Gremium beschließt Haushaltsplan für das laufende Jahr
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023
Bauanträge
Eingangs wurden die eingereichten Bauvorlagen behandelt.
Ohne Gegenstimme wurde dem Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Anbaus in eine Wohnung in Schönberg 2 zugestimmt.
Des Weiteren hat man den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Hackschnitzellagers und Abbruch des bestehenden Gebäudes in Hading 1 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Da derzeit die Löschwasserversorgung nicht gesichert ist, wurde als Auflage hinzugefügt, dass diese sicherzustellen ist. Des Weiteren hat man den Antrag auf Abweichung bzgl. der Überschneidung der Abstandsflächen des neuen Hackschnitzellagers mit den Abstandsflächen eines bestehenden Gebäudes im Osten akzeptiert.
Kriterienkatalog für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet
Aktuell liegt eine konkrete Anfrage für die Zulassung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vor. Um den weiteren Zubau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu steuern, sollte die Gemeinde allgemein gültige Kriterien festlegen. Hierzu wurde seitens des Ersten Bürgermeisters vorgeschlagen, die Ausarbeitung eines Kriterienkatalogs in der nächsten Bauausschusssitzung, zu der alle Gemeinderatsmitglieder geladen werden, durchzuführen. Zudem brachte der Vorsitzende vor, dass er diesen Kriterienkatalog noch von einem Fachbüro prüfen lassen möchte. Seitens des Gemeinderatsmitgliedes Gottbrecht wurde angeregt, eine bestehende Anlage z.B. bei Bodenkirchen zu besichtigen.
Antrag zur Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf den Flur-Nrn. 2379, 2377, 2376, 2374 und 2373, Gemarkung Irl
Der Gemeinde Oberbergkirchen liegt eine Anfrage vor, auf den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 2379, 2377, 2376, 2374 und 2373, Gemarkung Irl, eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 7 bis 8 MWp zu errichten. Die Angabe der Größe ist eine erste Schätzung, die genaue Leistung würde dann erst in der weiteren Planung festgesetzt werden können. Bei der Fläche handelt es sich um kein benachteiligtes Gebiet. Sollte das Gremium mit der Errichtung einverstanden sein, ist für das Vorhaben die Aufstellung eines Bebauungsplanes, vorzugsweise als vorhabenbezogener Bebauungsplan notwendig, ebenso die Änderung des Flächennutzungsplanes. Des Weiteren ist ein Städtebaulicher Vertrag zu schließen, in dem geregelt wird, dass der Antragsteller alle Kosten der Planung, etwaiger Ausgleichflächen und dergleichen zu tragen hat. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen Anlagenbetreiber die Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlagen betroffen sind, finanziell beteiligen. Zu diesem Zweck dürfen Anlagenbetreiber von Freiflächenanlagen den Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten. Die Höhe der Beteiligung darf bei 0,2 Ct. pro Kilowattstunde liegen. Die betroffenen Kommunen dürfen den Abschluss der Vereinbarung davon abhängig machen, dass der Betreiber ein Konzept, das fachlichen Kriterien für die naturschutzverträgliche Gestaltung von Freiflächenanlagen entspricht, vorgelegt oder nachgewiesen hat, dass die Umsetzung dieser Kriterien nicht möglich ist. Die Vereinbarungen gelten nicht als Vorteil nach dem Strafgesetzbuch. Dies ist auch für Angebote zum Abschluss einer solchen Vereinbarung und für die darauf beruhende Zuwendung anzuwenden. Nach anschließender Diskussion hat man sich dafür ausgesprochen, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen, bis die Gemeinde einen Kriterienkatalog für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen erstellt hat.
Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelberg I“ mit Deckblatt Nr. 1; Änderung der Planungsgrundlagen
Seitens des Gemeinderates wurde am 18.02.2021 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 16 „Ziegelberg I“ mit Deckblatt Nr. 1 geändert werden soll. Ziel war es hierbei, anstelle dem Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage eine Rekultivierung und Teilverfüllung der Fläche zu ermöglichen. In der Folge wurde vom Eigentümer ein Rekultivierungsplan mit Darstellung der geplanten Verfüllung erstellt. Planungsgrundlage war, dass die Verfüllung mit unbelasteten Material (Z0) erfolgt. Der Eigentümer hat nunmehr mitgeteilt, dass eine Verfüllung mit Z0-Material wirtschaftlich nicht darstellbar sei, weshalb eine Verfüllung mit Z1.2-Material angestrebt werde. Gemeinderatsmitglied Gottbrecht berichtete von einer Z2-Verfüllungsanlage, bei der die Grenzwerte eingehalten werden. In Oberbergkirchen würde die Anlage durch einen Ortsansässigen betrieben werden. Seitens mehrerer Gemeinderatsmitglieder wurde betont, dass sich an der Situation nichts geändert hat. Der Gemeinderat hat aus verschiedenen Gründen die Errichtung einer Bauschuttdeponie abgelehnt. Vorgeschlagen wurde, die Fläche anderweitig z.B. als Ökofläche zu nutzen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde bis zu nächsten Bauausschusssitzung zurückgestellt.
Aufstellung des Bebauungsplanes Am Hang III; Satzungsbeschluss oder Billigungsbeschluss für die erneute öffentliche Auslegung
Auch dieser Tagesordnungspunkt sollte zurückgestellt werden, da sich die Planung wegen Überschneidungen bei den Planungen mit dem Geh- und Radweg noch ändern dürfte, wie eine Nachfrage bei beiden Planungsbüros ergeben hat. Der vorgesehene Zeitplan für die Erschließung des Baugebietes Am Hang III könnte folgendermaßen aussehen: Entwurfsplanung im Herbst 2023, Bau der Erschließung im Jahr 2024, Im September 2023 erhält die Gemeinde die Entwurfspläne für Straßenbau, Abwasser und Wasserversorgung sowie die Erstellung der Leistungsverzeichnisse Ende November 2023. Allerdings könnte sich der Zeitplan wegen der Fernwärme verschieben, da sich der Projektstart bereits sehr aufwändig gestaltet und mit dem Vorliegen einer schnellen Entscheidungsgrundlage nicht zu rechnen ist.
Ausbau der Fernwärme im Ort Oberbergkirchen, insbesondere Fernwärmeversorgung im Baugebiet „Am Hang III“; Ergebnis der Eigentümerbefragung und Angebotseinholung für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie
Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke im Ortsbereich Oberbergkirchen wurden hierzu befragt. Hierbei wurden insgesamt 281 Eigentümer angeschrieben, 197 Rückantworten sind eingegangen, davon haben 84 mit nein geantwortet, 99 gaben an, dass sie Interesse am Anschluss an einem möglichen Fernwärmenetz haben, allerdings viele mit Einschränkungen. Die restlichen 14 Antwortgeber sind unentschlossen. Sollte es zu einer Realisierung eines Fernwärmenetzes kommen, bietet sich aktuell das Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze (BEW) an. Investitionskosten können mit bis zu 40 % gefördert werden. Vor Antragstellung ist eine Machbarkeitsstudie erforderlich. Die Machbarkeitsstudie kann ebenfalls über das Programm BEW mit 50 % gefördert werden, evtl. auch über das KfW-Programm 432 mit 75 %, allerdings nur in Kombination mit der Erstellung einer Quartiermanagers. Einstimmig hat man sich für die Einholung von Angeboten zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Fernwärmeversorgung im Ortsbereich von Oberbergkirchen entschieden. Auch sollen die Förderanträge gestellt werden.
Investitionsprogramm und Finanzhaushalt 2022-2026: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
Diesbezüglich erläuterte Herr Obermaier, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, die wichtigsten Festsetzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie den Finanzplan. Die finanzielle Situation ist derzeit sehr erfreut, auch für 2023 wird trotz hoher Investitionen ein insgesamt positives Ergebnis erwartet. Jedoch wird sich diese Situation ab 2024 aufgrund der steigenden Steuerkraft der Gemeinde sowie der unsicheren finanziellen Unterstützung durch den Freistaat ändern. Aus diesem Grund raten Fachbehörden dazu, sich auf die Pflichtaufgaben zu konzentrieren.
Folgende Ausgaben sind im Investitionsprogramm vorgesehen:
2022: 3.149.000 Euro,
2023: 3.504.400 Euro,
2024: 4.897.000 Euro,
2025: 2.987.000 Euro,
2026: 277.000 Euro.
Der Finanzplan gestaltet sich in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt:
2022: 7.363.200 Euro
2023: 8.271.100 Euro
2024: 9.145.000 Euro
2025: 6.992.200 Euro
sowie für 2026: 5.365.500 Euro.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.144.000 Euro sowie im Vermögenshaushalt mit 3.272.200 Euro. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 € festgesetzt.
Keine Änderung hab es an den Steuersätzen, diese bleiben gleich zum Vorjahr und zwar für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) mit 450 v.H., für die sonstigen Grundstücke (B) mit 400 v.H. und der Gewerbesteuer mit 400 v.H. Zudem wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan auf 200.000 Euro festgesetzt.
Schaffung von Registratur-Archivräumen
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen/Gemeinde Oberbergkirchen nutzt derzeit einen Kellerraum der Grundschule in Oberbergkirchen für Archivzwecke. Jedoch besteht wegen des Hortes und der zusätzlichen Klasse Platznot im Schulhaus. Aus diesem Grund wurde angefragt, ob die Verwaltung das Archiv verlegen könnte. Eine Rückverlagerung in das Rathaus ist völlig unrealistisch, weil der Archivraum im Rathaus aus allen Nähten platzt. Hinzu kommt, dass im Rathaus Büroräume fehlen und der einzige Raum, der noch zu einem Büro umgewandelt werden kann die Registratur/Archiv ist. Sie verliert in der Praxis an Bedeutung, weil weitgehend nur mehr papierlos gearbeitet wird. Weil dieser Raum schon seit vielen Jahren völlig überfüllt ist, wurden bereits viele Unterlagen in die Anlaufstellen ausgelagert. Das Platz-/Raumproblem besteht aber fort. Eine komplette Auslagerung von Registratur/Archiv würde sich anbieten, um die Raumnot etwas abzulindern. Vorgeschlagen wurde daher, die Registratur in den Turnraum der ehemaligen Kita, oder im Bäckeranwesen unterzubringen. Der Turnraum im alten Kindergarten müsste hierfür in drei Räume mit Regalen umgebaut werden. Ferner müsste auch das Bäckeranwesen dafür umfunktioniert und dementsprechend ausgestattet werden. Der Umbau des Bäckeranwesens dürfte sich nur sehr schwer umsetzen lassen und müsste daher erst von einem Fachmann geprüft werden. Die Gemeinderatsmitglieder Salzeder und Brenninger appellierten, den Turnraum nicht zu verwenden, da dieser anderweitig genutzt wird, bzw. genutzt werden könnte. Die Jugend nutzt diesen Raum gelegentlich sowie auch der Musikverein und ein Seniorenturnen könnte darin stattfinden. Aus Sicht der beiden würden sich andere Räume wie dem Dachgeschoss oder derzeit ungenutzte Räume in diesem Gebäude besser eignen. Abschließend hat man sich dafür ausgesprochen, dass durch einen Fachmann geprüft werden soll, ob das Bäckeranwesen dafür umgebaut werden könnte.
Straßenbestandverzeichnis
Aufgrund des Flurbereinigungsverfahrens sind viele Straßen bzw. Teilstrecken, wie auch der Schmidbergspitzenweg nicht mehr existent und sollen daher eingezogen werden. In vorheriger Sitzung wurden diese Absichtsbeschlüsse bereits gefasst. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist hat man sich dafür ausgesprochen, den Feldweg „Der Schmidbergspitzenweg“ einzuziehen.
In diesem Zuge wurden auch der Feld- und Waldweg „Von Schönberg nach Heimberg“, der Feld- und Waldweg „Von Oberbergkirchen nach Söllnham“, der Feld und Waldweg „In Oberbergkirchen“ sowie der Feld- und Waldweg mit der „Der Aubenhamer Büchellohweg“ eingezogen.