnvoll, den neuen Kostenrichtwert abzuwarten. Allerdings darf dann der Versand der Leistungsverzeichnisse für Rohbauarbeiten und weitere Gewerke frühestens im Februar 2024 erfolgen. Ein Baubeginn wird dann erst wieder im späten Frühjahr 2024 möglich sein. Ein vorzeitiger Baubeginn kann auch erst erteilt werden, wenn die Gemeinde den Finanzierungsplan vorlegt. Dieser Plan kann derzeit noch nicht erstellt werden, weil weitere Fördermittel wie z. B. Holzbauförderprogramm oder Kfw usw. angegeben werden müssen. Ob und in welcher Höhe diese Fördermittel gewährt werden steht derzeit noch nicht fest. Hierzu ergänzte der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, dass vom Architekten eine Holzständerbauweise geprüft wurde. Im Ergebnis ergibt konnte festgestellt werden, dass die Förderung ungefähr die Mehrkosten durch die andere Bauweise decken würde. Geprüft werden muss noch, ob aufgrund des besseren Dämmwertes eine Einsparung bei anderen Bauteilen möglich ist. Der sommerliche Hitzeschutz könnte, so Gemeinderatsmitglied Kreck, durch eine Kombination der Dämmung aus Mineralfaser und Holzfaserdämmung verbessert werden. Hinsichtlich der Frage, ob der vorzeitige Baubeginn erst für 2024 beantragt werden soll, wurde kontrovers diskutiert, da sich der Baubeginn verzögert und auch Risiken damit verbunden sind. Des Weiteren ist völlig unklar, ob und inwieweit sich der Kostenrichtwert tatsächlich erhöht. Einstimmig hat man sich dafür ausgesprochen, die Holzständerbauweise unter der Voraussetzung der Vermeidung von Mehrkosten weiterhin in Betracht zu ziehen. Abschließend hat man dem Rahmenplan des Architekturbüros dmp für den Neubau eines Kinderhortes in der aktuellen Fassung zugestimmt.