Vorstellung des Heimatbuches erfolgt in Kürze

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 07.02.2018

Festlegung der Auflagenhöhe und des Verkaufspreises für das Heimatbuch der Gemeinde Schönberg
Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit dem Heimatbuch. Hierzu berichtete Herr Hötzinger, der als Vorsitzender der Heimatbuchgruppe diesem Tagesordnungspunkt beiwohnte, dass das Buch mittlerweile fertig ist. Es hat einen Umfang von 820 Seiten, trotz vorgenommener Kürzungen. Nun muss es noch gedruckt werden. Die Vorstellung soll am 15. April um 14 Uhr im Gasthaus Esterl erfolgen.
Der Gemeinderat zeigte sich sehr erfreut, dass die Veröffentlichung und Vorstellung in Kürze erfolgen kann. Seitens des Gremiums wurde beschlossen, den Auftrag für den Druck und das Binden an die Firma Lanzinger aus Oberbergkirchen zu vergeben. Ferner wurde Auflagenzahl und der Preis des Heimatbuches festgelegt.

Bauantrag
Einstimmig votierte der Gemeinderat hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung für den Teilabbruch und Ersatzbau des Wohnhauses in Gauling 5.

Erschließung St.-Michael-Straße im Baugebiet Bondl-Feld; Vergabe der Tiefbauarbeiten
Auch hierzu herrschte Einigkeit im Gemeinderat, die Tiefbauarbeiten zur Erschließung der St.-Michael-Straße im Baugebiet Bondl-Feld wurden an die Firma Würzinger Tiefbau GmbH aus Johanniskirchen zu einer Angebotssumme von 202.231 Euro vergeben.
Gemeinderatsmitglied Winterer sprach nochmals an, dass der große Wendehammer keine Versickerungsmöglichkeiten hat, Parkflächen werden nicht erkennbar sein. An der Planung soll jedoch nichts mehr geändert werden, so der Gemeinderat. Sollten sich Probleme ergeben, könnte beim Endausbau der Straße noch etwas geändert werden, so Erster Bürgermeister Lantenhammer.

Erschließung St.-Michael-Straße im Baugebiet Bondl-Feld; Neufestsetzung des Vorausleistungsbeitragssatzes auf den Erschließungsbeitrag
Der bisherige Vorausleistungsbeitragssatz für die Erschließungsanlage „Bondl-Feld – St.-Michael-Straße“ liegt bei 10,00 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche, festgesetzt mit Gemeinderatsbeschluss im Mai 2009.
Aufgrund der Ausschreibung der restlichen Erschließungsarbeiten für die 1. Ausbaustufe wurde die Kalkulation aktualisiert. Es errechnet sich einschl. Kostenschätzung für die komplette Fertigstellung (2. Ausbaustufe) ein Erschließungsbeitragssatz von 27,55 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche; ohne 2. Ausbaustufe von 23,82 €. Deshalb wurde vorgeschlagen, den Vorausleistungsbeitragssatz auf 24,00 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche zu erhöhen, dem stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimme zu.
Da an der St-.Michael-Straße jedes Grundstück mit 2 Vollgeschossen bebaut werden kann, wird die Grundstücksfläche mit 1,3 multipliziert. Das Ergebnis ist die anrechenbare Grundstücksfläche.
Rechnet man die Kosten nur auf die tatsächlichen Grundstücksflächen um, so käme man auf einen Beitragssatz von 32,47 €/m². Trotz einer günstigen Bebauungsplanung, da viele Baugrundstücke an der Erschließungsstraße anliegen, ist der Beitragssatz vergleichsweise hoch. Auf Wunsch der Kirche erfolgten die Erschließungsarbeiten in mehreren Abschnitten. Aufgrund der mittlerweile gestiegenen Baupreise erhöhten sich auch die Erschließungskosten.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Einbau von Wohnungen; Vorstellung der aktuellen Pläne aufgrund der Vorgaben des Gemeinderatsbeschlusses
Hierzu stellte Erster Bürgermeister Lantenhammer den Grundriss des Erdgeschosses vor. Dieses Geschoss ist für die Feuerwehr Schönberg vorgesehen. Die Größe des Gebäudes entspricht in etwa dem bestehenden alten Raiffeisengebäude, die Position ist in etwa die gleiche. Parkplätze für die Wohnungen sind im Westen geplant. In den Obergeschossen sind insgesamt 7 Wohnungen eingeplant. Des Weiteren stellte der Vorsitzende verschiedene Varianten für das Gebäude vor. Die 1. Variante ist mit Satteldach und Zwerchgiebeln geplant, die 2. Variante mit flachgeneigtem Pultdach und die 3. Variante mit Walmdach. Das Gebäude mit Satteldach sowie Walmdach ist ca. 1,50 m bzw. 1,30 m höher als das bestehende Gebäude, das flachgeneigte Pultdach in etwa gleich hoch. Seitens des Bauausschusses wurden die 2. und 3. Variante favorisiert, seitens mehrerer Mitglieder der Feuerwehrvorstandschaft die 2. Variante. Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat für die Varianten 3 und 2, der Grundriss des Erdgeschosses des Feuerwehrteiles wurde bestätigt. Mit diesen Varianten soll weitergeplant werden, die Variante 1 wurde ausgeschlossen. Ferner sprach man sich für eine Vorstellung dieser Varianten in der Bürgerversammlung aus. Die Darstellung in einer 3D-Perspektive wäre dazu wünschenswert. Vor der Bürgerversammlung sollen die Planungen den direkten Nachbarn vorgestellt werden. In der nächsten Woche wird der derzeitige Stand der Planung dem Landratsamt vorgestellt.
Gemeinderatsmitglied Franz Esterl merkte noch an, er würde mit dem Bau noch etwas warten, da seitens der neuen Bundesregierung Förderprogramme für den Wohnungsbau angekündigt wurden. Seitens der Verwaltung soll recherchiert werden, welche Förderprogramme es gibt bzw. kommen werden.

Anschaffung eines Schlauchwagenanhängers für die Feuerwehren im Rahmen einer Sammelbeschaffung durch die Kreisbrandinspektion Mühldorf a. Inn
Die Kreisbrandinspektion Mühldorf a. Inn hat ein Konzept zur Löschwasserversorgung im Außenbereich erstellt, dieses sieht vor, Bereiche, in denen die Löschwasserversorgung nicht gesichert ist, mittels Schlauchwägen zu sichern. Hierzu sollen im Landkreis im Rahmen einer Sammelbestellung mehrere Schlauchwägen angeschafft werden. Auch die Gemeinde Schönberg gehört zu den Gebieten, in denen die Löschwasserversorgung nicht gesichert ist. Deshalb wurde in Absprache mit den Feuerwehren von Schönberg und Aspertsham, federführend durch den Vorschlag des Kommandanten der FF Schönberg, Benjamin Bock, die Anschaffung eines Schlauchwagenanhängers und dessen Stationierung bei der FF Aspertsham vereinbart.
Der Gemeinderat stimmte diesbezüglich der Anschaffung eines Schlauchwagenanhängers zum Preis von 4.985 Euro im Rahmen der Sammelbestellung des Landkreises zu. Erster Bürgermeister Lantenhammer dankte in diesem Zusammenhang den beiden Feuerwehren für die gute Zusammenarbeit und für die Bereitschaft der FF Aspertsham, den Anhänger dort zu stationieren.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017
Diesbezüglich erläuterte Anneliese Angermeier die stichprobenartige Prüfung zur Anfang Februar durchgeführten Rechnungsprüfung. Es wurde festgestellt, dass die Kasse ordnungsgemäß geführt wurde, es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die noch offenen Fragen konnten in der Gemeinderatssitzung beantwortet werden. Gemeinderatsmitglied Bichlmaier sprach die umfangreiche Kunstdüngerstreuung auf dem Sportplatz an und wies auf die hohe Nitratbelastung hin, da das Regenwasser über Drainagen in den Eschlbach abgeleitet wird.
Der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wurde bekannt gegeben, hierzu wurden keine Einwendungen erhoben.

 

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017
Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt sind, genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2017 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 2.030.029,69 €
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 1.084.499,51 €
Gesamthaushalt: 3.114.529,20 €
Stand des Vermögens und der Schulden
Zuführung zur Rücklage: 167.078,53 €
Rücklagenstand am 31.12.2017 579.087,99 €
Schuldenstand am 31.12.2017 0,00 €
Einwohnerstand: 1.081 Einwohner
Dem Ersten Bürgermeister wurde die Entlastung erteilt.

Strombeschaffung für die kommunalen Liegenschaften; Vorgaben für die Bündelausschreibung für den Lieferzeitraum 2020 bis 2022
Aufgrund des Dienstleistungsvertrages mit der KUBUS GmbH, und in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag, bietet es sich an auch in den Lieferjahren 2020 – 2022 an der Strombündelausschreibung teilzunehmen.
Hierzu beschloss der Gemeinderat, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 2020 bis 2022 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden sollen.
Die Verwaltung wurde gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Bekanntgabe der Auslegung der Verordnung des Landratsamtes Mühldorf a. Inn zur Festlegung der Überschwemmungsgebiete an der Rott
Erster Bürgermeister Lantenhammer stellte dem Gemeinderat die vorliegenden Planunterlagen vor. Diese liegen auch zur Durchsicht in der Gemeindeverwaltung aus. Die Pläne sollen auch in der Bürgerversammlung vorgestellt werden.