Planungen für Feuerwehrhausneubau konkretisiert

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.01.2018

Bauantrag
Den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Steng 2 wurde seitens des Gemeinderats zugestimmt.

Änderung der Entwicklungssatzung Gauling; Behandlung der bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Hierzu wurden die Hinweise der Regierung von Oberbayern zur Kenntnis genommen, der Gemeinderat wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Planung im Zuge der Behördenbeteiligung auch mit dem Bay. Landesamt für Denkmalpflege und mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abgestimmt wurden.
Hinsichtlich der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zu den Überschwemmungsgebieten wurde Folgendes beschlossen: Die Baugrenzen wurden so festgesetzt, dass sie außerhalb des festgelegten überflutungsgefährdeten Bereiches liegen. Der Gemeinderat ging davon aus, dass eine über die jetzige Darstellung hinaus gehende Überflutungsgefahr nicht besteht. Eine Wasserspiegelberechnung (2d-Berechnung) entlang des Elsenbaches wird nicht erstellt.
Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, zum Punkt „Ableitung von Niederschlagswasser“ wurden die Punkte zur Regenwassereinleitung in den Elsenbach als Festsetzung in die Satzung aufgenommen. Man verständigte sich allerdings darauf, die Hinweise zur Versickerung aus der Begründung zu streichen, da aufgrund des bindigen Bodens davon auszugehen ist, dass eine Versickerung nicht möglich ist. Jedoch sollte auf die Möglichkeit einer erlaubnisfreien, flächenhaften Versickerung nach Nr. 3 der TRENGW hingewiesen werden. Diese Möglichkeit dürfte nach Auffassung der Gemeinde sehr wohl in Betracht kommen.
Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt wurde die 1. Satzung zur Änderung der Entwicklungssatzung für Grundstücke im Ortsbereich Gauling mit den heute beschlossenen Änderungen zur erneuten öffentlichen Auslegung gebilligt.

Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eschlbach“; Aufstellungsbeschluss
Dazu erläuterte Bürgermeister Lantenhammer, dass ein Trockenbauunternehmer Interesse an einer ca. 2.000 qm großen Parzelle habe. Auch der bereits dort angesiedelte Unternehmer möchte eine ca. 2.100 qm große Parzelle erwerben. Der Vorsitzende zeigte die möglichen Planungsvarianten auf und gab Informationen zu den voraus kalkulierten Erschließungsbeiträge.
Hierzu erging folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan trägt die Nr. 12 und die Bezeichnung „Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 3. Das Planungsgebiet befindet sich in der Gewerbestraße bei Eschlbach.
Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

Folgende Planungen/Änderungen sind beabsichtigt:
– Schaffung von Baurecht für weitere gewerblich nutzbare Bauparzellen
– Verlängerung der Erschließungsstraße
– Einbeziehung der Änderungen durch Deckblatt 1 und 2 in das Deckblatt 3.
Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Einbau von Wohnungen; Beginn der Planung
Dazu erläuterte Bürgermeister Lantenhammer das Ergebnis der Beratung im Bauausschuss im Beisein der Vertreter der Feuerwehr und des Planers, Herrn Rinner. Gemeinderatsmitglied Esterl Franz meinte, dass ein Satteldach mit Quergiebeln die bessere Lösung gegenüber einem Pultdach wäre. Gemeinderatsmitglied Mayrhofer war dagegen der Auffassung, dass die Variante Pultdach durchaus sehenswert sein könnte. Der Bauausschuss hatte sich, so Bürgermeister Lantenhammer, für eine moderne Bauweise mit Pultdach ausgesprochen. Gemeinderatsmitglied Vielhuber meinte, dass dies nicht endgültig entschieden sei. Auch ein flach geneigtes Satteldach könnte infrage kommen. Der Vorsitzende erläuterte den Vorentwurf des Ingenieurbüro Rinner für das Erdgeschoss. Dieser sieht im Treppenhaus einen Aufzug vor, auch einen Höhenversatz im EG, um nicht im kompletten EG eine Raumhöhe von 4,50 m zu haben.
Herr Obermaier sprach das Thema Barrierefreiheit der Wohnungen an. Gemeinderatsmitglied Vielhuber vertrat die Auffassung, dass dies bereits die BayBO vorschreibe, dies deshalb auf alle Fälle angestrebt werden sollte. Barrierefreiheit dürfe dabei nicht verwechselt werden mit behindertengerecht. Der Höhenversatz im Erdgeschoss könnte, so Herr Obermaier, problematisch sein, da eine Barrierefreiheit nicht mehr möglich ist. Bürgermeister Lantenhammer sah nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass Rollstuhlfahrer in der Feuerwehr aktiv sind. Auch von den Vertretern der Feuerwehr wurde der Höhenversatz akzeptiert.
Per Beschluss hielt der Gemeinderat fest, bei den Planungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Einbau von Wohnungen in der Hauptstraße 15 verschiedene Planungsvorgaben zu berücksichtigen, die gemeinsam mit Vertretern des Bauausschusses, der Freiwilligen Feuerwehr und des Planers ausgearbeitet wurden. Hinsichtlich der Diskussion zur Dachausführung soll ein Pultdach vorgesehen werden, es soll auch Entwürfe mit Satteldachlösung geben. Folgender Terminplan wird angestrebt: Terminplan: Bis Herbst 2018: Planung und Genehmigung, Herbst 2018: Ausschreibung, evtl. Abriss: Herbst 2018 sowie Baubeginn: Frühjahr 2019. Es ist nicht beabsichtigt, Zuwendungen nach dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm zu beantragen. Eine Bindung an einen bestimmten Personenkreis bei der Vermietung der Wohnungen soll nicht erfolgen.

Discoveranstaltung der KLJB Schönberg in der Markt-, Kultur- und Sporthalle in Eschlbach am 27.07.2018 anlässlich des 100-jährigen Bestehens
Die Landjugend plant anlässlich des 100-jährigen Bestehens am 27.07.2018 eine Discoveranstaltung auf dem Gelände der Markt-, Kultur- und Sporthalle abzuhalten.
Nach der ursprünglichen Baugenehmigung sind in der Markt-, Kultur- und Sporthalle keine Discoveranstaltungen erlaubt. Für eine einmalige Abhaltung einer solchen ist eine Anzeige nach der Versammlungsstättenverordnung notwendig. Dazu ist auch ein Brandschutzkonzept mit einzureichen.
Bürgermeister Lantenhammer informierte die Landjugend, dass die Genehmigung der Gemeinde für eine solche Veranstaltung nur in Aussicht gestellt werden kann, wenn die angrenzenden Nachbarn zustimmen.
Die Landjugend hat die entsprechenden Nachbarn angefragt. Diese willigten ausdrücklich für eine einmalige Disco anlässlich des 100-jährigen Gründungsfestes der KLJB ein.
Deshalb stimmte der Gemeinderat der geplanten Discoveranstaltung durch die KLJB Schönberg zu.
Die Gemeinde Schönberg wird sich um die notwendigen Antragsformalitäten kümmern. Die Kosten für die Genehmigung sind von der Landjugend zu übernehmen.