Planungen für Kinderhaus konkretisiert
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2018
Bauanträge
Den geänderten Bauvorlagen zum Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung einer Garage, beim Anwesen Am Stielhölzl 3, stimmte der Gemeinderat zu. Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan wurden festgestellt: Errichtung außerhalb der Baugrenzen, Errichtung innerhalb einer Zone, in der Bäume und Sträucher zu pflanzen sind sowie Nichteinhaltung eines 5-Meter-Abstandes zur öffentlichen Verkehrsfläche hin.
Der Gemeinderat stimmte den Abweichungen und somit einer Garage mit einer Fläche von maximal 4 m x 6 m mit 1 Zufahrt zu.
Ferner gab es seitens des Gemeinderats die Zustimmung zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Garage, Am Alten Pfarrhof 2. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Am Alten Sportplatz, der beantragten Abweichung vom Bebauungsplan, Errichtung der Garage komplett außerhalb der Baugrenzen, wurde ebenfalls zugestimmt.
Das weitere Bauvorhaben betrifft das Grundstück Am Hang 19. Der Gemeinderat nahm hierzu die Anfragen zur Errichtung von Zwerchgiebeln/Quergiebeln zur Kenntnis. Hinsichtlich der angefragten Dachneigung ging der Gemeinderat davon aus, dass sich die festgesetzte Dachneigung auch auf Gauben bzw. Zwerch-/Quergiebel bezieht und somit bei der Ausführung mit einem Flachdach diese vom Bebauungsplan abweichen. Der Gemeinderat stellte dafür jedoch sein Einvernehmen für die Erteilung einer Befreiung in Aussicht. Zudem ist im Süden die Wandhöhe höher, als 5,30 Meter. Der geplante Giebel ragt nur sehr minimal aus der Gebäudefassade hervor. Der Gemeinderat stellte für die Errichtung dieses Zwerchgiebels ebenfalls sein Einvernehmen in Aussicht.
Investitionsplan und Finanzplan 2017 bis 2021; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Herr Obermaier, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, stellte dem Gemeinderat den Haushaltsplan vor, insbesondere die Ansätze im Vermögenshaushalt.
Die Beschlussfassung wurde zurückgestellt, da der Haushaltsplan aufgrund des Jahresabschlusses 2017 erst wenige Tage vor der Sitzung fertiggestellt werden konnte und somit die Vorbereitungszeit für die Gemeinderatsmitglieder sehr kurz war. Der Beschluss soll in der nächsten Sitzung gefasst werden.
Neubau eines Kinderhauses; Vorentwurfsplanung
Herr Dipl.-Ing. Namberger, der ebenfalls der Sitzung beiwohnte, stellte die aktuellsten Entwürfe vor. Die Vorgabe des Gemeinderates, weiter in den Hang hineinzubauen, wurde bei beiden Varianten umgesetzt. Somit kann das 2. UG wegfallen, eine ebenerdige Verbindung zum Erdgeschoss der Schule ist möglich.
Der Entwurf 1 entspricht bereits älteren Entwürfen. Die Räumlichkeiten sind in einem UG und einem EG untergebracht.
Der Entwurf 2 hat ein steileres Dach, somit können im DG Räume eingebaut werden. Derzeit eingeplant ist im DG der Personalraum und Lagerflächen, der Einbau weiterer Räumlichkeiten, z.B. ein Sitzungssaal, wäre möglich.
Auch die Baukosten sind mit 2,45 Mio (Entwurf 1) bzw. 2,55 Mio (Entwurf 2) ähnlich hoch. Hier handelt es sich jedoch um die reinen Baukosten. Planungskosten, Außenanlagen und Einrichtung kommen noch hinzu.
Frau Markl, Leiterin vom Haus der Kinder, auch als Beteiligte bei der Sitzung anwesend, fand die Unterbringung des Personalraumes im DG als sehr gute Lösung, da sich so das Personal z.B. in den Pausen zurückziehen kann. Auch die Garderoben wurden etwas größer geplant als in den ersten Entwürfen.
Erster Bürgermeister Hausperger betonte, dass das Raumkonzept sowie die Vorgaben von Jugendamt und Kindergartenleitung bei beiden Varianten umgesetzt wurden.
Der Gemeinderat nahm die Vorentwürfe zur Kenntnis und signalisierte, dass die weiteren Planungen auf der Basis des Entwurfes 2 erfolgen sollen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Ziegelberg I“; Vorentwurfsplanung
Ende 2017 hat die Regierung v. Obb. eine neuerliche Stellungnahme zum geplanten Gewerbegebiet Ziegelberg I abgegeben, welches darin positiv beurteilt wurde.
Allerdings gibt es weitere Einschränkungen hinsichtlich der Planung aufgrund naturschutzrechtlicher sowie baurechtlicher Vorgaben.
Im Ergebnis stimmte der Gemeinderat den weiteren Planungen auf Basis des Vorentwurfes vom Planungsbüro Lohrer & Hochrein zu, jedoch mit folgenden Änderungen:
-Anpassung der Baugrenzen für den Neubau eines Kinderhauses an die aktuelle Vorentwurfsplanung
-Die Zufahrt von der Staatsstraße 2086 entfällt, der Korridor für einen späteren Bau einer solchen Zufahrt wird aber von Bebauung freigehalten
-Die Zufahrt zur Wartung der Photovoltaikanlage kann zumindest vorübergehend über die Zufahrt zu Bauhof und Sportanlagen erfolgen
-Westlich des Funkmastens wird eine Gemeinbedarfsfläche vorgesehen.
Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt wurde das Planungsbüro Lohrer & Hochrein beauftragt, den Entwurf für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zu fertigen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Asenhamer Feld, Deckblatt Nr. 2, Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss
Hierzu gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Nach Abwägung aller Argumente gab der Gemeinderat folgende Stellungnahmen ab:
Landratsamt Mühldorf, Naturschutz und Landschaftspflege:
Die Diplom-Biologin, Frau Dr. Pfeifer war im Auftrag der Gemeinde vor Ort. Das Baugebiet umfasst mehrheitlich naturnahe Gärten und ebenso Häuser, die mit Holz und Nischen verschiedenster Art ausgestattet sind. Dadurch bestehen für viele Arten, z. B. Fledermäuse und Vögel, günstige Bedingungen und Brut- sowie Versteckmöglichkeiten. Als vorsorgende Schutzmaßnahme wurden die Lampen dort bereits fledermausfreundlich mit asymmetrisch leuchtenden LED-Leuchtmitteln mit einer Lichtfarbe von 3000K umgerüstet.
Im Ergebnis stellte die Gemeinde fest, dass nicht zu erwarten ist, dass durch das Deckblatt zum Bebauungsplan saP-relevante Verbotstatbestände eintreten.
Bei der zur freien Landschaft hin angrenzenden Grünfläche handelt es sich um eine öffentliche Ortsrandeingrünung im Eigentum der Gemeinde. Die Pflanzung von Ziergehölzen ist auf dieser Fläche nicht geplant.
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim:
Der Link zur Hochwasserschutzfibel und zur Elementarversicherung wird entsprechend geändert. Die Hinweise zur thermischen Nutzung des Untergrundes wurden zur Kenntnis genommen.
Daraufhin fasste der Gemeinderat den Beschluss, den Bebauungsplan, die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes, Asenhamer Feld Deckblatt Nr. 2, als Satzung zu erlassen.
Erwerb von Stühlen für die Turnhalle
Aufgrund verschiedener Veranstaltungen, hauptsächlich aus dem Schulbereich, wurde beschlossen, für die Turnhalle 150 Stühle von der Firma M 24 zum Gesamtpreis von brutto 2.996 € anzuschaffen. Bisher wurden die Stühle immer bei der Gemeinde Zangberg ausgeliehen und hin- und hergefahren.
Barrierereduzierung in der Ortsmitte von Oberbergkirchen; Vergabe von Straßenbeleuchtungsarbeiten
Im Zuge der Bauarbeiten sind der Neubau und die Versetzung von Brennstellen der Straßenbeleuchtung erforderlich, deshalb beschloss der Gemeinderat den Auftrag für den Umbau der Straßenbeleuchtung in der Ortsmitte von Oberbergkirchen an die Bayernwerk Netz GmbH, Netzcenter Ampfing, als wirtschaftlichsten Anbieter zu einer Angebotssumme von 5.599 Euro zu vergeben.
Umrüstung weiterer Straßenleuchten auf LED-Beleuchtung
Im Dezember 2017 wurden 11 Brennstellen in der Pfäffinger Straße und im Ziegelberg mit LED-Modulen umgerüstet. Die Kosten beliefen sich auf brutto 3.590 Euro. Im Rahmen einer Vorauskalkulation der Bayernwerk AG wurden geschätzte Kosten für die Umrüstung der restlichen 90 Brennstellen von rund netto 26.000 Euro ermittelt. Die Amortisationszeit wurde mit ca. 8 Jahren kalkuliert. Bei einer Vergabesumme von unter 50.000 Euro ist zwar eine freihändige Vergabe möglich, allerdings müssen auch bei einer freihändigen Vergabe mindestens 2 weitere Angebote eingeholt werden.
Wird der Auftrag allerdings nicht an die Bayernwerk AG vergeben, dann muss die Gemeinde das Eigentum an der Straßenbeleuchtungsanlage übernehmen und mit dem Eigentum auch die Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht. Die Bayernwerk AG lässt nur sehr begrenzt Standard-Leuchtmittel anderer Hersteller zu. Eine freihändige Vergabe ist auch dann zulässig, wenn aus besonderen Gründen nur ein bestimmtes Unternehmen in Betracht kommt. Aufgrund des mit der Bayernwerk AG bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages könnte es also durchaus rechtmäßig sein, den Auftrag ohne Einholung von Vergleichsangeboten an die Bayernwerk AG zu vergeben.
Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, die Umrüstung möglichst aller Brennstellen der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung vorzusehen. Die Bayernwerk AG wurde gebeten, ein verbindliches Angebot für die Umrüstung der restlichen Brennstellen auf LED-Beleuchtung zu übermitteln.