Breitbandausbau durch Telekom beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2018

Bauantrag
Seitens des Gemeinderats gab es die volle Zustimmung zu den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle in Emerkam 10.

Sperrung der Mozartstraße für Fahrzeuge über 7,5 t im Bereich des Durchlasses
In der letzten Sitzung wurde beschlossen, die verkehrstechnische Möglichkeit zur Sperrung des Durchlasses auf der Mozartstraße im Bereich des Übergangs vom alten Baugebiet Unteres Feld V zum neuen Baugebiet Hausmanning für Fahrzeuge über 7,5 t prüfen zu lassen, um den Schwerverkehr aus der Mozartstraße fernzuhalten.
Der zuständige Verkehrssachbearbeiter bei der Polizei Mühldorf, Herr Zehentbauer, hält dies für durchaus machbar, empfiehlt jedoch, diese Sperrung auf jeden Fall nur temporär für die (Haus)-bauphase anzuordnen (zeitlich begrenzt, evtl. mobile Schilder). Zudem sollte dies seinen Worten nach den Bauherren mitgeteilt werden, sodass diese ihren beauftragten Baufirmen Bescheid geben können.
Zudem wies Zehentbauer darauf hin, dass Müllfahrzeuge und Räumfahrzeuge Sonderrechte haben und auch bei Gewichtsbeschränkung dennoch fahren dürfen. Somit gäbe es wohl wenig Probleme mit Ausnahmen. Heizölfahrzeuge und natürlich auch andere größere Fahrzeuge gehören hier jedoch nicht mit dazu. Herr Zehentbauer empfiehlt dazu, auf Anfrage mündliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, um den Bürokratieaufwand möglichst gering zu halten. Es ginge ja schließlich um die Reduzierung des Schwerverkehrs, nicht um die gänzliche Verhinderung des Schwerverkehrs.
Gemeinderatsmitglied Alfred Huber ging davon aus, dass das größte Problem wohl die Tiefbauphase war. Er meinte, dass nach Abschluss der Tiefbauarbeiten eine Verbesserung eintreten wird. Gemeinderatsmitglied Auer vertrat die Auffassung, dass nur ein Schild „keine Zufahrt zum Baugebiet“ angebracht und auf eine Gewichtsbeschränkung verzichtet werden sollte. Fahrzeuge, die über die Atzginger Straße einfahren und im Baugebiet nicht wenden können, dürfen dann als Leerfahrzeug über die Mozartstraße ausfahren. Die Gemeinde sollte sich mehr auf die Kinder konzentrieren und versuchen, die Geschwindigkeit zu reduzieren mit Schildern wie beispielsweise „Achtung Kinder“.
In der abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt durchgeführten Abstimmung lehnte der Gemeinderat eine Sperrung der Mozartstraße für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 t mehrheitlich ab, somit bleibt verkehrsrechtlich alles beim Alten.

Aufhebung der Tonnagenbeschränkung für den Mitterbachweg
Hierzu wurde festgestellt, dass die Straße, die über das Schmiedbrückerl führt, für Fahrzeuge von mehr als 3,5 t gesperrt ist. Insofern würde es keinen Nutzen bringen, wenn die Kiesstraße östlich des Baugebietes für die Bauphase offen bleibt, da hier keinerlei schwerere Baufahrzeuge die zur Kiesstraße führende Straße befahren dürfen.
Ob die Sperrung auf 3,5 t technisch gerechtfertigt ist, ist schwer zu sagen, sehr wahrscheinlich aber nicht. Es ging wohl mehr darum, Lkws von dieser Straße fern zu halten.
Nach Herstellervorschrift müssen Betondurchlässe eine Mindestüberdeckung von 60 cm haben (dürfte hier gegeben sein). Sie halten dann auch einen 40-Tonner aus, also auch Betonmischer. Die Rohre des Schmiedbrückerls stehen aber nicht auf festem Untergrund, sondern auf nicht tragfähigem Boden. Wahrscheinlich wurden beim Bau Eichenpfähle eingedrückt. Bislang sind an dem Durchlass kaum Setzungen festzustellen, auch nicht vor und nach dem Durchlass. Wahrscheinlich wird sich das Setzungsverhalten ändern, wenn schwerere Fahrzeuge drüber fahren, in welchem Umfang wird aber schwer zu sagen sein.
Gemeinderatsmitglied Alfred Huber war der Auffassung, dass es sich um eine Siedlungsstraße handele, die für solch schwere Fahrzeuge nicht ausgelegt ist. Hermann Huber hielt es für vertretbar, für einen Übergangszeitraum die Tonnagenbeschränkung auf 7,5 t zu erhöhen.
Einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, die Tonnagenbeschränkung am Mitterbachweg über das „Schmiedbrückerl“ für einen Zeitraum von 2 Jahren auf 7,5 t zu erhöhen. Eine Nutzung des Kiesweges entlang der Grünfläche für Fahrzeuge aller Art wird nach Beendigung der Erschließungsarbeiten durch die Fa. Rigam nicht weiter zugelassen.

Breitbandausbau in der Gemeinde Zangberg; Beschluss über die Durchführung der Ausbaumaßnahme
Nach der neuerlichen Ausschreibung der Arbeiten für den Breitbandausbau im Rahmen des Förderprogramms des Freistaats Bayern mit Glasfasertechnik, beschloss der Gemeinderat, auf der Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Bewertung, das Angebot der Telekom Deutschland mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von 754.279,– € anzunehmen und beauftragte die 1. Bürgermeisterin bei der Regierung v. Obb. die Zustimmung zum Förderantrag einzuholen.
Weiterhin wurde die 1. Bürgermeisterin – vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern – beauftragt und ermächtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH den Kooperationsvertrag zu verhandeln und abzuschließen.