Zwei oder drei Stockwerke?

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 14.03.2018

Erlass einer 1. Satzung zur Änderung der Entwicklungssatzung für Grundstücke im Ortsbereich Gauling; Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aufgrund der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Trägerbeteiligung und Satzungsbeschluss
Eingangs der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit dem Erlass der Entwicklungssatzung für Gauling. Da jedoch die im Rahmen der erneuten Beteiligung einbezogenen Träger öffentlicher Belange weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht haben, konnte hierzu schnell der Beschluss gefasst werden. Das Gremium erließ die Satzung zur Änderung der Entwicklungssatzung für Grundstücke im Ortsbereich Gauling als Satzung.

Ferner beschäftigte man sich in der Sitzung mit den eingegangenen
Bauanträgen
Hierzu stimmte der Gemeinderat einstimmig für den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage in Gehertsham 5.
Ferner wurde dem Antrag auf Baugenehmigung für den Einbau einer Dachgaube in das vorhandene Wohnhausdach in der Birkenstraße 8 zugestimmt. Auch der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Biogasanlage in Inzlham 4 erfuhr die gemeindliche Zustimmung.

Neubau eines Feuerwehrhauses mit Wohnungen; Vorstellung der aktuellen Planung, der Ergebnisse der Vorgespräche mit dem Landratsamt Mühldorf sowie Einbau eines Archivraumes in das neue Gebäude für Gemeinde und Vereine
Bürgermeister Lantenhammer stellte die aktuellen Planungen vor, derzeit wird sowohl mit einem Walm- als auch mit einem Pultdach geplant. Seitens des Landratsamtes sei ihm die Auskunft erteilt worden, dass ein 3-stöckiges Gebäude nicht genehmigt werden würde, da es in Schönberg und Umgebung kein derart hohes Gebäude gibt. Sollte die Gemeinde an diesen Planungen festhalten wollen, wäre der Bebauungsplan für diesen Bereich zu ändern.
Bei der Erstellung des Heimatbuches wurde festgestellt, dass sehr viele Archivunterlagen vorhanden sind. Seitens der Heimatbuchgruppe wird deshalb vorgeschlagen im Keller des neuen Feuerwehrhauses einen Archivraum einzurichten. Nach dem bisherigen Gebäudeentwurf ist eine Unterkellerung nur für die Hälfte des Gebäudes angedacht, so der Vorsitzende. Sinnvoll wäre es aber, das komplette Gebäude zu unterkellern. Das vorhandene Archiv im Rathaus Oberbergkirchen ist mittlerweile viel zu klein; seitens der Verwaltungsgemeinschaft wäre es wünschenswert, wenn Akten ausgelagert werden können. Herr Johann Hötzinger, Vorsitzender der Heimatbuchgruppe, der zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls anwesend ist, regt gemeinsam mit den Mitgliedern der Heimatbuchgruppe die Einrichtung eines Archivraumes an, ähnlich dem im Pfarrarchiv in Oberbergkirchen. Notwendig dafür sind ein klimatisierter Lagerraum sowie ein kleiner Arbeitsraum. Die Einrichtung des Archivs im Feuerwehrhaus wäre aus seiner Sicht sinnvoll, da dort die benötigten Räumlichkeiten geschaffen werden können.
Der Gemeinderat zeigte sich grundsätzlich einverstanden mit Einrichtung eines Archivraumes im Keller des neuen Feuerwehrhauses. Erster Bürgermeister Lantenhammer gab der Hoffnung Ausdruck, dass Herr Hötzinger zukünftig als Archivar der Gemeinde Schönberg zur Verfügung steht.

Neubau eines Feuerwehrhauses mit Wohnungen; weitere Planungsvorschläge
Hierzu informierte der Bürgermeister mit einer aktuellen Kostenschätzung.
Die Gesamtkosten bei einem 3-stöckigen Gebäude werden auf 1.704.410 € geschätzt, bei einem 2-stöckigen Gebäude auf 1.234.780 €. Die Kosten für das Dachgeschoss werden auf 409.630 € geschätzt, inklusive Aufzug knapp 470.000 €. Ein Aufzug wird wohl immer einzubauen sein. Es stellt sich nun die Frage, so Herr Lantenhammer, ob 2- oder 3-stöckig gebaut werden soll.
Ein Argument für den Bau eines 3-stöckigen Gebäudes ist die Schaffung von 7 anstatt 4 Wohnungen. Er verweist diesbezüglich auf den Flächenverbrauch, der derzeit sehr stark in der Diskussion steht.
Für den Bau eines 2-stöckigen Gebäudes ist keine Bebauungsplanänderung erforderlich, argumentierte Erster Bürgermeister Lantenhammer. Er bezweifelte auch, ob 7 Wohnungen an Schönberger vergeben werden können. Vermutlich werden einige Wohnungen an Auswärtige vermietet. Zudem sprach er die Parkplatzsituation an. Pro Wohnung werden auf dem Grundstück mindestens 1,5 Stellplätze zu errichten sein, womit das Grundstück relativ ausgereizt wird. Er verwies auch auf die notwendige Finanzierung über Darlehen, zugleich aber auf viele andere, größere Aufgaben, die die Gemeinde in naher Zukunft zu bewältigen hat, insbesondere Erwerb Unimog und Feuerwehrfahrzeug, Straßenbau, Erwerb Bauland,…
In Anbetracht des Ortsbildes sowie in den Gesprächen mit den Nachbarn des Bauvorhabens tendiere er mittlerweile für die 2-stöckige Lösung.
Zahlreiche Gemeinderäte meldeten sich zu Wort und taten ihre Sicht der Dinge kund. Im Ergebnis verständigte man sich darauf, keine Entscheidung zu treffen, sondern vor der nächsten Gemeinderatssitzung einen Ortstermin anzusetzen.

Förderung von Maßnahmen für den Erhalt und Sicherung von Brutstätten der Kiebitze im Gemeindegebiet
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde dazu erläutert, dass es nur noch 4 Stellen im Landkreis gibt, wo noch Kiebitze vorkommen, so der Landesbund für Vogelschutz. Ein Landwirt sollte melden, wenn er ein Nest von Kiebitzen findet. Seitens des Landesbundes wird angeboten, pro ausgebrüteten Kiebitz 25 € an den Landwirt zu zahlen, die Gemeinde soll den gleichen Betrag leisten. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Anlegung von Blühflächen auf gemeindlichen Flächen und freien Baugrundstücken
Bei einer Veranstaltung in Obertaufkirchen wurden, so Erster Bürgermeister Lantenhammer, Möglichkeiten aufgezeigt, wie Gemeinden Blühflächen schaffen könnten. Insbesondere vorhandene Flächen könnten als Blühflächen angelegt werden. Als mögliche Gebiete nennt er die noch nicht verkauften Baugrundstücke, auch die privaten Grundstücke, die Streuobstwiese im Bondl-Feld, Straßenbankette sowie weitere Flächen in Aspertsham und bei Hanging. Gemeinderatsmitglied Esterl Franz schlug vor, auch Kräutermischungen mit anzusäen.
Einstimmig sprach man sich dafür aus, die noch nicht verkauften Baugrundstücke im Baugebiet Bondl-Feld und die öffentliche Grünfläche als Blühfläche anzulegen.
Auf den Bauparzellen der Pfründestiftung soll nach Durchführung der Erschließungsarbeiten keine Rasenansaat erfolgen, sondern eine Ansaat mit einer Blühmischung. Dies soll mit der Pfarrpfründestiftung abgeklärt werden.
Die Straßenbankette werden im Frühjahr nur soweit gemulcht, soweit dies für die Verkehrssicherheit notwendig ist. Der Reinigungsschnitt von Böschungsflächen und anderen Nebenflächen erfolgt erst im Herbst.