Auszug aus der Gemeinschaftsversammlung vom 29.11.2016

Investitionsplan und Finanzplan 2016 bis 2020; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017

Der Kämmerer Georg Obermaier erläuterte den Entwurf von Haushaltsplan und Haushaltssatzung. Das Haushaltsjahr 2016 werde sich bezüglich der Rücklage voraussichtlich positiver entwickeln als kalkuliert, was es ermöglicht, 2017 einen Betrag von 35.000 Euro aus der Rücklage zu entnehmen und die Verwaltungsumlage mit 137 Euro je Einwohner stabil zu halten. Die Einwohnerzahl hat sich vergleichsweise deutlich gesteigert, von 4.411 auf 4.479 Einwohner, was Mehreinnahmen von 9.316 € bedeutet. Der Freistaat Bayern hat die Finanzzuweisung erhöht auf 17,85 €/Einwohner, auch dies führt zu Mehreinnahmen von 5.215 €. Auch im Haushalt des Grundschulverbandes kann die Umlage stabil mit 700 Euro je Schüler gehalten werden. Die Schülerzahl erhöht sich auf 174, im Vorjahr waren es 161. Einstimmig wurde der Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 beschlossen, dieser beträgt in den Einnahmen und Ausgaben für 2016 1.152.093 EUR 2017 1.359.923 EUR 2018 1.265.623 EUR 2019 1.309.720 EUR 2020 1.256.220 EUR Ferner gab es auch die geschlossene Zustimmung für das Investitionsprogramm für den gleichen Zeitraum, dieses beläuft sich 2016 auf 28.000 Euro, 2017 auf 180.000 Euro, 2018 und 2019 auf je 80.000 Euro sowie für 2020 auf 70.000 Euro.

Die Gemeinschaftsversammlung stimmte für den Erlass der Haushaltssatzung, dessen Haushaltsplan für 2017 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.175.123 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 184.800 Euro schließt. Die Verwaltungsumlage wurde bei 137 Euro je Einwohner belassen, die Umlage des Grundschulverbandes wurde auf den bisherigen Betrag von 700 Euro pro Schüler festgesetzt.

Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet der kommu nalen Bauhöfe; Beschlussfassung über die finale Fassung sowie Stand der Umsetzung

Nachdem das Landratsamt Mühldorf a. Inn mitgeteilt hat, dass gegen die Zweckvereinbarung keine Einwände bestehen, hat auch die Regierung v. Obb. den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt für die Einstellung eines Azubi als Straßenwärter und dem gemeinsamen Kauf eines Mobilbaggers.
In der finalen Fassung der Zweckvereinbarung wurden die Laufzeit und eine Übergangsvorschrift ergänzt. Dieser stimmte die Gemeinschaftsversammlung uneingeschränkt zu.Abschließend zu diesem Thema wurden die VG-Räte noch über den aktuellen Stand informiert, so hat Noah Kern aus Zangberg seine Ausbildung als Straßenwärter am 1. September begonnen. Die Ausschreibung für den Mobilbagger wird derzeit durchgeführt. Das in der Zweckvereinbarung angesprochene GPS-Vermessungsgerät wurde mittlerweile bei der Fa. Attenberger, St. Wolfgang beschafft.

Sanierung der Rathaus-Parkplätze und Aufzug/Plattformlift  am Rathaus

Die Gemeinde Oberbergkirchen beabsichtigt, im Rahmen der Städtebauförderung, die Parkplätze am Rathaus zu sanieren. Es besteht großer Handlungsbedarf, da die Wasserrinne in so schlechtem Zustand ist, dass Schäden an Fahrzeugen zu befürchten sind.
Nachdem das Hauptziel dieses Städtebauförderungsverfahrens darin besteht, Barrieren zu reduzieren, wird als wichtige Grundsatzentscheidung die Frage geklärt werden müssen, ob das Rathaus einen Aufzug oder Plattformlift erhalten soll. Der Bau des Aufzuges könnte mit einem kleinen Anbau am Rathaus verbunden werden. Dies würde die Raumnot im Rathaus zumindest etwas reduzieren.
Der Gemeinschaftsvorsitzende Michael Hausperger führte aus, dass trotz des Umbaus im Rathaus im Jahr 2015 die Platzverhältnisse noch immer sehr beengt seien. Auch Bürgermeister Lantenhammer bestätigte die Enge. Hinsichtlich des Raumangebots bestehe durchaus Handlungsbedarf.
Alfred Huber aus Zangberg meinte, dass allerdings sehr genau überlegt werden sollte, ob für einen Aufzug auch wirklich Bedarf bestehe, nachdem im Erdgeschoss ja barrierefreie Büros angeboten werden können.
Der Gemeinschaftsvorsitzende stellte als Ergebnis der Diskussion fest, dass sehr wohl Bedarf für einen Anbau bestehe.

Angebotseinholung für die Erneuerung der Homepage

Die jetzige Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen wird erneuert werden müssen, da das zugrunde liegende Content Management System auf neuen Servern nicht mehr lauffähig ist. Über kurz oder lang wird insbesondere aufgrund von Sicherheitsaspekten diese Technik abgeschaltet werden müssen. Hinzu kommt, dass die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen durch das Bayerische E-Government-Gesetz verpflichtet wird, elektronische Dienste anzubieten.
Die Firma Lanzinger Medien wurde mittlerweile um ein Angebot für ein neues System gebeten incl. der Übernahme der bisherigen Inhalte. Die Gemeinschaftsversammlung verständigte sich darauf, eine Entscheidung nach der Einholung von Angeboten zu treffen.

Implementierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) ISIS12 im Computernetzwerk im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen; Zuwendungsantrag

Das Bayerische E-Government-Gesetz enthält Basisregelungen zur effektiven Gewährleistung des Datenschutzes und der Informationssicherheit im Interesse von Bürgern, Unternehmen und Verwaltung. Die Verweisungsnorm hat zur Folge, dass technischorganisatorische Maßnahmen, unabhängig vom Personenbezug der betroffenen Daten, generell zum Schutz der Sicherheit informationstechnischer Systeme ergriffen werden müssen.
Um die Umsetzung der Verpflichtungen sicherzustellen, verpflichtet das Gesetz die Behörden ausdrücklich, bis spätestens 1. Januar 2018 behördliche Informationssicherheitskonzepte zu erstellen, anzuwenden und regelmäßig fortzuschreiben.
Der Freistaat Bayern bietet für die Einführung Fördermittel in Höhe von 50 % mit einem Höchstbetrag von bis zu 15.000 Euro an. Es wurde deshalb am 4.8.2016 ein Förderantrag gestellt und eine Zuwendung in Höhe von 15.000 Euro beantragt. Ein Förderbescheid ist bislang nicht eingegangen, weil für 2016 die Fördermittel bereits verplant sind. Die Gemeinschaftsversammlung befürwortete diese Antragstellung.

Überörtliche Prüfung der Jahresrechnung; Bekanntgabe des Prüfungsberichtes der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle und Stellungnahme

Der Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Mühldorf a. Inn über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen für die Jahre 2014 und 2015 wurde den VG-Räten bekannt gegeben und wurde zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 4 des Berichts hinsichtlich der Schülerbeförderung und Busunternehmen vertritt die Gemeinschaftsversammlung jedoch die Ansicht, dass die Erhöhungen der Schulbusvergütung nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit erfolgten. Durch eine Ausschreibung der Schülerbeförderung für beide Schulbuslinien wird kein wirtschaftlicheres Ergebnis erzielt werden können.

Beteiligung am Projekt EcarSharing Euregio-Interreg

Der Vorsitzende schlug eine Beteiligung an diesem Projekt vor, das von den Stadtwerken Wörgl ins Leben gerufen wurde. Ziel ist die Beschaffung eines Elektrofahrzeuges einschl. Ladesäule. Auch Öffentlichkeitsarbeit ist vorgesehen. Das Projekt laufe 5 bis 6 Jahre. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf ca. 600 Euro. Eine Förderung wird in Höhe von 50 % erwartet. Er meint, dass ein E-Fahrzeug vor allem für die Verwaltungsgemeinschaft von Interesse sein könnte. Es kann dann von allen 4 Gemeinden genutzt werden, auch für Dienstfahrten, für Fahrten der Helferkreise usw. Die Kosten dürften insgesamt in einem Bereich von 24.000 bis 25.000 Euro liegen. Der Beteiligung an diesem Projekt wurde zugestimmt.

Entgelt für Beförderung von Personen im Schulbus

Der Schulbeauftragte Alfred Lantenhammer führte aus, dass Personen, die den Schulbus benutzen und keinen Beförderungsanspruch haben, 1 Euro je Fahrt für die Mitnahme bezahlen. Im letzten Jahr betrugen die Einnahmen nur ca. 30 Euro. Der Bus wird aber oft auch von Realschülern oder Gymnasiasten benützt, um zu ihrem übergeordneten Bus zu kommen. Bei diesen Schülern ist es nicht gewollt, ein Entgelt zu erheben. Auch Asylbewerber könnten die Busse dann verstärkt nutzen. Deshalb sprach sich die Gemeinschaftsversammlung einstimmig dafür aus, für die Mitnahme dritter Personen im Schulbus ab 01.12.2016 kein Entgelt mehr zu erheben.