Architekt stellt Rahmenterminplan für Kita-Neubau vor

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 04.04.2023

Bauanträge
Zu Beginn der Sitzung wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Umnutzung und Einbau von drei Wohneinheiten in ein ehemaliges Betriebsleiterwohnhaus in Kaps 35 behandelt. Einstimmig wurde diesem das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bereits in vorheriger Gemeinderatssitzung hatte sich der Gemeinderat mit dem Bauvorhaben zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von drei Einfamilienhäusern beschäftigt. Damals hatte man das Einvernehmen verweigert, da es immissionsschutzrechtliche Bedenken gab und die Gemeinde für die drei Wohngebäude und fünf Stellplätze anstatt der geplanten drei forderte. Nach der Ablehnung wurden die Bauvorlagen an das Landratsamt Mühldorf a. Inn weitergeleitet und dort geprüft. Da seitens des Landratsamtes Mühldorf a. Inn immissionsschutzrechtlich keine Bedenken bestehen und auch fünf Stellplätze in der Planung berücksichtigt wurden, konnte die Zustimmung erteilt werden.
Anschließend nahm der Gemeinderat die Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Errichtung eines Wohnhauses in der Mozartstraße 38 zur Kenntnis. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Hausmanning I und weicht davon nicht ab. Im Ergebnis gab es keine Bedenken gegen die Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Keinerlei Einwände gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung – Tekturantrag zum Neubau einer Getreidelagerhalle mit Palettenlager und Geländeauffüllung in Kaps 28.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Ortsmitte“ durch Deckblatt Nr. 3; Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Bebauungsplan Ortsmitte, Deckblatt Nr. 3, wurde in der aktuellen Planfassung mit folgenden Änderungen, wie der Wandhöhe bei III, der zu pflanzenden Sträucher, der Umwandlung der Parzellen vier und fünf von Bauland in Grünfläche und der Streichung der textlichen Festsetzungen von Punkt 16, zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung wird die Behördenbeteiligung durchgeführt.

Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen
Im Fünf-Jahres-Rhythmus ist von den Gemeinden eine Vorschlagsliste für Schöffen zu erstellen. Durch einen Hinweis im März-Mitteilungsblatt der VGem Oberbergkirchen wurde auf die Aufstellung der Vorschlagsliste aufmerksam gemacht. Durch diesen Verweis haben sich sieben Person zur Aufnahme in die Schöffenliste gemeldet. Diese wurden durch Beschluss des Gemeinderates alle in die Vorschlagsliste für Schöffen der Gemeinde Zangberg für das Geschäftsjahr 2024 – 2028 aufgenommen.

Erschließungsstraße Lerchenstraße; a) Festsetzung des Umfangs der Erschließungsstraße „Lerchenstraße – Baugebiet Hausmanning I“
Vor der Erschließung des BG Hausmanning I wurden folgende Erschließungsanlagen festgestellt:

Für den nördlichen Stich der Lerchenstraße (gelber Bereich) gibt es keine konkreten Planungen für einen Weiterbau dieser Erschließungsanlage. Deshalb kann diese Straße nun als unselbstständiger Teil der Lerchenstraße (roter Bereich) angesehen werden.
Zunächst hat man sich für die Abrechnung des nördlichen Stichs der Lerchenstraße als unselbstständigen Teil der Erschließungsanlage „Lerchenstraße – BG Hausmanning I“ ausgesprochen.

Erschließungsstraße Lerchenstraße; b) Festsetzung des Erschließungsbeitrages für die Erschließungsstraße „Lerchenstraße – Baugebiet Hausmanning I“
Die Kalkulation für die Straßenerschließung der Straße im Baugebiet Hausmanning I wurde nach Erhalt der Schlussrechnung für die Feinasphaltierung von der Firma Swietelsky aktualisiert bzw. abgeschlossen. Das Abrechnungsgebiet für die Erschließungsstraße „Lerchenstraße, BG Hausmanning I“ wird gemäß dem nachfolgenden Lageplan festgesetzt:

Zugleich wurde festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Lerchenstraße – BG Hausmanning I“ nun endgültig hergestellt ist.
Darüber hinaus wurde ermittelt, dass sich der beitragsfähige Erschließungsaufwand nach Abzug des 10%igen Gemeindeanteils auf 222.593,43 Euro belauft. Die Summe der für die Beitragsrechnung maßgebenden Grundstücksflächen beläuft sich auf 12.404,90 m². Der Erschließungsbeitrag wird je m² anrechenbarer Grundstücksfläche (Kostenersatz) auf 16,15 € festgesetzt.

Erschließungsstraße Mozartstraße – östlicher Stich; Festsetzung des Erschließungsbeitrages für die Erschließungsstraße „Mozartstraße – östlicher Stich – Baugebiet Hausmanning“
Nach Erhalt der Schlussrechnung der Firma Swietelsky für die Feinschichtasphaltierung wurde die Kalkulation für die Straßenerschließung aktualisiert bzw. abgeschlossen.
Das Abrechnungsgebiet für die Erschließungsstraße „Mozartstraße – östlicher Stich, BG Hausmanning“ wurde gemäß folgendem Lageplan festgesetzt:

Anschließend wurde eruiert, dass die Erschließungsanlage „Mozartstraße – östlicher Stich, BG Hausmanning I“ endgültig hergestellt ist. Somit wurde festgehalten, dass der beitragsfähige Erschließungsaufwand nach Abzug des 10%igen Gemeindeanteils auf 129.419,62 Euro beläuft. Ferner beläuft sich die Summe der für die Beitragsrechnung maßgebende Grundstücksfläche auf 3.711,50 m². Im Ergebnis wurde ein Erschließungsbeitrag je m² anrechenbarer Grundstücksfläche (Kostensatz) auf 34,87 € festgelegt.

Erschließungsstraße Mozartstraße; Festsetzung des Erschließungsbeitrages für die Erschließungsstraße „Mozartstraße – Baugebiet Hausmanning I“
Der genaue Umgriff des festgelegten Abrechnungsgebietes für die Erschließungsstraße „Mozartstraße – Abschnitt BG Hausmanning“ kann aus dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden:

Infolge der Feststellung des Abrechnungsgebietes, konnte ebenso die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Mozartstraße – BG Hausmanning I“ festgehalten werden.
Die Summe des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes beläuft sich nach Abzug des Gemeindeanteils auf 136.694,65 €. Weiter beläuft sich die Summe der für die Beitragsrechnung maßgebenden Grundstücksflächen auf 5.539,30 m². Daraus ergibt sich ein Erschließungsbeitrag je m² anrechenbarer Grundstücksfläche von 24,68 €.

Erweiterung der Kindertagesstätte Zangberg; Rahmenterminplan
Der zuständige Architekt Herr Elger aus Zangberg erläuterte den möglichen Rahmenterminplan. Geplant ist die Erstellung des Eingabeplanes bis 05/2023 unter Voraussetzung der Beauftragung der Gewerke Heizung/Lüftung/Sanitär, die Erstellung der Statik bis 06/2023, die Ausschreibung Holzbau bis 09/2023 und der Baubeginn bis 04/2024 sowie die Fertigstellung bis 12/2024. Voraussichtlich sind im Jahr 2024 höhere Kostenrichtwerte zu erwarten, diese werden jedoch meist erst im Februar veröffentlicht. Wenn die Gemeinde ohnehin vorhat, erst 2024 mit dem Bau zu beginnen, könnte sich anbieten, den neuen Kostenrichtwert abzuwarten. Allerdings darf dann der Versand der Leistungsverzeichnisse für Holzbau und weitere Gewerke frühestens im Februar 2024 erfolgen. Ein Baubeginn im April 2024 ist dann eher unwahrscheinlich. Nach Beratung im Gremium hat man sich darauf geeinigt, dass die Ausschreibung der Arbeiten im Herbst durchgeführt werden sollen, da man sich dadurch günstigere Angebote erwartet. Der Finanzierungsplan kann erst eingereicht werden, wenn die Höhe der Zuwendungen aus dem Holzbauförderprogramm genannt werden kann. Vorher kann auch kein vorzeitiger Baubeginn erteilt werden. Nachfolgend wurde dem Rahmenterminplan von Herrn Elger zugestimmt und diese auch mit den weiteren Leistungsphasen fünf bis sieben für die Erstellung der Angebote beauftragt.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2022 – 2026; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
Hierzu erläuterte Herr Obermaier, Kämmerer der VGem Oberbergkirchen, die wichtigsten Festsetzungen des Haushaltsplanes 2023 sowie den Finanzplan. Zudem wurde der Stellenplan auch kurz erläutert. Im Einvernehmen sprach sich der Gemeinderat für folgende Ansätze in den Jahren 2022 bis 2026 aus:
Jahr       Einnahmen        Ausgaben
2022      5.633.200 €         5.633.200 €
2023      5.739.300 €         5.739.300 €
2024      5.670.200 €         5.670.200 €
2025      4.185.000 €         4.185.000 €
2026      3.451.900 €         3.451.900 €
Investitionsprogramm:
2022      3.273.900 €
2023      3.162.500 €
2024      2.726.700 €
2025      954.500 €
2026      337.500 €
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.459.900 Euro, im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.279.400 Euro ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 2.180.000 Euro festgesetzt. Keine Änderungen sind bei den Steuersätzen (Hebesätzen) für nachstehende Gemeindesteuern vorgesehen, diese bleiben bei:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) 450 v.H.
b) für die sonstigen Grundstücke (B) 360 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zu rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 500.000 Euro festgesetzt.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022
Ende März wurde die Rechnungsprüfung durchgeführt, hierzu erläuterte der Rechnungsprüfungsvorsitzende Herr Fiebiger das Ergebnis. Er führte aus, dass stichprobenartig geprüft wurde, die Kassenführung sei sehr ordentlich und übersichtlich geführt worden. Einzelne unklare Fälle wurden genauer überprüft, sie konnten aber jeweils geklärt werden. Dem Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde vollumfänglich zugestimmt.

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 und Entlastung des Bürgermeisters
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt ist, nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2022 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt:
2.409.302,18 Euro
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt:
1.166.374,04 Euro
Gesamthaushalt: 3.575.676,22 Euro
Stand des Vermögens und der Schulden
Entnahme aus der Rücklage: 74.151,01 Euro
Rücklagenstand am 31.12.2022: 107.285,75 Euro
Schuldenstand am 31.12.2022: 533.597,00 Euro
Einwohnerstand: 1.222 Einwohner
Dem Ersten Bürgermeister wurde einstimmig die Entlastung erteilt.

Änderung der Ehrenordnung
In der Ehrenordnung auf dem Stand vom Jahr 2015 wurde bei „4. Sonstige besondere Leistungen“ Buchstabe „a) In der Schule“ der Satz „Allen Schülern von den Gymnasien bis hin zu den Realschulen, Mittelschulen, Handelsschulen und Berufsschulen eine Geldprämie in Höhe von 100,- € gewährt, wenn sie bei der Abschlussprüfung einen Notendurchschnitt von bis 1,99 erreicht haben.“ anhand der Streichung der Wörter „Handelsschulen und Berufsschulen“ und durch das Einsetzen des Wortes „Wirtschaftsschulen“ abgeändert.