Wird die Mozartstraße verkehrsberuhigt?

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2017

Bauanträge
Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit den eingegangenen Bauanträgen. Die volle Zustimmung des Gremiums erfuhren die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Brandschutzertüchtigung des best. Nebengebäudes vom Senioren- und Pflegeheim „Schloss Geldern“ und Rückbau einer Überdachung in Palmberg 16.
Ebenfalls positiv stimmte man für die Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses in Englhör 62. Die Gemeinde befürwortete insbesondere auch die Zufahrt zum neuen Wohngebäude über die westliche Grundstückszufahrt (westlich des bestehenden Vierseithofes), da sie für eine Ausfahrt in der Kurve die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs stark beeinträchtigt sieht.
Ferner stellte der Gemeinderat bei Einreichung einer Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses auf der als Parzelle 1 bezeichneten Fläche in der Wiesenstraße 5 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht, ebenso einer Wandhöhe von 4,75 m, nicht jedoch der Errichtung eines Zwerchhauses oder Zwerchgiebels.
Für den Neubau eines Wohnhauses auf der als Parzelle 2 bezeichneten Fläche, ebenfalls in der Wiesenstraße 5, wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt, weil es sich um eine Außenbereichsfläche handelt und die geplante Bebauung öffentliche Belange beeinträchtigt. Die Bebauung widerspricht dem Flächennutzungsplan und damit dem ortsplanerischen Konzept, das eine Erweiterung des Ortsrandes an dieser Stelle nicht vorsieht.

Verkehrsberuhigung in der Mozartstraße; Antrag von Anwohnern
Die Gemeinderatsmitglieder haben hierzu den Antrag der Anwohner und die dazu eingereichte Unterschriftenliste auf Entschleunigung des Verkehrs in der Mozartstraße zur Kenntnis genommen.
Besonderes Augenmerk wurde dabei von den Antragstellern auf das erhöhte Verkehrsaufkommen durch die Baufahrzeuge aufgrund der Erschließungsarbeiten im Baugebiet Hausmanning I gelegt und der damit verbundenen Verkehrsgefährdung für Kinder und Fußgänger sowie den entstehenden Baulärm. Ebenfalls angesprochen wurde das seit längerer Zeit bestehende Problem mit parkenden Autos auf Gehwegen.
Vorgeschlagen wurden Maßnahmen wie Einrichtung einer Spielstraße, einer Verkehrsinsel, Bodenschwellen, Umleitung des Verkehrs und der Bau einer zusätzlichen Straße.
Der Begriff „Spielstraße“ ist umgangssprachlich, gemeint ist von den Anwohnern wohl ein „Verkehrsberuhigter Bereich“, für den jedoch ganz besondere Verkehrsregeln gelten.
Mit der Polizei hat kürzlich ein Ortstermin stattgefunden. Neben den o. g. Vorgaben wurde in der Stellungnahme vorgebracht, dass die Mozartstraße einen kurvigen Straßenverlauf hat, eine optische Einengung durch den ebenerdigen Gehweg vorhanden ist, es sich allgemein um ein klassisches Wohngebiet ohne groß zu erwartenden LKW-Verkehr handelt (außer in der Bauphase), außerdem ist die Straße relativ schmal. Dies alles dient der Verkehrsberuhigung. Für solche Siedlungsbereiche ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone der klassische Fall. Ein weiterer Nachteil eines Verkehrsberuhigten Bereiches ist lt. Polizei, dass die Kinder sich an das Spielen auf der Straße gewöhnen und die Gefahr besteht, dass sie die Gefahr auf anderen Straßen dann nicht erkennen.
Der weitere große Nachteil besteht darin, dass parken im Verkehrsberuhigten Bereich nur in den dafür ausgewiesenen Parkflächen erlaubt ist. Die geplanten Parkflächen werden jedoch nicht ausreichen. Möglich wäre der Einbau von Verkehrsinseln an den Straßenseiten. Dies dürfte aber Probleme beim Winterdienst mit sich bringen und zudem höhere Erschließungskosten, die letztlich die Anlieger tragen müssen. Eine Umleitung des Bauverkehrs wäre wohl nur über die Atzginger Straße möglich. Generell ist die Situation derzeit so, dass bereits jetzt auch  über die Atzginger Straße der Bauverkehr führt. Die Mozartstraße für den Bauverkehr zu sperren würde bedeuten, dass damit die Anwohner der Atzginger Straße noch mehr belastet werden würden. Der Bau einer zusätzlichen Straße würde ebenfalls hohe Kosten bedeuten. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die bestehende aufgekieste Straße vom Mitterbachweg aus, welche über die öffentliche Grünfläche führt, für die Bauphase offen bleiben soll.
Der Einbau einer Bodenschwelle wurde ebenso vorgeschlagen. Diese müsste aber wohl in den Wintermonaten abgebaut werden, um den Winterdienst durchführen zu können oder der Winterdienst wird, sofern die Bodenschwelle fest installiert bleiben soll, nicht durchgeführt. Das Überfahren von Bodenschwellen ist sehr lärmintensiv. Eine weitere Möglichkeit wäre das Aufstellen von ein oder zwei Warnbaken während der Bauphase im Bereich der Mozartstraße vom Übergang der bestehenden Mozartstraße in das neue Baugebiet. Dies würde sich wohl verkehrsberuhigend auswirken.
Im Ergebnis einigte sich der Gemeinderat einstimmig auf das Aufstellen von mehreren Warnbaken im Bereich der Mozartstraße, auch zum Übergang in das neue Baugebiet. Der Kiesweg in der öffentlichen Grünfläche östlich der Parzelle 22 bleibt bis auf Weiteres auch für Baufahrzeuge geöffnet. Es soll verkehrsrechtlich abgeklärt werden, ob eine Gewichtsbeschränkung für den Übergang zum neuen Baugebiet (Durchlass) möglich ist.

Nachtrag zum Straßenbeleuchtungs-Dienstleistungsprogramm der Isar-Amperwerke/E.ON Bayern AG SB97/20
Der Bestand an LED-Leuchten nimmt auch in der Gemeinde Zangberg permanent zu. Diese LED-Leuchten zeichnen sich durch eine längere Lebensdauer der Leuchtmittel gegenüber konventionellen Leuchten aus und sind folglich nicht in einen turnusmäßigen Leuchtmitteltausch (alle 5 Jahre) integriert. Durch den vorliegenden Nachtrag soll eine Neuregelung der Wartung und Entstörung von LED-Leuchten getroffen werden. Diesem wurde uneingeschränkt zugestimmt.

Anschluss der Anwesen Weiher 16 und Weiher 17 an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Zangberg
Gegenüber der Beratung in der letzten Gemeinderatssitzung haben sich mehrere Neuerungen ergeben. Nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, ob der Eigentümer des Anwesens Weiher 17 ein vertragliches Recht auf Bezug von Trinkwasser vom Tiefbrunnen des Anwesens Weiher 16 hat. Vieles spricht aber dafür. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass sich die Technik incl. Druckkessel und Aufbereitung im Wohnhaus des Anwesens Weiher 16 befindet, sodass nur dieser Zugang zu den Anlagen hat. Aufgrund des stark zerrütteten Verhältnisses beider Nachbarn dürften auch bei Wiederaufnahme der Versorgung Probleme vorprogrammiert sein.
Den Eigentümern des Anwesens Weiher 16 wurden im Rahmen einer Anhörung folgende Fragen gestellt:
1. Wird die Trinkwasserversorgung des Anwesens Weiher 17 zeitnah wieder aufgenommen?
2. Falls nein, ist die Wiederaufnahme aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich?
3. Stimmen Sie dem Bau der Wasserleitung und dem Anschluss Ihres Grundstückes an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage zu?
4. Falls nein, haben Sie die Möglichkeit, die Gründe zu nennen.
In einem persönlichen Gespräch am 14.12.2017 mit Frau Bürgermeisterin Irmgard Wagner und Herrn Obermaier von der Verwaltung wurde von beiden Eigentümern die 3. Frage mit einem klaren Ja beantwortet, während die 1. und 2. Frage nicht oder nur ausweichend beantwortet wurde.
Auf die Frage, ob nach Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung der Brunnen weiter betrieben werden darf, teilte das Landratsamt Mühldorf a. Inn dem Anlagenbetreiber am 05.12.2017 folgendes mit:
„Da über Trinkwasserbrunnen der direkte Zugang zum Grundwasser besteht, ist es besonders wichtig, nicht mehr genutzte Brunnen ordnungsgemäß zu verfüllen, um die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung dauerhaft auszuschließen.
Auf Grund der Lage des Brunnens ist davon auszugehen, dass besonderes schützenswertes Tiefengrundwasser erschlossen wurde. Hierbei besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht immer die Gefahr der Verbindung zweier Grundwasserstockwerke.
Dies bedeutet, dass nach dem Anschluss des Anwesens der Brunnen zu verfüllen ist. Bitte teilen Sie uns den Zeitpunkt des Anschlusses mit und legen dann die in der Anlage aufgeführten Antragsunterlagen vor.“
Einer der Anlagenbetreiber bestreitet diese Verpflichtung. Zuständig für die Entscheidung ist das Landratsamt Mühldorf a. Inn.
Die Gemeinde Oberbergkirchen beabsichtigt, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Binatalgruppe zu führen. Herr Rudi Pichlmeier, der Wassermeister des Zweckverbandes, erklärte sich bereit, die Kosten für den Anschluss etwas genauer zu ermitteln.
Die Verlegung der Leitung sollte weitgehend im Spülbohrverfahren erfolgen. Die Kosten bei Ausführung der Arbeiten in Eigenregie unter Einbeziehung eines Subunternehmers für die Spülbohrung schätzte Herr Pichlmeier auf netto 28.800 Euro. Noch nicht einkalkuliert sind die nach diesem Konzept erforderlichen Wasserzählerschächte, die mit 2.000 bis 3.000 Euro zu Buche schlagen dürften. Auch hat Herr Pichlmaier einen Leitungsquerschnitt von da90 angenommen.
Das Ingenieurbüro Coplan wurde gebeten, den für eine Löschwasserversorgung erforderlichen Leitungsquerschnitt zu ermitteln. Das Leitungsnetz der Gemeinde Zangberg ist in der Berechnungssoftware des Ingenieurbüro Coplan bereits enthalten. Herr Winkler hat einen Leitungsquerschnitt von da110 errechnet. Der etwas höhere Leitungsquerschnitt wird Mehrkosten von rund 3 Euro/Meter verursachen, bei 400 Metern also weitere rund 1.200 Euro. Die geschätzten Gesamtkosten erhöhen sich damit auf netto ca. 33.000 Euro.
Da bei der weiteren Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt auch vertrauliche Details zu behandeln waren, wurde diese in den nichtöffentlichen Teil verlegt.

Zum Abschluss der Sitzung hielt Bürgermeisterin Wagner noch einen Jahresrückblich mit den erzielten Ergebnissen. Zudem gab sie noch eine Vorschau auf das Jahr 2018.