Gemeindereferenten geben kurzen Einblick in deren Tätigkeit

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2023

Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungsbeschluss
Seitens der Gemeinde Zangberg wird die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 angestrebt. Geplant sind Änderungen hinsichtlich der Festsetzungen eines Sondergebietes für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung in Emerkam auf den Flur-Nrn. 622, 623 und 624 Gemarkung Weilkirchen.
Der genaue Umgriff wurde im nachfolgenden Lageplan (nicht maßstabsgetreu) dargestellt:

Sobald die voraussichtlichen Änderungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung, öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Freiflächenfotovoltaikanlage Emerkam
In Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes soll auch ein (vorhabenbezogener) Bebauungsplanes aufgestellt werden. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Freiflächenfotovoltaikanlage Emerkam“. Ferner umfasst dieser das Gebiet mit der Flur-Nr. 622/Tfl., 623 und 624, Gemarkung Weilkirchen. Das Gebiet wird im Süden durch den öffentlichen Feld- und Waldweg 45 „In der Flur bei Emerkam“ und im Norden, Osten und Westen durch langwirtschaftliche Flächen umgrenzt. Der Planbereich kann aus dem Lageplan des vorherigen Tagesordnungspunktes entnommen werden. In diesem Gebiet soll ein Sondergebiet für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung festgesetzt werden.
Sobald die voraussichtlichen Änderungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung, öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Bebauungsplan Gasthaus Sedlmayr Sportgelände; Vorstellung der Planung im Gemeinderat
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes “Gasthaus Sedlmayr Sportgelände” wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Hierzu erläuterte der Erste Bürgermeister Georg Auer den Stand der Verhandlungen über eine Pachtverlängerung für das Gelände oder einen teilweisen Tausch von Flächen. Für die Bewertung der geplanten Tauschflächen soll ein Gutachter beauftragt werden. Sobald das Schallgutachten vorliegt, soll über den Entwurf des Bebauungsplanes entschieden werden.

Kauf einer Seilrutsche für den gemeindlichen Spielplatz
Einstimmig hat man sich für die Errichtung einer Seilrutsche auf dem gemeindlichen Spielplatz entscheiden. Der Auftrag für die Lieferung der Seilrutsche wurde an die Firma Sportgeräte Maier vergeben. Ferner sollen die Erdarbeiten und die Montage in Eigenregie durch den Bauhof ausgeführt werden. Insofern sind vor der Bestellung der Seilrutsche zwei Schürfgruben im Bereich der geplanten Fundamente zu erstellen, um feststellen zu können, ob sich an diesen Stellen Mauerreste der ehemaligen Brauerei befinden. Außerdem soll die Planung vorweg mit den Anwohnern abgestimmt werden.

Tätigkeitsbericht der gemeindlichen Referenten
Hierzu stellten die drei gemeindlichen Referenten einen Bericht über ihre Tätigkeit in den vergangenen drei Jahren vor.
Jugendreferent Christian Braun erläuterte anhand einer Präsentation, warum es einen Jugendbeauftragten gibt, die Organisation der Jugendarbeit und die Umsetzung am Beispiel Ferienprogramm. Das Ferienprogramm gab es auch im Jahr 2020. 2022 organisierten die Zangberger Vereine ein Drittel der Veranstaltungen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen. Auch wurde für die Katholische Landjugend ein Jugendraum geschaffen. Wünschenswert wäre eine Beteiligung der Jugend an Entscheidungsprozessen. Insbesondere wünscht sich Christian Braun wieder eine rege Beteiligung am Ferienprogramm, wofür er vor allem den Ehrenamtlichen in den Vereinen seinen herzlichen Dank ausspricht.
Karin Böck, Referentin für Senioren und Soziales führte aus, dass der Bereich Soziales viel mit Flüchtlingen und dem Helferkreis zu tun habe. Sie sieht sich als Bindeglied zwischen der Gemeinde und den Flüchtlingen sowie Organisationen wie dem Kloster. Im Bereich Senioren macht der Seniorenkreis viele Angebote. Ein Wunsch war das Seniorenturnen und hierzu konnte auch schon eine Trainerin gefunden werden. Somit kann dies wieder angeboten werden. Sehr gut kommen ebenso die Gratulationsbesuche der Gemeinde bei den Senioren an.
Die Behindertenbeauftragte Judit Probst nennte als Unterstützer für die Senioren u.a. das Landratsamt Mühldorf a. Inn, den Pflegestützpunkt oder die AWO. Frau Probst hat hierfür an Fortbildungen teilgenommen. Sie regte an, dass bei der Spielplatzplanung die Hilfe einer Planerin in Anspruch genommen werden soll, die kostenlos prüft, ob Verbesserungen hinsichtlich Barrierefreiheit erreicht werden können.

Ortsabrundungssatzung Palmberg; Beratung über zulässige Grund- und Geschossflächen
Im Zuge einer Bauvoranfrage wurde festgestellt, dass im Bereich der Ortsabrundungssatzung Palmberg durch die bestehenden Festsetzungen eine relativ dichte Bebauung stattfinden könnte, welche von der Gemeinde kritisch gesehen werden würde. Um eine lockere Bebauung auch auf Dauer zu gewährleisten, müssten die Festsetzungen der Satzung entsprechend abgeändert werden. Der Gemeinderat einigte sich darauf, diesen Weg zu gehen. Es soll ein Änderungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Palmberg in die Wege geleitet werden.