Keine unausgehärteten Beton- und Mörtelreste anliefern !!!

Aus gegebenem Anlass weist das Landratsamt Mühldorf a. Inn darauf hin, dass nicht ausgehärtete Reste von Beton, Zement und Putzmörtel sowie Fliesenkleber nicht in den Bauschuttcontainern an den Wertstoffhöfen entsorgt werden dürfen. Diese Baustoffe sind vor der Entsorgung gemäß den Herstellerangaben mit Wasser anzurühren und aushärten zu lassen.
Eine Ausnahme bilden Baustoffe auf Gipsbasis. Gipshaltige Baustoffe wie Gipskartonplatten oder Porenbeton („Ytong“) sind gänzlich von einer Entsorgung als Bauschutt ausgeschlossen. Geringe Mengen gipshaltiger Abfälle können über den Hausmüll entsorgt werden, größere Mengen können bei den einschlägigen Entsorgungs- und Recyclingunternehmen abgegeben werden.
Hintergrund sind hier wasserlösliche Bestandteile, die aus den pulverförmigen bzw. gipshaltigen Baustoffen ausgewaschen werden können und so ins Grundwasser gelangen und dieses nachteilig beeinflussen können.
Das Team der Abfallwirtschaft steht für weitergehende Auskünfte gerne telefonisch unter 08631/699-744 oder per Email an abfallwirtschaft@lra-mue.de zur Verfügung.